Drucker für die Unternehmung Stadt Hanau Referenznummer der Bekanntmachung: 42-2021
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hanau
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63452
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Köln
Postleitzahl: 51103
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
NUTS-Code: DEA23 Köln, Kreisfreie Stadt
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.bhg-hanau.de
Adresse des Beschafferprofils: http://www.bhg-hanau.de
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker für die Unternehmung Stadt Hanau
Die bhg.it fungiert als IT-Dienstleister für die komplette Unternehmung Stadt Hanau mit ca. 2 800 Mitarbeitern. Zu den Dienstleistungen zählen auch die Druck(-er)-Services, die allen städtischen Einrichtungen und Gesellschaften zur Verfügung gestellt werden.
Im Rahmen der vorliegenden Ausschreibung soll ein neuer Druckerlieferant für mindestens 4 Jahre identifiziert und ausgewählt werden.
Aktuell sind in der Unternehmung knapp 830 Drucker an ca. 95 Lokationen im Einsatz, die knapp 9 Millionen bedruckte Seiten jährlich produzieren.
Magistrat der Stadt Hanau
Verteilt über das gesamte Stadtgebiet.
Gemäß Standortliste
Zielsetzungen für die Druckerausschreibung:
— Für die gesamte Geräteflotte muss der ausgeschriebene Drucker-Service durch den Auftragnehmer unter Berücksichtigung der definierten Datenschutz- und Informationssicherheitsanforderungen übernommen werden,
— Der Rollout/Rollback muss in einem Zeitraum von 6 Monaten durchgeführt werden, das tägliche Rolloutvolumen von ca. 7 Geräten ist gem. den Anforderungen in der Ausschreibung umzusetzen,
— Eine zeitnahe und regelmäßige Bereitstellung der korrekten Zählerstände muss gewährleistet werden, umzusetzen ist eine monatliche kundenindividuelle Abrechnung nach effektiv erzeugtem Seitenvolumen,
— Eine breitere Nutzung von FollowMe / SecurePrint-Lösungen bei Abteilungsdruckern wird angestrebt, dadurch kann es zu einer geringen Reduktion der Flotte im Bereich von Arbeitsplatzdruckern kommen.
Die Ramp-Up-Phase hat eine geplante Laufzeit von 6 Monaten (vorauss. 12/2021-05/2022).
Innerhalb der 48 Monate Basis-Vertragslaufzeit, die sich voraussichtlich von 06/2022-05/2026 erstrecken wird, findet der eigentliche Live-Betrieb statt.
Die Transition-Out-Phase hat eine geplante Laufzeit von 6 Monaten (vorauss. 06/2026-11/2026).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Kopie eines Auszugs aus dem Handels- bzw. Berufsregister; der Auszug darf nicht älter sein als 3 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge. Ausländische Bewerber legen einen vergleichbaren Nachweis vor.
2. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen der Ausschlussgründe nach § 123, § 124 GWB.
3. Darstellung des Unternehmens, Angaben zur Gesellschafterstruktur und zur Konzernabhängigkeit sowie zu gesellschaftsrechtlichen Verflechtungen und Beteiligungen.
4. Verpflichtungserklärung zu Tariftreue und Mindestentgelt nach § 4 Abs. 1-3, § 6, § 8 Abs. 2 des hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes (HVTG) vom 19.12.2014.
Die vorstehend geforderten Erklärungen sind für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft gesondert vorzulegen.
1. Eigenerklärung zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Eigenerklärung über 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 6 Jahren.
2. Beschreibung der geplanten Projektorganisation für diese Ausschreibung unter Angabe der beteiligten Parteien (Partnern) und verantwortliche Personen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. In diesem Zusammenhang sei auf die §§ 160 Abs. 3 GWB, 134 hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt ist:
§ 160 Abs. 3 GWB:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 134 Abs. 1, Abs. 2 GWB:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]