Erweiterte Bauherrenberatung und -vertretung Referenznummer der Bekanntmachung: 01-21 HS2 Sanierung und Erweiterung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rentenbank.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterte Bauherrenberatung und -vertretung
Erweiterte Bauherrenberatung für das Projekt „Sanierung und Erweiterung des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ in der Hochstraße 2 in Frankfurt a. M..
Frankfurt am Main
Erweiterte Bauherrenberatung für das Projekt „Sanierung und Erweiterung des Gebäudes der Landwirtschaftlichen Rentenbank“ in der Hochstraße 2 in Frankfurt a. M..
Die Leistungen sind im weitesten Sinne an den Leistungsbildern der AHO, Heft Nr. 9 — Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, bzw. Heft Nr. 19 — Ergänzende Leistungsbilder im Projektmanagement für die Bau- und Immobilienwirtschaft angelehnt und wurden für das Projekt entsprechend ergänzt und konkretisiert.
Da das Projekt bereits im Frühjahr 2020 begonnen wurde, sind durch den AN vorwiegend Leistungen, die im weitesten Sinne in Anlehnung an Stufen 3-5 nach AHO, Heft Nr. 9 — Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, zu erbringen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass auch Teile der Stufe 2 nach AHO, Heft Nr. 9 — Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft, noch nicht abgeschlossen sind. Diese sind durch den AN zu erbringen und werden in Kapitel I — Stufe 1 des Leistungsbildes näher beschrieben.
Abschnitt IV: Verfahren
§ 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage festzulegen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß Absatz 2 unmöglich macht.
Im vorliegenden Fall besteht eine Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das reguläre offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, da der AG durch Wegfall von Ressourcen dringend weitere Unterstützung des Bauherren benötigt, da sonst der Fortgang bzw. die Terminschiene des Projektes gefährdet ist, das sich an exponierter Stelle befindet.
In diesem Zusammenhang wird auf die Vergabeunterlage A_04 Fristen und Termine verwiesen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60596
Land: Deutschland
Internet-Adresse: https://proprojekt.de/
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Bewerber- / Bietergemeinschaft hat mit dem Angebot eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der AG rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bietergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der AG vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen kann das Formblatt B_08 „Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Der Auftraggeber behält sich vor, im Ausnahmefall mit dem Bieter auch per E-Mail oder per Fax zu kommunizieren. Eine geeignete Email und Faxnummer sind im Angebot anzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNADW7P.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]