Straßenbeleuchtung in Raunheim Referenznummer der Bekanntmachung: 20/46
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Raunheim
NUTS-Code: DE717 Groß-Gerau
Postleitzahl: 65479
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.raunheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Straßenbeleuchtung in Raunheim
Gegenstand der Vergabe ist die Betriebsführung und Instandhaltung sowie in Teilen die Erneuerung der im Eigentum der NWU stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung in Raunheim.
Raunheim
Der Stadt Raunheim obliegt die hoheitliche Aufgabe, die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze im Stadtgebiet ausreichend zu beleuchten. Diese Aufgabe hat die Stadt Raunheim ihrer Beteiligung, der Netzwerk Untermain GmbH (NWU) übertragen. Die Stadt Raunheim trägt hierfür sämtliche Kosten. Derzeit wird die Straßenbeleuchtung aufgrund eines Straßenbeleuchtungsvertrages zwischen der NWU und der Überlandwerke Groß-Gerau GmbH (ÜWG) durchgeführt. Nach § 1 Abs. 2 des Straßenbeleuchtungsvertrages ist die NWU Eigentümerin der Straßenbeleuchtungsanlagen, die aus dem Straßenbeleuchtungsnetz und den Leuchtstellen bestehen.
Komponenten zur Steuerung der Straßenbeleuchtung und die Stromanschlüsse der Straßenbeleuchtung an das Netz der allgemeinen Versorgung befinden sich in Stationen und Kabelverteilerschränken, die Gegenstand des zwischen der NWU und den Mainzer Netzen GmbH abgeschlossenen Netzpachtvertrag Strom sind. Die NWU hält die Strom- und die Gaskonzession in Raunheim sowie das Netzeigentum. Der Stromkonzessionsvertrag endet am 31.12.2031, der Gaskonzessionsvertrag am 31.3.2031. NWU verpachtet derzeit das Stromverteilernetz sowie das Gasverteilernetz zum Betrieb an die Mainzer Netze GmbH. Beide Pachtverträge wurden mit Wirkung zum 31.12.2022 gekündigt. Auch der oben genannte Straßenbeleuchtungsvertrag endet nunmehr zum 31.12.2022. Im Rahmen parallel verlaufender Konzessionsvergabeverfahren werden die Netzpachtverträge für Strom und Gas vergeben.
Zielsetzung der NWU ist der Neuabschluss eines Straßenbeleuchtungsvertrages, dessen höchst mögliche Laufzeit sich an die Laufzeit des zukünftigen Stromnetzpachtvertrages ausrichtet, also dann spätestens am 31.12.2031 endet. Dafür ist vorgesehen, dass ab dem 1.1.2023 eine zunächst vierjährige Vertragslaufzeit vereinbart wird, die einmalig um 5 weitere Jahre verlängert werden kann.
Die NWU schreibt die Betriebsführung und Instandhaltung sowie in Teilen die Erneuerung der in ihrem Eigentum stehenden Beleuchtungsanlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV aus.
Betrieb und Unterhaltung sind ohne die Nutzung der derzeit an die Mainzer Netze GmbH verpachteten und im Eigentum der NWU stehenden Anlagen der allgemeinen Stromversorgung nicht möglich. Daher wird mit dem zukünftigen Pächter des Stromnetzes eine Regelung getroffen, um den diskriminierungsfreien Zugang zu den im Eigentum der NWU stehenden Straßenbeleuchtungsanlagen (vor allem Schaltstellen) zu ermöglichen.
Grundlage für die Betriebsführung und die Instandhaltung der derzeit ca. 1 750 Leuchtstellen mit ca. 1 800 Leuchten ist der Straßenbeleuchtungsvertrag mit seinen Anlagen (siehe Teilnahmeunterlagen).
Die Lieferung von elektrischer Energie ist nicht Gegenstand des Vergabeverfahrens. Die Ermittlung des Energieverbrauchs wird als Aufgabe der Betriebsführung festgelegt.
Bei beidseitigem Einvernehmen ist eine einmalige Verlängerung um 5 Jahre bis zum 31.12.2031 vorgesehen.
Das Einvernehmen zur einmaligen Verlängerung muss spätestens zum 31.12.2025 schriftlich hergestellt sein.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bewerber hat eine Eigenerklärung unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare „Erklärung zu Ausschlussgründen nach § 123“ (Formularsammlung, Formular 2) und „Erklärung zur Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 12 GWB“ (Formularsammlung, Formular 3) zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB mit seinem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Der Auftraggeber berücksichtigt im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung die Ausschlussgründe der §§ 123, 124 GWB im Rahmen des ihm zustehenden Ausschlussermessens.
Bei Bewerbergemeinschaften hat jedes einzelne Mitglied die Erklärungen abzugeben.
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers hat der Bewerber unter Verwendung der hierfür vorgesehenen Formulare beizubringen:
— Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen (Formularsammlung, Formular 4),
— Unbedenklichkeitserklärungen der Berufsgenossenschaft oder vergleichbare Unterlagen (Formularsammlung, Formular 5),
— Nachweis einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme pro Schadensereignis von 2,0 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden sowie 250 000 für Vermögensschäden (Formularsammlung, Formular 6),
— eine Erklärung über den Gesamtumsatz und über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich der Durchführung des Betriebs und der Instandhaltung der von Straßenbeleuchtungsanlagen über mindestens die letzten 3 Geschäftsjahre (Formularsammlung, Formular 7). Ein Mindestumsatz wird nicht verlangt.
1. Referenzen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV
Die Bewerber haben unter Verwendung des Formulars „Referenzliste“ geeignete Referenzen über früher ausgeführte Leistungen im angefragten Bereich in Form einer Liste der in den letzten 3 Jahren erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Tätigkeitszeitraum sowie des öffentlichen Auftraggebers vorzulegen, der dem jeweiligen Auftragsgegenstand entspricht oder mit diesen vergleichbar sind (Formularsammlung, Formular 8).
2. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV
Die Bewerber haben unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur Qualifikation“ anzugeben, welche Mitarbeiter – keine namentliche Benennung (Qualifikationen wie Berufs- bzw. Studienabschlüsse, Präqualifikationen, Berufs- und Projekterfahrungen, verantwortliche Tätigkeiten bei konkreten, vergleichbaren Projekten und Tätigkeiten;) – oder Dienstleister mit welchen Qualifikationen ihnen bei der Dienstleistung in Raunheim zur Verfügung stehen, um die gestellten Aufgaben in Bezug auf Planung und Umsetzung von Erneuerungsleistungen, Betriebs- und Instandhaltungstätigkeiten ausführen zu können. Weitere Mindestvoraussetzungen an die Qualifikation der Mitarbeiter sind im Entwurf des Straßenbeleuchtungsvertrages § 6 Abs. 12 beschrieben (Formularsammlung, Formular 10).
3. Angaben nach § 46 Abs. 3 Nr. 9 VgV
Die Bewerber haben unter Verwendung des Formulars „Eigenerklärung zur technischen Ausstattung“ eine Erklärung abzugeben, aus der ersichtlich ist, über welche technische Ausstattung sie für die Ausführung des Auftrags verfügen. Dabei ist anzugeben, ob das Unternehmen in der Lage ist, Ersatzteile so zu bevorraten, dass diese innerhalb eines Tages im Fall von Gefahr in Verzug verwendet werden können oder im Bedarfsfall Provisorien nach Bedarf zur Verfügung zu stellen und vor Ort zu errichten (Formularsammlung, Formular 11).
4. Ausführliche Referenzen vergleichbarer Aufgabenstellungen (mindestens 2 konkrete Referenzen mit Bezug zur Aufgabenstellung in Raunheim).
Unter Verwendung des Formulars „Zwei Referenzdarstellungen als Mindestvoraussetzung“ Es sind mindestens 2 ausführliche und gleichwertige Referenzen in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung auf höchstens 3 DIN A4-Seiten, Benennung des Referenzgebers und seiner Kommunikationsdaten) vorzulegen (Formularsammlung, Formular 9). Dabei muss erkennbar sein, welche konkreten Leistungen der Bewerber oder der Eignungsgeber erbracht hat. Gleichwertig ist die Referenz, soweit die Betriebsführung von zumindest 1 500 Leuchtstellen für die einzelne Referenz nachgewiesen wird. Soweit Bewerber keine derartige Referenz im Bereich der Betriebsführung von Straßenbeleuchtungsanlagen nachweisen können, haben sie darzulegen und nachzuweisen, inwieweit die dann eingereichte Referenz gleichwertig ist. Ansonsten gelten sie als nicht geeignet.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMEDP49
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Wenn der Zuschlag bereits wirksam erteilt worden ist, kann dieser nicht mehr vor der Vergabekammer angegriffen werden (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Kalendertage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§160 Abs. 3 S. 1 Nrn. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Stadt, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland