Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktanalyse und individuelle Beratung im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie Referenznummer der Bekanntmachung: 414-12.1-2021/1KM-WNA
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschborn
NUTS-Code: DE71A Main-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65760
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bafa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktanalyse und individuelle Beratung im Rahmen des Wirtschaftsnetzwerks Afrika des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit dem Wirtschaftsnetzwerk Afrika insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland bei der Erschließung neuer Märkte in Afrika. Der strategisch und regional ausgerichtete Ansatz verfolgt das Ziel, Investitionspotenziale für deutsche Unternehmen in Afrika zu ermitteln sowie Geschäftsbeziehungen aufzubauen, zu unterstützen und zu begleiten.
Bei der vorliegenden Maßnahme handelt es sich um eine projektbezogene Fördermaßnahme, die Bestandteil des Wirtschaftsnetzwerks Afrika ist. Im Rahmen des kombinierten Moduls sollen insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland aus den jeweiligen Branchen beim Markteintritt in einer Region unterstützt werden. Zielgruppe sind Unternehmen, die ein geschäftliches Interesse an der Region oder aber auch einzelner Länder dieser Region haben. Angesprochen sind diejenigen Unternehmen, insbesondere KMU, die Produkte oder Dienstleistungen entlang der Wertschöpfungskette der betreffenden Branche anbieten.
Für die Projektumsetzung gelten die Vorgaben gem. Anlage 1_ABD und der Leitfäden.
Kombiniertes Modul Webinar, Zielmarktanalyse und individuelle Beratung von deutschen Unternehmen
Zielregion: Ostafrika (Kenia, Tansania, Äthiopien, Uganda, Ruanda)
Branchenschwerpunkt/Ziel: Lebensmittelverarbeitung inkl. Kreislaufwirtschaft
Möglicher Veranstaltungsort: Deutschland
Zeitraum: 2. Quartal 2021 bis 1. Quartal 2022
Die in den Leitfäden beschriebenen Vorgaben sind bei der Projektumsetzung anzuwenden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Formfreie Eigenerklärung des Unternehmens – bei geplanten Bietergemeinschaften von jedem Mitglied -, dass die in §§ 123 und 124 GWB aufgeführten Tatbestände nicht zutreffen,
— Formfreie Eigenerklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre sowie über die Umsatzentwicklung im laufenden Geschäftsjahr, aufgeteilt nach Geschäftsfeldern.
— Erklärung über Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie die Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen,
— Formfreie Eigenerklärung über maximal 10 Referenzen des Bieters / der Bietergemeinschaft über ausgeführte vergleichbare Projekte der letzten 3 Jahre in Form einer Liste, unter Angabe des Auftragsgegenstands, des Nettoauftragswerts oder der Einordnung des Nettoauftragswerts (z. B. > 50 TEUR; > 100 TEUR und > 500 TEUR oder ähnlich grobe Einordnung), des Leistungszeitraums sowie des öffentlichen oder privaten Leistungsempfängers,
— Ausbildungsnachweise und Nachweise von Sprachkenntnissen der für das Projekt vorgesehenen Projektleiter und Projektmitarbeiter,
— Formfreie Eigenerklärung, dass der Projektleiter während der Laufzeit des Projekts in nicht mehr als maximal 3 weiteren vergleichbaren Projekten zeitgleich als Projektleiter oder für andere Aufgaben zeitgleich mit einer vergleichbaren Arbeitsbelastung eingesetzt wird und der Projektleiter für das Projekt auf noch zumindest einen weiteren, fest angestellten Mitarbeiter zugreifen kann.
Historie, Struktur und maßgebliche Geschäftsfelder;
Anzahl der insgesamt derzeit beschäftigten Mitarbeiter, sowie Anzahl der davon als freie Mitarbeiter beschäftigten Personen;
Vorlage einer Erklärung gem. § 123 und § 124 Abs. 1 und 2 GWB, dass das unternehmen sich nicht in einem Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen verfahren der Liquidation befindet sowie dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde.
Vorlage einer Erklärung nach
— § 19 Abs. 3 MiLoG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
— § 21 Abs. 3 AEntG, dass die Voraussetzungen für einen Ausschluss nach Abs. 1 nicht vorliegen,
Bei Aufträgen ab einer Höhe von [Betrag gelöscht] Euro ist eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung den Angebotsunterlagen beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es handelt sich um ein ausschließlich elektronisches Vergabeverfahren. Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistent (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter der zur Einreichung von Angeboten verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Grundsätzlich ist die Einreichung des Angebots in Textform gem. § 126b BGB ausreichend. Nebenangebote werden nicht zugelassen. Eine Präsentation des Angebots bleibt bei Bedarf vorbehalten.
Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot diesen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist hier ausdrücklich auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Bieter eine Änderung der Vergabeunterlagen i. S. d. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV und somit einen Ausschlussgrund darstellt.
Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Dies gilt auch für Rückfragen und Schriftverkehr.
Die vollständigen Angebotsunterlagen für das Los sind in einem Unterordner zusammenzufassen. Der Unterordner ist folgendermaßen zu beschriften: KM-WNA_Ostafrika_Name Firma.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Zur Überprüfung der Vergabe durch die Vergabekammer ist, solange der Auftraggeber einen wirksamen Zuschlag nicht erteilt hat, ein schriftlicher Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Vergabekammer einzureichen. Der Antrag auf Nachprüfung ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB unzulässig, soweit
— der Antragsteller die Verstöße gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe bereits gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein wirksamer Zuschlag kann erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information entsprechend § 134 GWB an die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, erteilt werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Unwirksamkeit eines Auftrags kann entsprechend § 135 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.