2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierte Unternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginnt nachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibt sich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
39 – Vorbohren sämtlicher Spundwandachsen im Bereich EÜ Wotanstraße:
Um die Auswirkungen der Verbauarbeiten auf das Bestandsbauwerk EÜ Wotanstraße möglich gering zu halten, ist das Vorbohren der Spundwandachsen für den Bau der UVR notwendig.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
39 – Vorbohren sämtlicher Spundwandachsen im Bereich EÜ Wotanstraße:
Um die Auswirkungen der Verbauarbeiten auf das Bestandsbauwerk EÜ Wotanstraße möglich gering zu halten, ist das Vorbohren der Spundwandachsen für den Bau der UVR notwendig.
Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks. Das Vorbohren der Spundwandachsen muss zeitgleich mit der vertraglich geschuldeten Leistung erfolgen. Das Baufeld zwischen den Gleisen ist sehr beengt, die Maßnahmen müssen überwiegend in eng getakteten Sperrpausen umgesetzt werden. Das Herauslösen einzelner Schritte in der Herstellung ist nicht möglich, da die Funktionalität des Bauwerks nach Fertigstellung gesamthaft gewährleistet werden muss, etwaige Gewährleistungsansprüche müssen eindeutig zugeschieden werden können. Das Vorbohren stellt keine funktionsfähige, in sich schlüssige Auftragseinheit dar. Die Beauftragung eines zusätzlichen BauANs birgt außerdem das Risiko erheblicher Zusatzkosten durch Verzögerungen im Bauablauf. Behinderungen ziehen finanzielle Auswirkungen nach sich, da ggf. Beschleunigungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um die Fertigstellung in der vorgesehenen Terminschiene gewährleisten zu können.