Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg an der Lahn Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-LM-082-32-EU
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Limburg an der Lahn
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 65549
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.limburg.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wetzlar
NUTS-Code: DE723 Limburg-Weilburg
Postleitzahl: 35576
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vldw.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Adresse des Beschafferprofils: https://www.subreport.de/E49822813
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Limburg an der Lahn
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kreisstadt Limburg an der Lahn
Die Leistungen werden als Dienstleistungsauftrag im Rahmen eines Offenen Verfahrens nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vergeben und umfassen die Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Limburg an der Lahn.
Bei dem ODV handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr („Pooling“), der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Gegenstand der Leistung ist die Bereitstellung des Fahrpersonals und die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV.
Verkehrstag Bedienzeit
Montag – Donnerstag 6.00-1.15 Uhr (am Folgetag)
Freitag 6.00-3.15 Uhr (am Folgetag)
Samstag 6.00-3.15 Uhr (am Folgetag)
Sonn- und Feiertag 6.00-1.15 Uhr (am Folgetag)
Um die Fahrdienstleistung ausführen zu können, bekommt der Auftragnehmer vom Auftraggeber 5 umweltfreundliche Elektrofahrzeuge (Kleinbusse, max. 8 Sitzplätze zur Fahrgastbeförderung zzgl. Fahrer) unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Ferner erhält der Auftragnehmer vom Auftraggeber unentgeltlich Smartphones inkl. einer speziell entwickelte ODV-Software (je Fahrzeug 1 Smartphone) zur Entgegennahme der Fahrtaufträge inkl. Routingvorgaben hinsichtlich der einzelnen Fahrtaufträge. Die Energiekosten der Fahrzeuge übernimmt der Auftraggeber. Daher erhält der Auftragnehmer die Nutzungsberechtigung für 3-4 Ladesäulen auf dem Gebiet der Stadt Limburg an der Lahn inkl. Fahrzeugabstellplatz zum Laden und Abstellen der zur Verfügung gestellten Elektrofahrzeuge. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an den vorgegebenen Ladesäule die Fahrzeuge zu laden. Die Fahrzeuge sind auf den vorgesehenen Abstellplätzen zu parken, wenn sie nicht im laufenden Fahrbetrieb eingesetzt werden müssen.
Alle weiteren Unterlagen stehen auf der eVergabeplattform unter https://www.subreport.de/E49822813 zur Verfügung.
Hinweis:
Das Vergabeverfahren wird bis zur Angebotsabgabe über die weitgehend plattformunabhängige Browseranwendung der eVergabelösung subreport ELVIS (Betreiber: subreport Verlag Schawe GmbH, http://www.subreport.de) abgewickelt. Die Datenübermittlung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers.
Der Nachrichtenaustausch wird über das interne Nachrichtensystem der Plattform abgewickelt, das eine Benachrichtigungsfunktion per E-Mail beinhaltet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Ange-botsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistun-gen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.1.2021.
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der An-gebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen / Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 26.1.2021.
Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/ Rufbus-/ AST-/ ALF-/ Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/ Berufs-/ Markt-/ Theater-/ Flughafenvorfeld-/ Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und / oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt); zulässig ist jedoch ein On-Demand-Verkehr, der gem. § 2 Abs. 6 bzw. Abs. 7 PBefG i. V. m. § 49 PBefG von der zuständigen Genehmigungsbehörde als Bestandteil des ÖPNV konzessioniert wurde (ÖPNV-Pooling-Konzept).
Benannt werden können Verkehrsleistungen seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2018, 2019, 2020) vor dem in Ziffer 7 genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d.h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe der o.g. Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D.h. Nachweis der fachlichen Eignung i.S.d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i. V. m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland:
Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“).
Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden.
Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen, § 55 Abs. 2 S.2 VgV.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das „Angebotsschreiben“ und das „Preisblatt (Anlage B zum Angebotsschreiben)“ sind zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
Falls einschlägig: konkretisierende Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen,
Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Anl. E zum „Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden),
Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,
Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).