Projektsteuerung_Staatspark Wilhelmsbad Badhaus, Stallbau, Langebau Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0433-2021-0177
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Nauheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 61231
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Fax: +49 6032 / 8862-126
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Projektsteuerung_Staatspark Wilhelmsbad Badhaus, Stallbau, Langebau
Im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens gem. § 17 VgV mit Teilnahmewettbewerb sollen Leistungen der Projektsteuerung für Baumaßnahme Staatspark Hanau-Wilhelmsbad, Instandsetzung Badhaus, Stallbau und Langebau
Für 3 Planungseinheiten vergeben werden:
1. Badhaus,
2. Stallbau,
3. Langebau.
Das Leistungsbild erfolgt in Anlehnung an § 2 Heft Nr. 9 der Schriftenreihe AHO mit den Projektstufen 2-5.
Die Bearbeitung der 3 Planungseinheiten werden in aufeinanderfolgenden Abschnitten durchgeführt.
Geplanter Baubeginn Instandsetzung: II. Quartal 2023
Geplante Fertigstellung: I. Quartal 2028.
Hanau, Kreisfreie Stadt
Staatspark Hanau-Wilhelmsbad
Die Bade- und Parkanlage Staatspark Wilhelmsbad wurde im Wesentlichen in den Jahren 1777 bis 1785 auf Geheiß des Erbprinzen und regierenden Grafen von Hanau, Wilhelm IX./I. von Hessen-Kassel an der Stelle einer seit 1709 bekannten Heilquelle errichtet. 1815 versiegte die Quelle. Heilwasser wurde zum Trinken und für Bäder aus Bad Nauheim herangeholt, was sich bald als unwirtschaftlich erwies. 1857 wurde der Kurbetrieb eingestellt. Wilhelmsbad mit seinen spätbarocken Gebäuden ist heutzutage ein Bau- und Gartenkunstwerk und steht seit 1974 unter Denkmalschutz.
Badhaus Nutzungsvorstellung:
Das Badhaus steht bereits seit über 15 Jahren leer. Aufgrund seines schlechten baulichen Zustands und der veralteten technischen Infrastruktur ist eine Nutzung derzeit nicht möglich. Durch die bis dahin verpachtete Gastronomie (Große Parkwirtschaft) waren viele Eingriffe in die historische Bausubstanz nötig. Teilweise sind diese nach dem Auszug rudimentär zurückgebaut worden. Beides hat dem Gebäude sehr geschadet. Die Decken sind ohne Bodenbelag und die Sanitärobjekte wurden demontiert. Der schlechte Allgemeinzustand ist und wird im Laufe der Zeit immer weiter und schneller voranschreiten.
Als gastronomischer Betrieb für den Staatspark Wilhelmsbad wurde aktuell die Kleine Parkwirtschaft mit einem modernen Anbau in erweiterter Form wiederaufgebaut, so dass diese künftig mehr Gäste bewirten kann.
Das neue Nutzungskonzept für das Badhaus reagiert auf diese Konzeption und sieht daher keine größere gastronomische Verpachtung im Sinne des ursprünglichen Konzeptes mehr vor. Eine kleinere Cafélösung zum Museum, die eventuell auch im Bereich des Comoedienhauses, oder im Langen Bau sein kann, wird im Konzept dennoch mit untersucht.
Historisch gesehen wird damit die barocke Nutzung der Gebäude wieder aufgenommen, bei der die Kleine Parkwirtschaft ohne den Zusatz „Kleine“ wieder die Wirtschaft für Wilhelmsbad ist. Im Badhaus waren wie der Name vermuten lässt in der Barockzeit Bade- und Kurmöglichkeiten für die Gäste des Heilbades verortet.
Mit einer musealen Nutzung dieses Gebäudes und einem Ausstellungskonzept zur Garten- und Badekultur der Zeit, wird dem Besucher und der Öffentlichkeit ein Denkmal zurückgegeben und eine angemessene Vermittlung des Ortes geboten. Damit vervollständigt sich das Gesamtangebot im Staatspark Hanau-Wilhelmsbad für die Besucher.
Badhaus:
Instandsetzung des Badhauses (ehem. Große Parkwirtschaft)
Geplant ist die komplette Grundinstandsetzung des Pavillons Nr. 2 „Badhaus“. Die Maßnahme beginnt mit der statischen Reparatur der tragenden Konstruktion, wie z. B. dem stark verformten Treppenhausbereich und dem Dachwerk des Gebäudes. Hierzu sind zunächst noch Freilegungen und Sondagen in Decken und Wänden notwendig, die später wieder geschlossen werden. Die Strom-, Heizungs- und Wasserinstallation muss grunderneuert werden. Weiterführend ist es erforderlich, dass die inneren Bereiche des Badhauses nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten wiederhergestellt bzw. restauriert werden. Dazu gehören alle Holz-, Wand- und Deckenflächen sowie die Böden. Eine restauratorische Voruntersuchung der Räume liegt vor.
Im Zuge der Maßnahme wird der Brandschutz untersucht und neu abgestimmt, denn das neue Konzept sieht eine vorwiegend museale Nutzung vor. Abschließend gehören die Fassade und die Dachdeckung zu der geplanten Maßnahme, wobei es sinnvoll ist, letztere bereits nach den statischen Reparaturen auszuführen.
Ein Abbruch des „ämodernen“ Anbaus (damals für Heizung, WC und Gastro) ist aus denkmalpflegerischer Sicht zwingend nötig, um den historischen Baukörper wieder freizustellen. Die technische Machbarkeit soll im weiteren Planungsverfahren (ES-Bau) geprüft werden.
Stallbau und Langerbau:
Die fast baugleichen, eingeschossigen Nebengebäude „Stallbau“ und „Langer Bau“ sind in Fachwerkbauweise mit abgewalmtem Satteldach erstellt. Das Dachgeschoss ist teilweise ausgebaut. Die Nutzung der beiden Gebäude wurde im Laufe der Zeit mehrfach geändert (Stall, Wache, Baden, Wohnen, u. a.).
Beide Gebäude befinden sich in schlechtem Allgemeinzustand.
Die vorgesehenen Instandsetzungsmaßnahmen umfassen neben der statischen Ertüchtigung und konstruktiven Ergänzungen die Erneuerung von Strom-, Heizungs- und Sanitärinstallation, einschließlich der Überprüfung der Neuanlage von Ver- und Entsorgungsleitungen, sowie die Sanierung von Fassade und Dach.
Flächen:
— Badhaus = 1 025 m2 BGF ohne Dachgeschoss = 815 m2 BGF / NRF 751 m2 / KGF 274 m2 / BRI 3 167 m³,
— Stallbau 951 m2 BGF / NRF 851 m2 / KGF 100 m2 / BRI 3 773 m³,
— Langebau 828 m2 BGF / NRF 728 m2 / KGF 100 m2 / BRI 3 421 m³.
1. Ausschluss von zu spät eingegangenen Bewerbungen,
2. Ausschluss formal unzureichender Bewerbungen,
3. Prüfung der Einhaltung von Mindestanforderungen und Anschlusskriterien.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand wirtschaftlicher und finanzieller Leistungsfähigkeit und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
Siehe Punkt III.1.1), III.1.2); III.1.3), sowie ergänzend in den anzufordernden Bewerbungsunterlagen.
Gewichtung gem. Wertungsmatrix:
— Gemittelter Umsatz für entsprechende Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahren (netto): 12,5 %,
— Gemittelte Anzahl mit vergleichbaren Leistungen betraute festangestellten Architekten/Ingenieure in den letzten 3 Geschäftsjahren: 12,5 %,
— Referenzen: gemäß den unter III.1.3) benannten Auswahlkriterien.
(Referenzen 1-3 zu jeweils 25 %): 75 %;
Bei gleichermaßen geeigneten Bewerbern entscheidet das Los.
Mit Abschluss des Vertrages wird die Projektstufe 2 sowie Bes. Leistung beauftragt.
Die Projektstufen 3 bis 5 sollen optional stufenweise beauftragt werden, vorbehaltlich des Vorliegens der Haushaltsmittel
Ein Rechtsanspruch auf die Übertragung aller Leistungsphasen besteht nicht.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung im Formular Bewerbungsbogen, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 Abs. 1 GWB und § 124 Abs. 1 und Abs. 2 GWB vorliegen und dass der Bewerber seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist.
2) Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 19. Dezember 2014, GVBl. S.354.
3) Erklärung zum Nichtvorliegen einer Vergabesperre nach § 18 Abs. 3 HVTG (in der aktuell gültigen Fassung).
4) Sofern die Gesellschaftsform dies erfordert: Angabe der Befähigung zur Berufsausübung gemäß § 44 VgV und Eintragung in ein Berufs- und Handelsregister;
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Folgende Bewerbungsunterlagen sind in der unter VI.3 genannten Form einzureichen:
1) Verbindliche Erklärung zur Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 (3) VgV,
2) Verbindliche Erklärung über den Gesamtumsatz des Bewerbers und seinen Umsatz für die entsprechenden Leistungen in den letzten 3 Jahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 4 Nr. 4 VgV.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1)
Mindestdeckung der Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EU zugelassenen Haftpflichtversicherer oder Kreditinstitut für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR, für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR im Versicherungsjahr. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen. Im Falle einer bestehenden Versicherung mit geringerer Versicherungssumme zusätzlich: Eigenerklärung, dass die Summen im Auftragsfall mindestens bis zu den geforderten Summen angehoben werden.
Zu 2)
Mindestanforderung an den Umsatz für entsprechende Leistungen: mind. [Betrag gelöscht] EUR (netto)/Jahr.
1) Erklärung aus der das jährliche Mittel der vom Bewerber beschäftigten Mitarbeiter, die Anzahl der Führungskräfte sowie die Anzahl an mit der Ausschreibung entsprechenden Leistungen betrauten festangestellten Architekten/Dipl.-Ingenieuren, Master- und Bachelorabsolventen in den letzten 3 Geschäftsjahren ersichtlich ist gem. § 46 Abs. 3 VgV.
2) Angabe und Nachweis der beruflichen Befähigung und Qualifikation der Führungskräfte, der vorgesehenen Projektleitung durch die Berechtigung die Berufsbezeichnung Dipl.-Ing. / Master / Bachelor führen zu dürfen gem. § 46 Abs. 3 (8) VgV.
3) Darstellung von 3 Referenzen nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV für erbrachte vergleichbare Leistungen mit Kurzbeschreibung der Referenz und folgenden Angaben
Nachfolgende Angaben sind im Formblatt (HE 735) einzutragen
— Art der Maßnahme,
— Art der Nutzung,
— Art des Auftraggebers (privater AG / öffentlicher AG),
— Projektgröße,
— Projektzeit,
— Leistungsumfang des Bewerbers (Angabe der beauftragen und erbrachten Projektstufen in Anlehnung AHO),
— Benennung des Auftraggebers (Bezeichnung, Anschrift, Kontaktdaten) mit Referenzperson des Auftraggebers.
Das Projektdatenblatt ist jeweils vollständig auszufüllen. Geforderte Anlagen sind beizulegen.
Jede Referenz muss in Form von aussagekräftigen Bildern und Beschreibungen belegt werden. Hierbei ist die Darstellung je Referenzprojekt auf max. 2 DIN-A4-Blätter zu beschränken. Unterlagen, die unaufgefordert eingereicht werden, gehen nicht in die Wertung ein (z. B. Projektbroschüren). Text Weg
Referenzen, die als verantwortliche/r Projektleiter/in in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des Auftraggebers oder des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikations-nachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Zu 1)
— Mindestanforderung an die Gesamtzahl der beschäftigten Mitarbeiter: mindestens 6 Beschäftigte,
— Mindestanforderung an die Anzahl der festangestellten mit vergleichbaren Leistungen betrauten Architekten/Ingenieure der letzten 3 Jahre: mindestens 3 Architekten/Ingenieure.
Zu 3)
Es gehen maximal 3 vergleichbare Referenzprojekte in die Wertung ein.
Die folgenden Mindestanforderungen werden an alle Referenzen gestellt. Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der jeweiligen Referenz:
— Alle Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre (Beauftragung der Leistung ab 1.1.2011) sein.
Folgende Mindestanforderungen müssen durch die Gesamtheit der wertbaren Referenzprojekte abgedeckt werden. Es handelt sich hierbei um K.O.-Kriterien, die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss der Bewerbung am weiteren Verfahren:
— Mindestens eine Referenz muss nach öffentlichen Vergabevorschriften bzw. für einen öffentlichen Auftraggeber gem. § 99 GWB durchgeführt worden sein,
— Mindestens zwei Referenzen mit erfolgter Beauftragung und Ausführung der Projektstufen 2-4,
— Mindestens eine Referenz soll eine Sanierung/Instandsetzung betreffen
Die Bewertung der Referenzen erfolgt bei Erfüllung der Mindestanforderungen anhand der Wertungskriterien gemäß der Wertungsmatrix „743_Eignungskriterien mit Bewertungsmatrix (Stufe 1)“.
Der Zulassungsbereich umfasst sämtliche EWR-Mitgliedstaaten sowie Staaten der Vertragsparteien des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen GPA. Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die die geforderten fachlichen Anforderungen erfüllen.
Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Architekt/Ingenieur zu führen.
Ist in dem Heimatstaat des Bewerbers die Berufszeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikation (ABI. EU Nr. L 255 S.22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person die fachlichen Anforderungen erfüllt, die an die natürliche Person gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften (z. B. Arbeitsgemeinschaften) natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft teilnahmeberechtigt ist.
Mit der Bewerbung ist eine Erklärung über die Rechtsform, den bevollmächtigten Vertreter sowie über die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder vorzulegen.
Bietergemeinschaften müssen sämtliche geforderten Nachweise für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft vorlegen.
Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bietergemeinschaft ist darzustellen.
Abschnitt IV: Verfahren
Gemäß Erlass O 1082 A-101-IV 64 des HMdF vom 3.8.2020 zu „Vergaberechtliche Erleichterungen zur Beschleunigung investiver Maßnahmen“ ist regelmäßig von der Dringlichkeit auszugehen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Zur Abgabe der notwendigen Eigenerklärungen sind zwingend die vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der öffentliche Auftraggeber auch die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE).
Die ausgefüllten Unterlagen sind wie folgt einzureichen:
1) Die Teilnahmeanträge sind frist- und formgerecht ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://vergabe.hessen.de) zu übermitteln. Es genügt die Textform nach § 126b BGB mit Angabe des Namens der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt.
2) Eingereichte Bewerbungsunterlagen verbleiben beim Auftraggeber und werden nur auf Anforderung zurückgegeben.
3) Im Falle von Bewerbergemeinschaften, Eignungsleihen durch andere Unternehmen (gem. § 47 VgV) und Unterauftragnehmern (gem. § 36 VgV) sind die Formblätter „Bewerbungsbogen“ inkl. der geforderten Anlagen und Nachweise von jedem Unternehmen einzeln einzureichen (HE 734).
4) Im Falle von Bewerbergemeinschaften ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der Bewerbergemeinschaft einzureichen (HE 740).
5) Im Falle von Unternehmen nach § 47 VgV (Eignungsleihe) und/oder im Falle von Unternehmen nach § 36 VgV (Unterauftragnehmer) ist mit dem Teilnahmeantrag Art und Umfang der Teilleistungen zu benennen, für welche sich der Bewerber der Kapazitäten anderer Unternehmen bedienen wird (HE 741). Weiterhin ist eine Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen nachzuweisen, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen (HE 742).
6) Der Landesbetrieb Bau und Immobilien Hessen (LBIH) als Zentrale Vergabestelle im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, ist bei europaweiten Ausschreibungen seit 18. April 2017 zur elektronischen Kommunikation verpflichtet.
Dies bedeutet insbesondere, dass Angebote in offenen Verfahren, nicht offenen Verfahren oder in Verhandlungsverfahren nur elektronisch in Textform über die Vergabeplattform des Landes Hessen eingereicht werden können. Eine Angebotsabgabe per E-Mail entspricht diesen Anforderungen nicht. Angebote, die nicht elektronisch in Textform über die elektronische Vergabeplattform des Landes Hessen abgegeben werden, müssen vom Verfahren ausgeschlossen und dürfen beider Vergabe nicht berücksichtigt werden.
Interessenten, die an Verfahren im Bereich oberhalb der EU-Schwellenwerte teilnehmen wollen, registrieren sich bitte auf der Vergabeplattform Hessen. Dort können Sie sich die Vergabeunterlagen zur Ansicht in Ihren persönlichen Bereich herunterladen.
Zur Angebotsabgabe müssen Sie die Vergabeunterlagen im Bietercockpit öffnen, dort bearbeiten und so das erstellte Angebot über das Bietercockpit digital abgeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB: Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.