Software- und Hardware-Beschaffung/Land Hessen (HMSI) Referenznummer der Bekanntmachung: HMdIS VII 5 – PSI -03

Bekanntmachung einer Änderung

Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65193
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://soziales.hessen.de/

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Software- und Hardware-Beschaffung/Land Hessen (HMSI)

Referenznummer der Bekanntmachung: HMdIS VII 5 – PSI -03
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Beschaffung von Software- und Hardware und zugehörigen Dienstleistungen zwecks Aufbau einer IT-Infrastruktur in den geplanten Impfzentren (Sars-CoV2) im Land Hessen

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrags:

Lieferung von Soft- und Hardware zwecks Aufbau einer IT-Infrastruktur in den geplanten Impfzentren (Sars-CoV2) beim Auftraggeber, inkl. Überlassung (Kauf) der Software „Medical Office“ der Fa. INDAMED GmbH, Anpassung von einfachen Bedienmasken, Schnittstellen zur Terminkoordination, Datenaustausch pseudonymisierter Daten zur Impfstatistik und Impfschäden sowie Schulung und Systemservice nach der Lieferung.

II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/09/2021
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Bekanntmachung einer Auftragsvergabe in Bezug auf diesen Auftrag
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe

Auftrags-Nr.: 1
Bezeichnung des Auftrags:

Software- und Hardware-Beschaffung/Land Hessen (HMSI)

V.2)Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
V.2.1)Tag des Abschlusses des Vertrags/der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
04/12/2020
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Der Auftrag/Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Messel
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.medical-tec.info/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrags;ohne MwSt.)
Gesamtwert der Beschaffung: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die Vergabe wurde durch das Hessische Ministerium des Inneren und für Sport (HMdIS) im Auftrag für das Hessische Ministerium für Soziales und Integration (HMSI) durchgeführt.

Die Leistung wurde an den bisherigen Auftragnehmer vergeben. Es handelte sich um eine inhaltliche Ausweitung (Änderung des Zeitrahmens/Umfangs der „Servicezeiten“/„Hotline (Second Level Hotline)“). Nationale Rechtsgrundlage war § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB.

Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen wurden die Zeiten („Servicezeiten”/“Hotline”) berücksichtigt, die vorhersehbar waren. Erst im Rahmen der Auftragsdurchführung haben sich weitere Erkenntnisse/Abhängigkeiten ergeben, welche nun eine inhaltliche Ausweitung der vertraglich vereinbarten Grundzeiten erforderlich machten. Dies war „ex ante“ für den Auftraggeber nicht vorhersehbar; Denn: Die Unvorhersehbarkeiten wurden mittel- und unmittelbar durch kurzfristig wechselnde externe Rahmenbedingungen bei der Einrichtung der Impfzentren im Land Hessen hervorgerufen. Es bestand die Notwendigkeit organisatorisch auf den Mangel an Impfstoff reagieren zu müssen und somit fortlaufend ändernde IT-Anforderungen zu bewerten (z. B. Struktur, Organisation, Prozesse). Gerade die organisatorischen Änderungen (Schrittweise Öffnung der Impfzentren, absehbar wachsende Anzahl an „Zweigstellen“ der Impfzentren in der Fläche des Landes Hessen, eine künftig absehbare wachsende Rolle der Hausärzte, usw.) machten eine abschließende Schätzung zu Beginn der Beauftragung nur eingeschränkt möglich. Das Zusammenspiel/Schnittstellen im Rahmen des 1.- und II.-Level-Support zwischen den eingebundenen Dienstleistern und dem AN musste erst ermittelt und abgestimmt werden.

Erst seit Mitte Januar ließ sich der tatsächliche Umfang bzgl. des erforderlichen Zeitrahmens und Umfangs „Systemservice“/„Hotline“ valider bewerten. Mit der inhaltlichen Ausweitung war zusätzlich eine mitbeauftragte optionale Erweiterung einer „Risikooption“ verbunden, um auf die anhaltende dynamische Lageentwicklung vertraglich reagieren zu können (weitere Möglichkeit der Erhöhung des Hotline-Personalbestands). Insofern erhöhte sich der Auftragswert zwischen ~ [Betrag gelöscht] EUR netto und maximal ~ [Betrag gelöscht] EUR netto über die Mindestvertragslaufzeit. Der Wert der Ausweitung beträgt nicht mehr als 50 Prozent des ursprünglichen Auftragswertes.

Bis zur inhaltlichen Ausweitung gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB wurden Auftragsänderungen i. H. v. [Betrag gelöscht] EUR gemäß § 132 Abs. 3 GWB vollzogen.

Bedingt durch die projektbezogene Alleinvertriebserklärung seitens des Impfsoftwareherstellers INDAMED GmbH zugunsten des Auftragnehmers, kann der Systemservice, da dieser in enger Verbindung mit der eingesetzen Impfsoftware steht, nur durch den Auftragnehmer erfolgen.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.

Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
12/03/2021

Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession

VII.1)Beschreibung der Beschaffung nach den Änderungen
VII.1.1)CPV-Code Hauptteil
32424000 Netzwerkinfrastruktur
VII.1.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
30200000 Computeranlagen und Zubehör
48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste
72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
VII.1.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessen

VII.1.4)Beschreibung der Beschaffung:

Lieferung von Soft- und Hardware zwecks Aufbau einer IT-Infrastruktur in den geplanten Impfzentren (Sars-CoV2) beim Auftraggeber, inkl. Überlassung (Kauf) der Software „Medical Office“ der Fa. Indamed GmbH, Anpassung von einfachen Bedienmasken, Schnittstellen zur Terminkoordination, Datenaustausch pseudonymisierter Daten zur Impfstatistik und Impfschäden sowie Schulung und Systemservice nach der Lieferung.

VII.1.5)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung, des dynamischen Beschaffungssystems oder der Konzession
Beginn: 01/01/2021
Ende: 30/09/2021
Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt:

Richtlinie 2014/24/EU – Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung vier Jahre übersteigt: Richtlinie 2014/25/EU – Bei Rahmenvereinbarungen – Begründung, falls die Laufzeit der Rahmenvereinbarung 8 Jahre übersteigt

VII.1.6)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses/der Konzession (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/des Loses/der Konzession: [Betrag gelöscht] EUR
VII.1.7)Name und Anschrift des Auftragnehmers/Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Messel
NUTS-Code: DE716 Darmstadt-Dieburg
Postleitzahl: 64409
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://www.medical-tec.info/
Der Auftragnehmer/Konzessionär ist ein KMU: ja
VII.2)Angaben zu den Änderungen
VII.2.1)Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):

Die Leistung wurde an den bisherigen Auftragnehmer vergeben. Es handelte sich um eine inhaltliche Ausweitung (Änderung des Zeitrahmens/Umfangs der „Servicezeiten“/„Hotline (Second Level Hotline)“). Nationale Rechtsgrundlage war § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB.

Weitere Erläuterungen unter Punkt VI.3: Weitere Angaben.

VII.2.2)Gründe für die Änderung
Notwendigkeit der Änderung aufgrund von Umständen, die ein öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber bei aller Umsicht nicht vorhersehen konnte (Artikel 43 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/23/EU, Artikel 72 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/24/EU, Artikel 89 Absatz 1 Buchstabe c der Richtlinie 2014/25/EU)
Beschreibung der Umstände, durch die die Änderung erforderlich wurde, und Erklärung der unvorhersehbaren Art dieser Umstände:

Die Leistung wurde an den bisherigen Auftragnehmer vergeben. Es handelte sich um eine inhaltliche Ausweitung (Änderung des Zeitrahmens/Umfangs der „Servicezeiten“/„Hotline (Second Level Hotline)“). Nationale Rechtsgrundlage war § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 GWB.

Bei der Erstellung der Vergabeunterlagen wurden die Zeiten („Servicezeiten”/„Hotline”) berücksichtigt, die vorhersehbar waren. Erst im Rahmen der Auftragsdurchführung haben sich weitere Erkenntnisse/Abhängigkeiten ergeben, welche nun eine inhaltliche Ausweitung der vertraglich vereinbarten Grundzeiten erforderlich machten. Dies war „ex ante“ für den Auftraggeber nicht vorhersehbar; denn: Die Unvorhersehbarkeiten wurden mittel- und unmittelbar durch kurzfristig wechselnde externe Rahmenbedingungen bei der Einrichtung der Impfzentren im Land Hessen hervorgerufen. Es bestand die Notwendigkeit organisatorisch auf den Mangel an Impfstoff reagieren zu müssen und somit fortlaufend ändernde IT-Anforderungen zu bewerten.

VII.2.3)Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR

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