2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
16 – Einbau Halfenschienen für Straßenbahn in der Decke der Umweltverbundröhre (UVR):
Grundsätzlich ist die Errichtung der Umweltverbundröhre eine Kreuzungsmaßnahme mit der Landeshauptstadt München (LHM). Die LHM plant die UVR für eine neue Straßenbahnlinie zu nutzen. Seitens der LHM wurde entschieden, bereits jetzt Halfenschienen vorzusehen, um nachträglich keine Änderungen am Ingenieurbauwerk vornehmen zu müssen.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
16 – Einbau Halfenschienen für Straßenbahn in der Decke der Umweltverbundröhre (UVR):
Grundsätzlich ist die Errichtung der Umweltverbundröhre eine Kreuzungsmaßnahme mit der Landeshauptstadt München (LHM). Die LHM plant die UVR für eine neue Straßenbahnlinie zu nutzen. Seitens der LHM wurde entschieden, bereits jetzt Halfenschienen vorzusehen, um nachträglich keine Änderungen am Ingenieurbauwerk vornehmen zu müssen.
Die oben genannten Anpassungen sind zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung (Herstellung der Decken) auszuführen. Die UVR besteht aus einzeln herzustellenden Blöcken, das Herauslösen einzelner Bauwerksteile ist nicht möglich, da die Funktionalität des Bauwerks nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss. Etwaige Gewährleistungsansprüche müssen eindeutig zugeschieden werden können. Die geänderte Leistung (Einbau von Halfenschienen) stellt zudem keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Zudem birgt die Beauftragung eines weiteren ANs die Gefahr von Verzögerungen im Bauablauf. Diese wirken sich direkt auf die anschließenden Leistungen der bereits beauftragten Firma aus. und ziehen finanzielle Auswirkungen nach sich, da ggf. Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fertigstellung in der vorgesehenen und sperrpausen abhängigen Terminschiene gewährleisten zu können.