NGA-Breitbandanbindung, Außenlage Espenau, gigabitfähige Versorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell Referenznummer der Bekanntmachung: G07 21 101-2
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Espenau
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34314
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://gemeinde-espenau.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Postleitzahl: 34024
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.landkreiskassel.de
Abschnitt II: Gegenstand
NGA-Breitbandanbindung, Außenlage Espenau, gigabitfähige Versorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell
NGA-Breitbandanbindung, Außenlage Espenau, gigabitfähige Versorgung im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
34314 Espenau
Der Bieter schafft die notwendigen Voraussetzungen, um die im Leistungsverzeichnis sowie in den Anlagen 1 und 2 benannten Adressen an ein NGA-Breitbandnetz anzubinden und auch mit entsprechenden Breitbanddiensten zu versorgen.
Die zu errichtenden Anschlüsse müssen den Förderkriterien des geförderten Breitbandausbaus des Bundes entsprechen. Der Endkunde muss nach erfolgtem Ausbau u. a. die Möglichkeit haben, eine Bandbreite von mindestens einem Gigabit beziehen zu können.
Der Ausbau durch den Bieter erfolgt bis einschließlich des Haus-Übergabe-Punktes.
Der Auftraggeber hat für den Ausbau Fördermittel im Rahmen der GAK-Förderung beantragt. Die hier zugrunde gelegten Richtlinien orientieren sich an den Richtlinien der Bundes-Breitband-Förderung. Der Bieter hat sicherzustellen, dass der Auftraggeber prozessabhängig alle Förderrelevanten Unterlagen und Informationen in der vorgegebenen Form erhält.
Der Auftraggeber gewährt einen Zuschuss zum Ausbau in der Höhe, die einem eigenwirtschaftlichen Ausbau entgegenstehen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form Anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem.- §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).