RVmO Ingenieurleistungen Abt.3 Planung und Bau [LDL025] Referenznummer der Bekanntmachung: 66-2021-00018
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60327
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Adresse des Beschafferprofils: www.vergabe.stadt-frankfurt.de
Abschnitt II: Gegenstand
RVmO Ingenieurleistungen Abt.3 Planung und Bau [LDL025]
Objektplanung Leistungsphasen 1-6, 8, 9 §47 HOAI erforderlichenfalls zzgl. diverser besonderer Leistungen.
Gesamtes Stadtgebiet der Stadt Frankfurt am Main
Grundleistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen (Lph. 1-6, 8 und 9 gem. § 47 HOAI)
Besondere Leistungen:
— Örtliche Bauüberwachung,
— Koordinierte Gesamtleitungs-Trassenplanung,
— Bauphasenplanung/Verkehrskonzept,
— Erstellung Verkehrsphasenpläne/Erwirkung VRAO,
— Koordinierung Dritter in der Planung/Vorbereitung,
— Koordinierung Dritter während der Ausführung,
— Koordinierung und Überwachung von Verkehrslenkungsmaßnahmen,
— Erstellung Digitales Geländemodell,
— Erstellung Markierungs- und Beschilderungspläne (Endzustand),
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist,
— Nachtragsbearbeitung.
Dieser Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht sechs Monate vor Ablauf der Vertragszeit eine Partei erklärt, dass sie den Vertrag nicht fortsetzen will. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt 4 Jahre
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister (ggf.);
1. Berufshaftpflichtversicherung,
2. Umsatz des Büros,
3. aktuelle personelle Ausstattung des Büros.
Zu 1: Personenschäden 1,5 Mio. EUR Sach- und Vermögensschäden: mind. [Betrag gelöscht] EUR ) und eine Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall eine Versicherung in entsprechender Höhe abgeschlossen wird, sofern die Deckungssummen nicht ausreichen,
Zu 2: Umsatz des Büros der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Referenzen des Straßenentwurfs und Straßenbaus
Mindestens 3 Referenzen des innerstädtischen Straßenentwurfs und Straßenbaus, nicht älter als 5 Jahre (mit Projektbeschreibung, Auftragsumfang/-volumen und Ansprechpartner AG)
Namentliche Benennung Planer/Bauoberleiter/BauüberwacherQualifikation als „Ingenieur“
Einschlägige persönliche Referenzen des Straßenentwurfs und Straßenbaus
Nicht älter als 10 Jahre für jeweils mind. 3 innerstädtische Projekte im Bestand, davon mindestens 1 Referenz für einen barrierefreien Verkehrsknotenpunkt
Bauoberleiter und örtliche Bauüberwacher müssen zwei unterschiedliche Personen sein. Das Beiblatt 124.1 zur Eignung persönliche Referenzen ist ausgefüllt einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Formblatt „Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Aufträgen nach dem Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetz“ ist mit den Angebotsunterlagen einzureichen. Ist der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen, sind sowohl für den Bieter als auch für jeden einzelnen Nachunternehmer Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Fax: [removed]
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gem. § 160 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens zum Zwecke der Aufhebung des Zuschlages ist außerdem unzulässig, wenn ein wirksamer Zuschlag erteilt wurde (§ 168 Abs. 2 GWB).