Bauüberwachungsleistungen für Lärmschutzmaßprojekte im Bereich Würzburg Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI30334
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für Lärmschutzmaßprojekte im Bereich Würzburg
Obersinn
Zu überwachende Baumaßnahme(n): Bauüberwachung Fahrbahn und E-Technik im Rahmen der Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 und 2 in Obersinn
Lage/örtliche Verhältnisse: Der vorhandene Baubereich befindet sich auf der Strecke 3825 in der Ortsdurchfahrt Obersinn.
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse: Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrten Obersinn. Der vorhandene Baubereich befindet sich auf der Strecke 3825. Bei der VzG-Strecke 3825 handelt es sich um eine zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt auf der Strecke 3825 160 km/h.
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen. gemäß Anlage 1.1,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2,
— Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
BÜB OB/KIB, FBÜ E-Technik für Lärmschutzwände auf VZG Strecke 3825
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97260
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Obersinn
Zu überwachende Baumaßnahme(n): Bauüberwachung Fahrbahn und E-Technik im Rahmen der Bauarbeiten der Lärmschutzwände 1 und 2 in Obersinn
Lage/örtliche Verhältnisse: Der vorhandene Baubereich befindet sich auf der Strecke 3825 in der Ortsdurchfahrt Obersinn.
Eisenbahnbetriebliche und verkehrliche Verhältnisse: Der Planungsbereich umfasst die Ortsdurchfahrten Obersinn. Der vorhandene Baubereich befindet sich auf der Strecke 3825. Bei der VzG-Strecke 3825 handelt es sich um eine zweigleisige Hauptbahnen mit Nah- und Fernverkehr in hoher Zugdichte. Die Maximale Zuggeschwindigkeit beträgt auf der Strecke 3825 160 km/h.
— Bauvertragliche fachtechnische Leistungen Ing.-Bau/Verkehrsanlagen. gemäß Anlage 1.1,
— Eisenbahnbetriebliche Leistungen und Sicherungsüberwachung gemäß Anlage 1.2,
— Leistungen nach VV BAU und VV BAU-STE des EBA gemäß Anlage 1.3,
— Leistungen nach Baustellenverordnung (Ausführungsphase) gemäß Anlage 1.4.
Ort: Estenfeld
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Land: Deutschland
Los 4 LÄ 02:
Zusätzliche Sperrpausen für die Fertigstellung der Lärmschutzwände in der Ortsdurchfahrt Obersinn.
Die Weiterbeauftragung der Bauüberwachung KMS Ingenieure ist wirtschaftlich und projektspezifisch am Sinnvolsten, da eine Neuvergabe mehr Ressourcen und Personal bindet und der aktuellen Marktlage kein wirtschaftlicheres Angebot erwartbar ist. Die Weiterbeauftragung der Bauüberwachung KMS Ingenieure ist aus technischen und projektspezifischen am Sinnvollsten, da sie die Bevollmächtigung der Projektleitung hat. Zudem ist sie von den Anlagenverantwortlichen betrieblich eingewiesen, um die Sperrpausen auszuführen. Außerdem kennt sie sich in der Bauausführung aus. Eine Neuvergabe oder Nicht-Beauftragung der Bauüberwachungsleistung würde zu einem erheblichen Zeitverzögerung und Projekt Know-How verloren gehen.