2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch Referenznummer der Bekanntmachung: 2019/S 047-108797
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE10 Hauptbaumaßnahmen Bereich West Oberirdisch
Wichtiger Hinweis zum gegenständlichen Verfahren:
Es handelt sich um ein Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb, d.h. interessierteUnternehmen sind aufgefordert sich bis zum 30.4.2018, 10.00 Uhr unter Verwendung der zur Verfügunggestellten Teilnahmewettbewerbsunterlagen zu bewerben. Die eigentliche Ausschreibungsphase beginntnachgeschaltet voraussichtlich am 15.5.2018 mit beschränkten Bieterkreis. Dieser Bieterkreis wiederum ergibtsich auf Grund der im Teilnahmewettbewerb durch die Bewerber erfolgreich nachgewiesenen Eignungskriterien.
Die o. g. Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb stehen unter http://www.deutschebahn.com/bieterportalkostenfrei zum Download zur Verfügung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
33 – Umplanungen Umweltverbundröhre (UVR) durch geänderte Angaben der LHM:
Die LHM als Auftraggeber der Umweltverbundröhre übergab folgende überarbeitete Planungsgrundlagen, die im Rahmen der Ausführungsplanung eingearbeitet werden müssen:
1. erneute Übergabe geänderter Schlitz- und Durchbruchsplanung als – Planungsgrundlage,
2. geänderte Grundlagen Planung Betriebsgebäude UVR Nord,
3. erneute Änderung der Planungsgrundlagen Betriebsgebäude UVR,
4. Sanitärplanung des Betriebsgebäudes UVR.
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE11 Stuttgart
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Schrobenhausen
NUTS-Code: DE21I Neuburg-Schrobenhausen
Land: Deutschland
33 – Umplanungen Umweltverbundröhre (UVR) durch geänderte Angaben der LHM:
Die LHM als Auftraggeber der Umweltverbundröhre übergab folgende überarbeitete Planungsgrundlagen, die im Rahmen der Ausführungsplanung eingearbeitet werden müssen:
1. erneute Übergabe geänderter Schlitz- und Durchbruchsplanung als – Planungsgrundlage,
2. geänderte Grundlagen Planung Betriebsgebäude UVR Nord,
3. erneute Änderung der Planungsgrundlagen Betriebsgebäude UVR,
4. Sanitärplanung des Betriebsgebäudes UVR.
Im Hauptvertrag des BauAN ist die Erstellung des Ingenieurbauwerks sowie die zugehörige Ausführungsplanung enthalten. Es handelt sich hier um eine geänderte Leistung. Die komplexe und gewerke übergreifende Ausführungsplanung der UVR ist bereits weit fortgeschritten bzw. fertiggestellt. Die vertraglich geschuldeten Leistungen und deren Anpassungen müssen aus einer Hand erfolgen. Die Überarbeitung der Planungen kann unmittelbar erfolgen, die Verzögerungen im Baufortschritt können damit gering gehalten werden. Zudem stellt die geänderte Leistung keine funktionsfähige und in sich schlüssige Auftragseinheit, die gesondert vergeben werden kann, dar. Die Beauftragung eines zusätzlichen BauANs ist zudem mit erheblichen Zusatzkosten verbunden. Da es sich im vorliegenden Fall um eine geänderte und nicht um eine zusätzliche Leistung handelt, müssten der bereits beauftragten Firma Leistungen gekündigt werden. Diese kann hier den entgangenen Gewinn beim Auftraggeber geltend machen.