2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch.
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d. h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
38 – Auflagen ZiE – DSV unterhalb der Kämpferfundamente Laimer Röhre – Lichthof:
Im Rahmen der Ausführungsplanung ergab sich, dass zur Erstellung der Injektionskörper eine Zustimmung im Einzelfall (ZIE) durch das EBA notwendig wird. Im Rahmen der ZIE sind diverse Auflagen zu erfüllen:
— zusätzliche Baugrunderkundung,
— Herstellen & Prüfen Probesäule,
— Messkonzept für Röhre und angrenzende Bauwerke DB,
— Sicherheits- und Alarmplan,
— Erstellen Abschlussbericht).
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
38 – Auflagen ZiE – DSV unterhalb der Kämpferfundamente Laimer Röhre – Lichthof:
Im Rahmen der Ausführungsplanung ergab sich, dass zur Erstellung der Injektionskörper eine Zustimmung im Einzelfall (ZIE) durch das EBA notwendig wird. Im Rahmen der ZIE sind diverse Auflagen zu erfüllen:
— zusätzliche Baugrunderkundung,
— Herstellen & Prüfen Probesäule,
— Messkonzept für Röhre und angrenzende Bauwerke DB,
— Sicherheits- und Alarmplan,
— Erstellen Abschlussbericht).
Die Planung der Injektionskörper durch den beauftragten BauAN sowie die Erstellung der ZIE ist bereits abgeschlossen, daher ist die Firma in die Thematik eingearbeitet und kann unmittelbar der Abarbeitung der Auflagen beginnen. Eine Verzögerung muss unbedingt vermieden werden, da die Maßnahme in einer mit der LHM abgestimmten und langfristig geplanten Sperrung der Laimer Röhre umgesetzt werden muss. Eine erneute Sperrung der Laimer Röhre bedarf einen Vorlauf von mindestens 3 Monaten. Die nicht absehbare Verschiebung der Injektionen wirkt sich auf die anschließenden und aufeinander aufbauenden Leistungen zur Erstellung des neuen Gleis 1 und der Bahnsteigbrücke aus. Die Einhaltung der Inbetriebnahme des Gleis 1 im April 2022 ist unabdingbar. Behinderungen in der Leistungserbringung ziehen auch finanzielle Auswirkungen nach sich, da Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fertigstellung in der vorgesehenen Terminschiene gewährleisten zu können.