Weichentrapez Billwerder – Moorfleet: Stromschienenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: 18GEI30911
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Weichentrapez Billwerder – Moorfleet: Stromschienenarbeiten
Weichentrapez Billwerder – Moorfleet: Stromschienenarbeiten DC-S-Bahnstromanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Weichentrapez Billwerder – Moorfleet: Stromschienenarbeiten
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
Weichentrapez Billwerder – Moorfleet: Stromschienenarbeiten DC-S-Bahnstromanlagen
Der AN war mit der Errichtung der Fernwirksation im Gleichrichterwerk Billwerder beauftragt. Durch die Errichtung der Fernwirkstation neu in der Halskestraße (aufgrund unzureichender Entwurfsplanung) ergibt sich eine geänderte Bauausführung nach vertraglichem Ende der Bauzeit mit geänderten Leistungen (Arbeiten in nächtlichen Ruhepausen der S-Bahn).
Zusammenhangsmaßnahme zum Einbau der Lasttrennschalter (Zuscheidung im Falle von Gewährleistungsansprüchen bei mehreren Auftragnehmern nicht möglich)