Planungsleistungen: Reaktivierung Horlofftalbahn – Strecke 3740 (BIM-Methodik) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50260
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen: Reaktivierung Horlofftalbahn – Strecke 3740 (BIM-Methodik)
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die Reaktivierung der auf der Strecke 3740 liegenden Horlofftalbahn. Der ca. 12 km lange Streckenabschnitt zwischen Wölfersheim-Södel und Hungen ist seit 2004 stillgelegt und soll reaktiviert werden. Geplant ist die komplette Erneuerung der Strecke, Bahnübergänge, Eisenbahnüberführungen, Verkehrsstationen, Leit- und Sicherungstechnik, als auch den Neubau des GSM-R Bahnfunk und der Technischen Ausrüstung (50Hz-Anlagen). Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2025 vorgesehen. Die gesamthafte Planung erfolgt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling). Die erforderlichen Vermessungs- und Trassierungsleistungen und die Erstellung des BIM-Bestandsmodells werden durch den Auftraggeber beauftragt und beigestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI. Die Leistungen der Leistungsphase 4 und 6-7 werden optionale beauftragt. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Ausgeschrieben werden Planungsleistungen für die Reaktivierung der auf der Strecke 3740 liegenden Horlofftalbahn. Der ca. 12 km lange Streckenabschnitt zwischen Wölfersheim-Södel und Hungen ist seit 2004 stillgelegt und soll reaktiviert werden. Geplant ist die komplette Erneuerung der Strecke, Bahnübergänge, Eisenbahnüberführungen, Verkehrsstationen, Leit- und Sicherungstechnik, als auch den Neubau des GSM-R Bahnfunk und der Technischen Ausrüstung (50Hz-Anlagen). Die Inbetriebnahme der Strecke ist für 2025 vorgesehen. Die gesamthafte Planung erfolgt in der BIM-Methodik (Building Information Modelling). Die erforderlichen Vermessungs- und Trassierungsleistungen und die Erstellung des BIM-Bestandsmodells werden durch den Auftraggeber beauftragt und beigestellt. Ausgeschrieben werden die Leistungsphasen 1-3 gem. HOAI. Die Leistungen der Leistungsphase 4 und 6-7 werden optionale beauftragt. Weitere Informationen sind den Angebotsunterlagen zu entnehmen.
Planungsleistungen Leistungsphase 4 und 6-7 gemäß HOAI.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z. B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Form der geforderten Erklärungen
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o.g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht. Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Qualifikation des Leitenden und stellvertretenden Projektleiters:
Der zu benennende leitende und stellvertretende Projektleiter müssen über folgende Qualifikationen
Verfügen. Der Nachweis der Eignung ist durch aussagekräftige Unterlagen zu erbringen:
— Abschluss als Dipl.-Bauingenieur (TU/FH) oder Bauingenieur M.Eng. bzw. M.Sc,
— Mindestens 7 Jahren (Stellvertreter mind. 5 Jahre) Berufserfahrung in der Planung von Eisenbahnprojekten,
— Erfahrung in der Planung und Koordinierung von ESTW-Projekten mit der Planung der Erneuerung von Gleis- und Bahnsteiganlagen mit einem GWU >10 Mio. EUR.
BIM-Erfahrung des Bieters:
— Arbeitsplatz mit BIM-fähiger CAD-Software:
Erklärung/Nachweis, dass der Bewerber über mindestens einen Arbeitsplatz mit einer BIM-fähigen CAD-Software verfügt.
— Schulung Mitarbeiter in der BIM-Methodik:
Nachweis, dass der Bewerber über mindestens einen in der BIM-Methodik und der BIM unterstützenden Software geschulten Mitarbeiter verfügt.
— Erfahrungen Bewerber mit der BIM−Methodik:
Nachweis des Bewerbers über mindestens 1 Referenzprojekte oder anderweitige praktische Erfahrung mit der BIM-Methodik. Der Nachweis ist durch aussagekräftige Unterlagen zu erbringen.
ITWO-Lizenz und Schulung:
Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der Rechnung/Bestellung. Sollten die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung von AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu erwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung durch Vorlage der Zertifikate Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt.
Planung GSM-R Zugfunk:
Nachweis über die Planung einer GSM-R-Anlage für die Deutsche Bahn AG innerhalb der letzten 10 Jahre.
Präqualifikationen:
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Planung bauliche Anlagen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn,
— Planung Verkehrsanlage Bahnübergänge,
— Planung Verkehrsanlage Bahnsteige,
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken,
Planung elektrotechnische Anlagen:
— Planung von elektrischen Energieanlagen,
— Planung elektrischer Weichenheizanlagen,
Planung Leit- und Sicherungstechnik:
— Planung von Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1 bis III.1.3 genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich. Die Erklärungen/Nachweise sind erst mit Angebotsabgabe durch den Bieter zu tätigen:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
(1) Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens sechs Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als sechs Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.