EU-P 0123-21BV1 Austausch elektroakustische Anlagen, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1 Referenznummer der Bekanntmachung: EU-P 0123-21BV1
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Bauauftrag
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60547
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.fraport.de
Abschnitt II: Gegenstand
EU-P 0123-21BV1 Austausch elektroakustische Anlagen, B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A, T1
Die in diesem Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen sind Teil der Gesamtmaßnahme „B-002361 Ganzheitliche Betrachtung Halle A“ im Terminal 1 des Frankfurter Flughafens.
Die Projektfläche umfasst den Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 und befindet sich im Terminal 1 im Bereich der Halle A. Dieser erstreckt sich über Teile der Gebäude 200, 203, 208 und 222 und über die Ebenen 01, 02 und 03 sowie dazugehörige Dachfläche.
Im Zuge neuer Anforderungen und Ertüchtigungsmaßnahmen werden bauliche Veränderungen und zum Teil Nutzungsänderungen im Brandbekämpfungsabschnitt 200_E02_BBA01 realisiert.
Zur Herstellung der baulichen Veränderungen ist auch eine Anpassung der technischen Gebäudeausrüstung erforderlich.
Die TGA-Einzelmaßnahmen erstrecken sich über den gesamten BBA-Bereich und sind den beigefügten Übersichtsplänen zu entnehmen.
Weitere Angaben unter II.2.4)
Ausführungsbeginn: ca. 2. Quartal 2021
Ausführungsende: ca. 2. Quartal 2023.
Im Rahmen der Neugestaltung der Halle A vom Terminal 1 des Frankfurter Flughafens wird die elektroakustische Anlage gesamtheitlich in den Ebenen 02 und 03 ausgetauscht.
— Verlegung von halogenfreien Mantelleitungen wie z. B. NHXMH-J 3 x 1,5 mm2 mit Bügelschellen (ca. 15 200 m), NHXMH-J 5 x 1,5 mm2 mit Bügelschellen (ca. 600 m) etc.; NHXMH-J 3x1,5 mm2 auf vorhandene Kabelrinnen (ca. 14 500 m), NHXMH-J 5 x 1,5 mm2 auf vorhandene Kabelrinnen (ca. 400 m), NHXMH-J E30 3x1,5 mm (ca. 4 000 m), NHXMH-J E30 5 x 1,5 mm2 (ca.580 m) einschl. Kabelbezeichnungen usw,
— Verlegesysteme: Kabelrinne Stahl 60 x 100 mm (ca.180 m), Kabelrinne Stahl 60 x 200 mm (ca.150 m), Kabelrinne Stahl 60 x 300 mm (ca.45 m), Ausleger Stahl 100 mm an Stielen (ca. 5 St.), Ausleger Stahl 200 mm an Stielen (ca. 10 St.), Ausleger Stahl 300 mm an Stielen (ca. 15 St.), U-Profil Stahl 200 mm (ca. 540 St.), U-Profil Stahl 400 mm (ca.180 St.), Sammelhalterung E30-E90 (ca. 340 St.), Elektroinstallationsrohr geschlitzt 80 mm (ca.10 St.), Elektroinstallationsrohr FFKu-EL-F-LSOH 16 mm (ca. 40 m), Elektroinstallationsrohr FFKu-EL-F-LSOH 20 mm (ca. 40 m), Elektroinstallationsrohr FFKu-EL-F-LSOH 32 mm (ca. 30 m), Elektroinstallationsrohr Kunststoff 16 mm UP (ca. 2 890 m), Elektroinstallationsrohr Kunststoff 25 mm UP (ca. 3 990 m), Elektroinstallationsrohr Kunststoff 16 mm UP (ca. 950 m) usw,
— Verbindungsdose 85 x 85 mm (ca.55 St.), E30 Kabelabzweigkasten 100 x 100 x 50 mm (ca. 75 St.) etc,
— Lautsprecher: Aufbaulautsprecher 190 x 190 x 75 mm L/B/T (ca. 623 St.), Aufbaulautsprecher-Lammellendecke 146 x 229 x 150 mm L/B/T (ca. 517 St.), Beschriftung Lautsprecher (ca. 1 133 St.), Lautsprecherbefestigungskonstruktion oberhalb Zwischendecke (ca. 345 St.), Lautsprecherbefestigungskonstruktion Lammellendecke (ca. 480 St.), Lautsprechersystem Linienstrahler 60 W (ca. 10 St.), Lautsprechersystem Linienstrahler 150 W (ca. 2 St.), Lautsprechersystem Linienstrahler 220 W (ca. 3 St.) usw,
— Demontage und Entsorgung: vorh. Lautsprecher an Decke/Wand (ca. 390 St.), vorh. Lautsprecher an Decke abgependelt (ca. 530 St.), Demontage Line Arrays-Säulen (ca. 2 St.), vorh. Kugellautsprecher (ca. 36 St.), Kabelrinne 60 x 100 mm (ca. 55 m), Kabelrinne 60 x 200 mm (ca. 120 m), Kabelrinne 60 x 300 mm (ca. 210 m), Kabelrinne 60 x 400 mm (ca. 36 m), Hängestiel bis 2,5 m (ca. 44 St.), Gewindestangen bis 2,5 m (ca. 35 St.), Kabel 3 x 1,5 – 3 x 2,5 mm2 (ca.4.800 m), Kabel 5 x 25 – 5 x 35 mm2 (ca.100 m) usw,
— Demontage: Inst.-rohr EN 12-32 (ca. 200 m), Inst.-rohr EN 40-63 (ca. 180 m).
Die Vergabestelle macht von der Möglichkeit des § 45 SektVO, die Anzahl der geeigneten Bewerber/Bewerbergemeinschaften zu begrenzen, keinen Gebrauch. Alle Bewerber/Bewerbergemeinschaften die sich form- und fristgerecht bewerben, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Allgemeine Informationen zu den Ziffern III.1.1) bis III.1.3):
Die nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise) zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (Ziffer III.1.1)), der wirtschaftlichen und Finanziellen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) sind in dem Dokument „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, Welches unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, aufgeführt.
Die informatorischen Vergabeunterlagen werden ebenfalls unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt. Änderungen und Ergänzungen bleiben vorbehalten (vgl. VI.3)).
Zur Abgabe der nach den Ziffern III.1.1) bis III.1.3) geforderten Eigenerklärungen sollen die Formblätter, welche im „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung" enthalten sind, verwendet werden.
1. Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
1. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
1. Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit ist gemäß den Ausführungen des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ zu belegen.
Nach den Ausführungen dieser Vergabebekanntmachung und der Anlage „Erläuterung zur Bekanntmachung, welches Teil des Dokumentes“ „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ ist, das unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt wird, ist das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Ziffer III.1.1)), die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2)) und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3)) nachzuweisen.
Bezüglich der geforderten Kautionen und Sicherheiten wird auf die Angebotsaufforderung und die Vergabeunterlagen verwiesen.
Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben,
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder in allen Phasen des Vergabeverfahrens und auch während der Auftragsdurchführung gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt,
— dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ein Nachweis der Vertretungsbefugnis des bevollmächtigten Vertreters der Bewerbergemeinschaft ist erst auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin vorzulegen. Zur Abgabe der Eigenerklärungen soll das Formblatt „Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung“ verwendet werden. Das Formblatt ist Bestandteil des Dokumentes „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“ und wird unter der Adresse www.vergabe.rib.de elektronisch zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Wichtiger Hinweis:
Auf Grund der derzeitigen negativen wirtschaftlichen Auswirkungen durch das SARS-CoV-2-Virus (Covid-19-Pandemie) auf die Fraport AG und der damit verbundenen notwendigen Gegensteuerungsmaßnahmen im Wege von Kostensenkungen behalten wir uns vor, Verfahren während der Ausschreibungsphase, Angebotsphase und Verhandlungsphase einzustellen oder vorübergehend auszusetzen.
Eine Einstellung oder Aussetzung des Verfahrens berechtigt die Bewerber/Bieter nicht dazu, Ansprüche gegenüber der Fraport AG geltend zu machen.
Ablauf des Verfahrens
Es ist beabsichtigt, die Bieter, die ihre Eignung nachgewiesen haben, in einer oder mehreren Verhandlungsrunden durch Ausscheiden der weniger wirtschaftlichen Angebote stufenweise zu reduzieren. Die Auftraggeberin behält sich jedoch gleichwohl vor, den Zuschlag bereits auf Grundlage der ersten verbindlichen Angebote nach Prüfung der Eignung ohne weitere Verhandlungen und ohne die Einholung weiterer Angebote zu erteilen.
Ergänzungen zur Bekanntmachung
Es wird auf alle weiteren Ausführungen des „Teilnahmeantrag zur Bekanntmachung“, verwiesen. Das Dokument wird unter www.vergabe.rib.de elektronisch zur
Verfügung gestellt.
Die „informatorischen Vergabeunterlagen“ werden ebenfalls elektronisch auf der Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt; siehe Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass entgegen § 41 Abs. 1 SektVO die Vergabeunterlagen nicht vollständig sind und daher nicht zur Angebotsabgabe verwendet werden können. Gemäß § 41 Abs. 4 SektVO und auf Grundlage von § 107 Abs. 2 Nr. 1 GWB erhalten nur diejenigen interessierten Unternehmen, die sich form- und fristgerecht beworben haben, die für die Abgabe eines ersten verbindlichen Angebotes zu verwendenden vollständigen Vergabeunterlagen. Die zur Angebotsabgabe zu verwendenden Vergabeunterlagen werden nebst allen Unterlagen digital über die Plattform www.vergabe.rib.de zur Verfügung gestellt.
Der mit dieser Vorgehensweise bewirkte Schutz der Vertraulichkeit der Informationen ist notwendig, um die Sicherheitsinteressen im Sinne des § 107 Abs. 2 GWB, die u. a. für die Auftraggeberin in § 8 Abs. 1 LuftSiG konkretisiert werden, zu wahren.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Gemäß § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]