Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Fachinger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI50826
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo: Fachinger Tunnel
Anlass der Baumaßnahme ist die Erneuerung des Fachinger Tunnels. Die Tunnelarbeiten sind mittels der Tunnel im Tunnel Methode geplant, sodass bauzeitliche Maßnahmen für einen störungsfreien Bahnbetrieb erforderlich sind. Zusätzlich zum Tunnel ist ein Durchlass, ein Stützbauwerk sowie die Oberbaustoffe des betroffenen Abschnittes zu erneuern. Die hierzu erforderlichen Bauüberwachungsleistungen und SiGeKo inkl. DGUV-Koordinators werden in insgesamt 5 Fachlosen unterteilt.
Der Tunnel befindet sich in der Nähe des Haltepunktes Fachingen und ist ein Ortsteil der Ortsgemeinde Birlenbach im Rhein-Lahn-Kreis in Rheinland-Pfalz.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV Bau und Tunnelbau
Fachingen
Bauüberwachungsleistungen gem. VV Bau und Tunnelbau.
Bauüberwachungsleistungen gem. VV Bau-STE (OLA/50Hz)
Fachingen
Bauüberwachungsleistungen gem. VV Bau-STE (OLA/50Hz).
Bauüberwachungsleistungen gem. VV-Bau-STE (LST)
Fachingen
Bauüberwachungsleistungen gem. VV-BAU-STE (LST).
Leistungen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) und DGUV-Koordinator
Fachingen
Leistungen Sicherheits- und Gesundheitskoordinator (SiGeKo) und DGUV-Koordinator.
Umweltfachliche Bauüberwachung
Umweltfachliche Bauüberwachung.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung, dass kein Insolvenzverfahren oder Liquidationsverfahren anhängig ist.
— Erklärung, dass das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe im Sinne von §§ 123 f. GWB oder Eignungskriterien im Sinne von § 122 GWB keine Täuschung begangen und auch keine Auskünfte zurückgehalten hat und dass das Unternehmen stets in der Lage war, geforderte Nachweise in Bezug auf die §§ 122 bis 124 GWB zu übermitteln.
— Erklärungen zur Einhaltung gesetzlicher Verpflichtungen, insbesondere der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Renten-, Kranken-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung), sowie Verpflichtungen z.B. gem. den in § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz oder § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz genannten Vorschriften.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Vorstehende Erklärungen/Nachweise können bei erfolgreicher Teilnahme an einem unter III.2.2) benannten Präqualifikationsverfahren der Deutschen Bahn AG durch Vorlage der Präqualifikationsurkunde erbracht werden, sofern sich keine wesentlichen Änderungen ergeben haben.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
— Erklärung über Verfehlungen, die die Zuverlässigkeit als Bieter in Frage stellt (§ 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB).
Technische Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
1.1. Nachweis, dass in den letzten 8 Jahren ein Tunnel größer 250 m im Sprengvortrieb überwacht wurde
1.2. Nachweis, dass min. 4 Angestellte im Unternehmen eine 4.2-Ausbildung (techn. Berechtigter) besitzen (kann in Union mit dem Punkt 1.3 erbracht werden)
1.3. Nachweis des Einsatzes von min. 4 Bauüberwacher Tunnel im Zeitraum der Tunnelvortriebsarbeiten (kann in Union mit dem Punkt 1.2 erbracht werden)
Qualifikation des vorgesehenen Personals:
2.1. Qualifikationsnachweise des einzusetzenden Personals als Lebensläufe mit Angabe bearbeiteter Projekte (Bezeichnung des Bauvorhabens, Ausführungszeitraum, überwachte Bauleistungen, Auftragsvolumen Bauleistung und BÜ-Leistung) und der Position des Mitarbeiters im Projekt. Im Einzelnen müssen folgende Personalqualifikationen nachgewiesen werden: Hinweis: in Klammern () ist die Art des Nachweises angegeben. (Nachweise in Tabellenform: Projekt/Objekt, Auftragswert, Leistungszeitraum, Leistungsinhalte, Leistungsumfang in %).
Weitere Qualifikationen:
3.1. Bauüberwacher im Tunnelbau: (Los 1):
— Bauingenieur (Diplom, Bachelor, Master) oder glw,
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Bauüberwachung vergleichbarer Tunnelbauprojekte in Spritzbeton, davon mind. 3 Jahre bei Projekten der DB AG (Lebenslauf)
Zusatzqualifikation (mind. 1 Mitarbeiter):
— Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken (Ausbildungsnachweis)
(kann in Union mit dem Punkt 3.2 erbracht werden)
3.2. Bauüberwacher Bahn: (Los 1)
— Bauingenieur (Bachelor, Master, Diplom) oder glw.- mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Überwachung von Ingenieurbauwerken bei der DB AG (Lebenslauf mit Angabe bearbeiteter Projekte),
— Funktionsausbildung zum Bauüberwacher mit Schwerpunktseinsatzgebiet Oberbau/Konstruktiver Ing.Bau nach Ril 046.275 (Ausbildungsnachweis).
Zusatzqualifikation (mind. 1 Mitarbeiter):
— Prüfung innere Erdung von Stahlbetonbauwerken (Ausbildungsnachweis).
(kann in Union mit dem Punkt 3.1 erbracht werden)
3.3. Leitender Bauüberwacher: (Los 1):
— Bauingenieur (Bachelor, Master, Diplom)-mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Tunnelbau,
— mindestens 2 Projekte bei der DB AG, Projekte mit Sprengvortrieb (Lebenslauf) (kann in Union mit dem Punkt 3.5 erbracht werden).
3.4. Geotechnischer Bauüberwacher: (Los 1)
— Bauingenieur (Bachelor, Master, Diplom), Ingenieurgeologe oder glw,
— mindestens 5 Jahre Berufserfahrung in der Überwachung von vergleichbaren Tunnelvortrieben in Spritzbetonbauweise (Lebenslauf).
3.5. Vermessungstechnischer Bauüberwacher: (Los 1)
— mindestens 10 Jahre Berufserfahrung im Eisenbahnwesen (Ingenieurvermessung) einschließlich Tunnelbauprojekte, davon mindestens 3 Jahre bei Projekten der DB AG (kann in Union mit dem Punkt 3.3 erbracht werden).
3.6. SiGeKo- und DGUV-Koordinator: (Los 4)
— Nachweis/Vorlage Urkunde/Zertifikat SiGeKo – Sicherheits und Gesundheitsschutzkoordinator – Qualifikation der DGUV Regel 101-004 für „Kontaminierte Bereiche“
3.7. Umweltfachliche Bauüberwachung: (Los 5)
Anerkennung als genereller umweltfachlicher Bauüberwache (uBÜ) Nachweis durch Vorlage des Anerkennungsschreibens
— Studiumsnachweis: Landschaftsarchitektur oder vergleichbare Studiengänge.
Form der geforderten Erklärungen:
Alle geforderten Erklärungen sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe VI.3).
— Erklärung über die beabsichtigte Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Weitere erforderliche Erklärungen/Nachweise siehe Punkt VI.3).
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Bauüberwachung:
— Los 1: Bauüberwacher Bahn Oberbau/Konstruktiver Ingenieurbau,
— Los 2: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (OLA/50Hz),
— Los 3: Bauüberwacher bahntechnische Ausrüstung (Leit- und Sicherungstechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation) (LST).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Ab dem 19.4.2017 ist bei Vergaben gemäß SektVO sowie größer [Betrag gelöscht] EUR nur noch die Übermittlung von Angeboten/Teilnahmeanträgen über das Vergabeportal der Deutschen Bahn AG zulässig.
Durch den Wirtschaftsteilnehmer sind als Teilnahmebedingung neben den unter III.1.1) bis III.1.3) genannten Erklärungen/Nachweisen folgende weitere Erklärungen/Nachweise erforderlich:
Erklärung, ob und in wieweit wir mit dem/den unten genannten weiteren vom AG für dieses Projekt beauftragten Unternehmen verbunden (gesellschaftsrechtlich verbunden im Sinne § 18 AktG/verwandtschaftlich) oder wirtschaftlich abhängig sind. Bei Bietergemeinschaften gilt diese Verpflichtung bezogen auf jedes einzelne Gemeinschaftsmitglied.
1. Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft mbH,
2. Intermetric GmbH, Niederlassung Limburg,
3. Chochet Consult,
4. WSP Infrastructure Engineering GmbH,
5. DB Immobilien, Altlasten- und Sanierungsmanagement,
6. gbm Gesellschaft für Baugeologie und -meßtechnik mbH – Baugrundinstitut,
7. Krebs + Kiefer Fritz AG.
Der Auftraggeber behält sich vor, Angebote von Bietern auszuschließen, die unter Mitwirkung eines vom Auftraggeber beauftragten Ingenieurbüros erstellt wurden. Gleiches gilt, wenn zwischen Bieter und beauftragtem Ingenieurbüro eine gesellschaftsrechtliche/verwandtschaftliche Verbundenheit oder wirtschaftliche Abhängigkeit besteht.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/konzernprofil/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass er nicht durch die Deutsche Bahn AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der Deutsche Bahn AG oder eines mit ihr gemäß §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens:
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
Form der geforderten Erklärungen/Nachweise:
Alle geforderten Erklärungen/Nachweise sind zwingend vorzulegen, ein Verweis auf frühere Bewerbungen wird nicht akzeptiert.
Auflistung nach o. g. Reihenfolge in einer Anlage kurz und prägnant zusammengefasst. Nur diese Informationen werden für die Bieterauswahl berücksichtigt. Darüber hinausgehende Unterlagen sind nicht erwünscht.
Alle unter III.1.1) bis III.1.3) und VI.3) geforderten Erklärungen/Nachweise sind im Offenen Verfahren mit dem Angebot und bei einem Aufruf zum Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.