2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung Referenznummer der Bekanntmachung: 17FEI27850
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Dies beinhaltet:
— Objektplanung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen,
— Tragwerksplanung Lph. 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte,
— TGA-Planung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen,
— LST-Planung Lph. 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung,
— OLA-Planung Lph. 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch,
— 50Hz-Planung Lph. 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München – Optimierung Planung
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden.
Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Die Planungen der Stationen Hauptbahnhof, Marienhof, Ostbahnhof und Leuchtenbergring inkl. Gleisanlagen sowie die Streckenführung / Tunnel / Rettungsschächte / Trogbauwerke sind in grundlegender Weise zu optimieren, um Funktionalität, Baubarkeit, Kostenrahmen sowie Ausführungs- und Inbetriebnahmetermine des Gesamtprojektes zu sichern. Dies beinhaltet:
— Objektplanung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen,
— Tragwerksplanung Lph. 1-3, 6 für die oben genannten Stationen sowie für die Tunnelplanung und Rettungsschächte,
— TGA-Planung Lph. 1-4, 6/7 für die oben genannten Stationen,
— LST-Planung Lph. 1-4 und 6/7 sowie Neuerstellung der PT1-Planung,
— OLA-Planung Lph. 3-4 und 6/7 aufgrund notwendiger Anpassungen in der Trassierung, sowie Anpassung von Rückstromführung, Bahnerdung und Schutzmaßnahmen unterirdisch,
— 50Hz-Planung Lph. 1-4 und 6/7 aufgrund vorgenannter Maßnahmen in den unterirdischen und oberirdischen Bereichen.
Unterflur-Versickerungsbrunnen sowie deren numerische Berechnung (Richelpark)
Für die 3. Planänderung des PFA1 (Bauwasserableitung HBF zum Richelpark) muss die numerische Berechnung für die neu geplante Anordnung der Schluckbrunnen im Richelpark angepasst werden.
Da der AN bereits Zugriff auf die Historie sowie auf die bestehenden Planungen hat, würde sich ein AN-Wechsel hinsichtlich einer einheitlichen Leistungsbetreuung und Synergieeffekte negativ auswirken. Durch einen Wechsel des AN würde der fortlaufend stattfindende Abstimmungsprozess entscheidend gestört werden und zu nicht abschätzbaren Termin- und Kostenrisiken führen. Des Weiteren sollte auf die enge Terminschiene verwiesen werden. Verzögerungen bei der Planänderung bringen unabdingbar eine zeitliche Verschiebung der Folgemaßnahmen/ Baubeginn mit sich, woraus terminliche und finanzielle Schwierigkeiten entstehen können.