2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
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Sammelanordnung: Änderungen UVR + EÜ Wotanstraße:
1. erneute Änderung Schlitz- und Durchbruchsplanung UVR aufgrund Überarbeitung LHM im Bereich BOS Funk,
2. Elektrotechnische Ausstattung UVR: Planen auf Basis bisher vorhandener Unterlagen mangels aktualisierter AP Dritter,
3. UVR: PP-Faser-Beton ist durchgängig in Wänden und Decken anzuwenden (ohne Betriebsgebäude),
4. Aufsatzwand Lichthof gemäß Vorstellung vom 23.10.2019,
5. Änderung Planung und Ausführung Straßenaufbau/ Entwässerungsleitung/Schächte in Bodenplatten der UVR,
6. Änderungen Betriebsgebäude UVR (Neigung Deckenobersicht 2 %, Entlüftungsrohr der Abwasserleitung aus Westfassade, stat. Berücksichtigung einer Hebebühne als Deckenbelastung),
7. erneute Übergabe rohbaurelevanter Planungsgrundlagen UVR Nord am 29.1.2020,
8. Anpassung Ausführungsplanung aufgrund geänderter Wandnischen UVR Bl. 10,
9. EÜ Wotanstraße: Verwendung PP-Faser-Beton.
Die Errichtung der Umweltverbundröhre (UVR) eine Kreuzungsmaßnahme mit der Landeshauptstadt München (LHM). Es handelt sich hier um geänderte Leistungen, überwiegend auf Forderung des Bauherrn LHM.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
45
Sammelanordnung: Änderungen UVR+EÜ Wotanstraße:
1. erneute Änderung Schlitz- und Durchbruchsplanung UVR aufgrund Überarbeitung LHM im Bereich BOS Funk,
2. Elektrotechnische Ausstattung UVR: Planen auf Basis bisher vorhandener Unterlagen mangels aktualisierter AP Dritter,
3. UVR: PP-Faser-Beton ist durchgängig in Wänden und Decken anzuwenden (ohne Betriebsgebäude),
4. Aufsatzwand Lichthof gemäß Vorstellung vom 23.10.2019,
5. Änderung Planung und Ausführung Straßenaufbau/ Entwässerungsleitung/Schächte in Bodenplatten der UVR,
6. Änderungen Betriebsgebäude UVR (Neigung Deckenobersicht 2 %, Entlüftungsrohr der Abwasserleitung aus Westfassade, stat. Berücksichtigung einer Hebebühne als Deckenbelastung),
7. erneute Übergabe rohbaurelevanter Planungsgrundlagen UVR Nord am 29.1.2020,
8. Anpassung Ausführungsplanung aufgrund geänderter Wandnischen UVR Bl. 10,
9. EÜ Wotanstraße: Verwendung PP-Faser-Beton.
Die Errichtung der Umweltverbundröhre (UVR) eine Kreuzungsmaßnahme mit der Landeshauptstadt München (LHM). Es handelt sich hier um geänderte Leistungen, überwiegend auf Forderung des Bauherrn LHM.
Im Vertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks UVR sowie die zugehörige Planung enthalten. Aus techn. Gründen ist es nicht möglich einen weiteren AN für die Leistung zu beauftragen, da die Gewerke miteinander verzahnt sind. Die beauftragte Firma ist in die Örtlichkeit eingearbeitet, die komplexe und gewerkeübergreifende Planung ist weit fortgeschritten, die Bauausführung hat bereits begonnen. Eine weitere Firma müsste sich zunächst in die Planung einarbeiten und sich mit den o. g. Leistungen in den zeitkritischen, sperrpausenabhängigen Bauablauf der UVR einfügen. Das Baufeld ist zudem sehr eng, einer weiteren Firma steht kein Arbeitsraum zur Verfügung. Eine zusätzliche Firma birgt somit das Risiko von Verzögerungen, die unbedingt vermieden werden müssen, um die zur Verfügung stehenden Sperrpausen fristgerecht zu beenden und die Sicherung des Bahnbetriebs zu gewährleisten. Dies erfordert die vollumfängliche Erstellung des Gesamtbauwerks UVR durch einen alleinigen AN.