Planungsleistungen für den Neubau Kindergarten Mengershäuser Weg, Rosdorf Referenznummer der Bekanntmachung: 20-04
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosdorf
NUTS-Code: DE91C Göttingen
Postleitzahl: 37124
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.rosdorf.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen für den Neubau Kindergarten Mengershäuser Weg, Rosdorf
Planungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens.
37124 Rosdorf
Planungsleistungen für den Neubau eines Kindergartens:
— Objektplanung Gebäude und Innenräume (§§ 33 ff. HOAI),
— Tragwerksplanung (§§ 49 ff. HOAI),
— Planung der technischen Ausrüstung (§§ 53 ff. HOAI),
— Freianlagenplanung (§§ 38 ff. HOAI),
— Raumakustik,
— Wärmeschutz,
— Geotechnik.
(ausführlich siehe Leistungsbeschreibung).
Geplant ist die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes Niedersachsen nach der Richtlinie zur Förderung des weiteren Ausbaus der Tagesbetreuung für Kinder unter 3 Jahren (RAT) sowie nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen in der Tagesbetreuung für Kinder im Alte von 3 Jahren bis zur Einschulung (RIT).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE734 Kassel, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YBCDWJW
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lüneburg
Postleitzahl: 21339
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Die Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschriften unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.