2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch.
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
15 – Änderungen Baugrube UVR Nord BA 1.1
Bei der Errichtung der Baugrube UVR Nord BA1.1 muss der Verbau auf Grund eines Rangieraufsichtsgebäudes geändert werden Zudem muss eine Kabelhilfsbrücke auf einer Länge von 35 m verlängert werden.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
15 – Änderungen Baugrube UVR Nord BA 1.1
Bei der Errichtung der Baugrube UVR Nord BA1.1 muss der Verbau auf Grund eines Rangieraufsichtsgebäudes geändert werden Zudem muss eine Kabelhilfsbrücke auf einer Länge von 35 m verlängert werden.
Die beauftragte Firma ist mit der Planung sowie der Disponierung von Personal und Geräten weit fortgeschritten. Die geänderte Leistung ist keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann. Die vollumfängliche Erstellung der Ausführungsplanung und dessen Umsetzung für das Gesamtbauwerk muss durch einen alleinigen AN erfolgen, da sich der sperrpausenabhängig Bauablauf der UVR Nord über alle Bauabschnitte hinweg auf einem zeitkritischen Weg befindet. Eine Verzögerung durch eine zusätzliche Baufirma muss vermieden werden, da die fristgerechte, vollständige Umsetzung jeder einzelnen Bauphase zur Sicherung des Bahnbetriebs unumgänglich ist. Ein Verzug bei den vorgenannten Arbeiten wirkt sich direkt auf die anschließenden Leistungen der bereits beauftragten Firma aus. Behinderungen ziehen finanzielle Auswirkungen nach sich, sodass ggf. Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen.