VE03 MS-Schaltanlagen und Trafos Referenznummer der Bekanntmachung: EU-V1088-19FAS
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
VE03 MS-Schaltanlagen und Trafos
Im Rahmen des Neubaus des Terminal 3 der Fraport AG am Frankfurter Flughafen werden unter anderem ein Terminalgebäude und die Piergebäude H + J sowie das Pier G und das Parkhaus errichtet.
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung sind folgende Leistungen:
Errichtung von 4 Trafostationen mit 12 MS-Schaltanlagen und 13 Transformatoren entlang der Strecke der neuen PTS und anschließen an das vorhandene Mittelspannungsnetz.
Umfang der Vergabeeinheit ist die Erstellung der 10kV-Versorgung mit den Schnittstellen 10kV-Kabelanschluß MS-Anlage und die Unterspannungs-Anschlussfahnen der Transformatoren.
Weitere Angaben unter II.2.4).
Frankfurt am Main Flughafen
Gegenstand dieser Ausschreibung sind folgende Leistungen:
10kV-MS-Schaltanlagen, Transformatoren, Verkabelung intern
Lieferung und betriebsfähige Montage der MS-Schaltanlagen und der Transformatoren, einschließlich Inbetriebnahme.
Anlagen werden in 4 Unterwerken (Stationen) ebenerdig verortet. Die Unterwerke liegen alle auf dem Betriebsbereich des Flughafens.
Kennzahlen:
– 12 St. 10 kV-Schaltanlagen mit 3 bzw. 4 Schaltfeldern,
– 8 St. 2 500 kVA Transformatoren,
– 2 St. 1 000 kVA Transformatoren,
– 1 St. 630 kVA Transformator.
Leistungsbeginn: 3. Quartal 2020
Beginn Montage/Ausführung: 1. Quartal 2021
Leistungsende (inkl. Inbetriebnahme und Abnahme): 4. Quartal 2021.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
EU-V-01088/19-FAS, B-002428 - FAS_PTS_Energieversorgung Mittelspannung, VE03 MS-Schaltanlagen und Trafos
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Seligenstadt
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63500
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
I. Ablauf des Verfahrens
1. Phase – Interessenbekundung (IBK):
Interessenten müssen ihr Interesse über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de bekunden.
Die IBK als Bewerber-/ Bietergemeinschaft (Bew.-/Bi.gem.) ist bereits in dieser 1. Phase möglich, aber nicht zwingend. In diesem Fall sind die Mitglieder sowie das vertretungsberechtigte Mitglied mit der IBK zu benennen (s. auch 2. Phase). Die Einreichung eines Teilnahmeantrags/ einer Interessensbestätigung ist in dieser Phase nicht erforderlich.
Es erfolgt keine gesonderte Auftragsbekanntmachung mehr (§ 36 Abs. 4 SektVO). Lediglich die Unternehmen, die form- u. fristgerecht eine IBK übermittelt haben, werden am weiteren Verfahren beteiligt (§36 Abs. 5 SektVO). Der Interessent trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung der IBK.
2. Phase – Interessensbestätigung:
Nur diejenigen Unternehmen, die form- und fristgerecht ihr Interesse über die Vergabeplattform bekundet haben, werden zur Abgabe eines Teilnahmeantrags (Interessensbestätigung) aufgefordert werden. Weitere/ sonstige Unternehmen sind nicht zur Teilnahme am Verfahren berechtigt. Soweit noch keine IBK als Bew.-/Bi.gem. in der 1. Phase erfolgt ist, kann eine Bew.-/Bi.gem. auch noch nach der AzI bis zur Abgabe der Teilnahmeanträge zulässig gebildet werden. In diesem Fall darf jedoch eine Bew.-/Bi.gem. nur noch zwischen Unternehmen gebildet werden, die auch ihr Interesse zuvor in der 1. Phase bekundet haben. Mit der AzI werden auch alle weiteren notwendigen Informationen/ Dokumente zur Verfügung gestellt:
— „Formblätter zur Interessensbestätigung“,
— die informatorischen Vergabeunterlagen.
Im Rahmen der AzI werden diese elektronisch über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt oder eine Internetadresse angegeben, unter der die elektronischen Dokumente abgerufen werden können.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die informatorischen Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin (AG) in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
3. Phase – Angebotsphase:
Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen Bewerber, die von der AG nach Abschluss der Interessensbestätigung/ des Teilnahmewettbewerbes zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen finalen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen dann digital über die Vergabeplattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Die AG gewährt für den Aufwand der Angebotserstellung eine pauschale Kostenerstattung. Höhe und diesbzgl. Voraussetzungen werden im weiteren Vergabeverfahren genannt.
Es ist beabsichtigt, die Anzahl der Bew.-/Bi.gem. in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die AG behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
II. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kommunikation im Vergabeverfahren grundsätzlich elektronisch erfolgt. Die AG weist darauf hin, dass die Versendung der Vorabinformation gem. §134 GWB und des Zuschlagsschreibens per Telefax erfolgen. Die AG behält sich darüber hinaus vor, im Einzelfall andere Kommunikationswege vorzugeben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Einlegung von Rechtsbehelfen:
Gemäß §160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland