WBS Gießen – Aufzugsanlage Referenznummer der Bekanntmachung: 96-41-031-21
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE721 Gießen, Landkreis
Postleitzahl: 35394
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lkgi.de
Abschnitt II: Gegenstand
WBS Gießen – Aufzugsanlage
Aufzugsanlage.
Willy-Brandt-Schule
Carl-Franz-Straße 14
35392 Gießen
Die Leistung beinhaltet den Abbruch der Bestandsaufzugsanlage und Neubau einer Aufzugsanlage in bestehenden Schacht im 1.Bauabschnitt der Innensanierung in der Willy-Brandt-Schule in Gießen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Eigenerklärung auf vorgegebenem Formular. Die Nachforderung weiterer Unterlagen im Rahmen der Prüfung des Angebots bleibt vorbehalten.
Es sind Referenzen über die Ausführung von 3 vergleichbaren Aufträgen aus den letzten 3 Geschäftsjahren anzugeben. Hierfür stellen die Vergabeunterlagen ein Formular bereit. Zusätzliche Bescheinigungen des/der genannten Auftraggeber sind erwünscht.
Abschnitt IV: Verfahren
Riversplatz 1-9, Gebäude E Raum 306, 35394 Gießen
Die Angebotseröffnung ist nicht öffentlich.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Teilnahme am Verfahren und Berücksichtigung Ihres Angebotes.
Das Verfahren wird im wesentlichen über die vom Landkreis Gießen genutzte elektronische Vergabeplattform Deutsches Vergabeportal (DTVP), URL http://www.dtvp.de, abgewickelt. Es ist daher für alle interessierten Bieter unabdingbar, dass im Projektraum eingestellte Informationen regelmäßig eingesehen werden.
Um automatische Nachrichten des Systems zu empfangen, z. B. bei Änderung der Vergabeunterlagen oder beantworteten Bieterfragen, müssen sich Bieter auf der Plattform registriert und für das Verfahren freigeschaltet haben (empfohlen). Das gleiche gilt für die Nutzung der elektronischen Angebotsabgabe. Im übrigen ist eine Registrierung auf DTVP jedoch weder erforderlich noch Voraussetzung für eine Teilnahme am Verfahren.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YY5YR9F
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64278
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“