Mönchengladbach-Odenkirchen: BIM-Planungsleistung Erneuerung EÜ Einruhrstraße, Strecke 2611 Bahn-km 46,916, Planungsleistungen Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Vermessungsleistungen (BIM-Methodik). Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51014
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Duisburg
NUTS-Code: DEA12 Duisburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 47057
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Mönchengladbach-Odenkirchen: BIM-Planungsleistung Erneuerung EÜ Einruhrstraße, Strecke 2611 Bahn-km 46,916, Planungsleistungen Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, Fachplanung Tragwerksplanung und Vermessungsleistungen (BIM-Methodik).
Mönchengladbach-Odenkirchen: BIM-Planungsleistung Erneuerung EÜ Einruhrstraße, Strecke 2611 Bahn-km 46,916,
Planungsleistungen für Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Lph 1 bis 4, optional Lph 6 und 7 inkl. BVB nach EIGV), Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (Lph 2 bis 4, optional Lph 6) und Vermessungsleistungen (BIM-Methodik).
50679 Köln
41199 Mönchengladbach Odenkirchen
Planungsleistungen für Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen (Lph 1 bis 4, optional Lph 6 und 7 inkl. BVB nach EIGV), Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke (Lph 2 bis 4, optional Lph 6) nach der BIM-Methodik und Vermessungsleistungen (BIM-Methodik).
Planungsleistungen für Objektplanungen Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen: Direkt vergeben werden die Lph 1 bis 4, optional erfolgt die Vergabe der Lph 6 und 7 inkl. BVB nach EIGV, Fachplanung Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke: direkt vergeben werden die Leistungen der Lph 2 bis 4, optional wird die Lph 6 beauftragt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
— Vorstehende Erklärungen können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2 benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3.
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
— Nachweis von einem Referenzprojekt unter Mitwirkung des eigenen Unternehmens, welches mit der BIM-Methodik durchgeführt wird/wurde.
Die Nachweisführung erfolgt mit dem Formular Eignungsnachweis „Projekterfahrung des Bewerbers“.
Anforderungen an die Referenz und das Formular Eignungsnachweis „Projekterfahrung des Bewerbers“ können dem Dokument „21FEI51014_c_BIM-Eignungskriterien“ entnommen werden. Dokument steht zum Download auf der Vergabeplattform unter den Anlagen zur Verfügung.
— Nachweis der BIM-spezifischen Qualifikationen und Erfahrungen bei der Projektdurchführung mit der BIM-Methodik von Mitarbeitern im eigenen Unternehmen, die für die erforderlichen Rollen bei der Projektabwicklung geeignet sind. Die Nachweisführung erfolgt als Eigenerklärung mit dem Formular Eignungsnachweis „Quali-fikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers“.
Anforderungen an die Qualifikationen und das Formular Eignungsnachweis „„Qualifikation/Projekterfahrung der Mitarbeiter des Bewerbers“, können dem Dokument „21FEI51014_c_BIM-Eignungskriterien“ entnommen werden. Dokument steht zum Download auf der Vergabeplattform unter den Anlagen zur Verfügung.
— Nachweis über das Vorhandensein von 2 BIM-spezifischen Arbeitsplätzen im eigenen Unternehmen. Die technische Ausstattung muss für die Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungen geeignet sein. Die Nachweisführung erfolgt als Eigenerklärung mit dem Formular „Technische Ausstattung des Bewerbers“.
Anforderungen an die Technische Ausstattung und das Formular Eignungsnachweis „Technische Ausstattung des Bewerbers“, können dem Dokument „21FEI51014_c_BIM-Eignungskriterien“ entnommen werden. Dokument steht zum Download auf der Vergabeplattform unter den Anlagen zur Verfügung.
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Sicherheit für Vertragserfüllung
In Höhe von 8 v. H. der Brutto-Auftragssumme, für Mängelansprüche in Höhe von 5 v. H. der Brutto-Abrechnungssumme.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
— Planung bauliche Anlagen: Planung Ingenieurbauwerke, Produkte/Leistungen: Eisenbahnbrücken.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
— Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG / verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1.Bodengutachter – IBES,
2. Planung für das Gewerk TK – DB KT.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674) oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Alle unter III.1.1 bis III.1.3 und VI.3 geforderten Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag zu tätigen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.