2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung Referenznummer der Bekanntmachung: 2018/S 013-026929
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.deutschebahn.com
Adresse des Beschafferprofils: https://bieterportal.noncd.db.de/Portal/
Abschnitt II: Gegenstand
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
2. S-Bahn-Stammstrecke München, VE112, Bau Bereitstellungsflächen, Los 2 Straßenbau/Entwässerung
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Ort: Bonn
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de/
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
01 21 — Anpassung Elektroplanung und Änderung Beleuchtung.
Ort: Bayreuth
NUTS-Code: DE242 Bayreuth, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
01 21 — Anpassung Elektroplanung und Änderung Beleuchtung.
Der AN ist bereits mit der Beleuchtung des Geländes beauftragt. Es handelt sich um eine in sich geschlossene Anlage. Aus Haftungsgründen ist es nicht möglich hier einen zweiten AN zu binden. Zudem finden gleichzeitig andere Arbeiten durch den gleichen AN auf dem Gelände statt, sodass eine Koordination zwischen 2 unterschiedlichen AN nicht ohne weiteres möglich ist. Die Fläche muss kurzfristig zur Verfügung stehen, eine Beauftragung durch einen zweiten AN würde zu erheblichen Schwierigkeiten im Betriebskonzept der Bereitstellungsfläche führen. Zudem ist es nicht ohne weiteres möglich in die bereits durch den AN erstellte Anlage einzugreifen.