Baustellenkoordination/Baustellenüberwachung für Tiefbaumaßnahmen in Frankfurt a.M. Referenznummer der Bekanntmachung: MN1002/21
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.mainova.de
Abschnitt II: Gegenstand
Baustellenkoordination/Baustellenüberwachung für Tiefbaumaßnahmen in Frankfurt a.M.
Die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, betreiben Strom-, Erdgas- und Wasserversorgungsnetze einschließlich erforderlicher Anlagen in Frankfurt und der Metropolregion Rhein-Main. Neben den eigenen werden auch dienstleistend Netze anderer Energieversorgungsunternehmen und Industriekunden in der Region betreut. Im Rahmen der Tätigkeit werden erforderliche Netzerweiterungen und Netzerneuerungen sowie Erweiterungen und Erneuerungen der Anlagentechnik federführend durch die NRM durchgeführt. Die Projektleitung obliegt dabei stets einem Mitarbeiter der NRM.
Im Rahmen der Planung und Realisierung komplexer Projekte besteht die Notwendigkeit zur zielgerichteten Unterstützung der Projektleitung und der Maßnahmenleitung der NRM.
Gegenstand des Vertrags ist die örtliche Bauüberwachung und unterstützende Koordinationsleistungen für Abschnitte von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Leistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt.
Die Teilnahme an Baubesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch.
Frankfurt a.M.
Die Netzdienste Rhein-Main GmbH, NRM, betreiben Strom-, Erdgas- und Wasserversorgungsnetze einschließlich erforderlicher Anlagen in Frankfurt und der Metropolregion Rhein-Main. Neben den eigenen werden auch dienstleistend Netze anderer Energieversorgungsunternehmen und Industriekunden in der Region betreut. Im Rahmen der Tätigkeit werden erforderliche Netzerweiterungen und Netzerneuerungen sowie Erweiterungen und Erneuerungen der Anlagentechnik federführend durch die NRM durchgeführt. Die Projektleitung obliegt dabei stets einem Mitarbeiter der NRM.
Im Rahmen der Planung und Realisierung komplexer Projekte besteht die Notwendigkeit zur zielgerichteten Unterstützung der Projektleitung und der Maßnahmenleitung der NRM.
Gegenstand des Vertrags ist die örtliche Bauüberwachung und unterstützende Koordinationsleistungen für Abschnitte von Versorgungsnetzen sowie Hausanschlüssen in den Sparten Strom, Gas, Trinkwasser und Fernwärme. Die Leistungen werden für das jeweilige Vorhaben per Einzelabruf beauftragt.
Die Teilnahme an Baubesprechungen und deren Protokollierung und Verteilung der Ergebnisniederschriften sind für den Auftragnehmer obligatorisch.
Mit der vorliegenden Bekanntmachung wird ein Rahmenvertrag ausgeschrieben.
Zweimalige optionale Verlängerung je um 1 Jahr
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung über die Eintragung in das Berufsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Erklärung, dass über das Vermögen des Bieters kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, Erklärung, dass sich das Unternehmen des Bieters nicht in Liquidation befindet, Erklärung über ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, Erklärung über die Mitgliedschaft bei einer Berufsgenossenschaft, Erklärung, dass keine schweren Verfehlungen von Verantwortlichen des Unternehmens wegen Verstoßes gegen eine der folgenden Vorschriften vorliegt: § 129 des Strafgesetzbuches (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuches (Bildung terroristischer Vereinigungen), § 129b des Strafgesetzbuches (kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), § 261 des Strafgesetzbuches (Geldwäsche, Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte), § 263 des Strafgesetzbuches (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 334 des Strafgesetzbuches (Bestechung), auch in Verbindung mit Artikel 2 des EU-Bestechungsgesetzes, Artikel 2 § 1 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung, Artikel 7 Abs. 2 Nr. 10 des Vierten Strafrechtsänderungsgesetzes und § 2 des Gesetzes über das Ruhender Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes, Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 370 der Abgabenordnung, auch in Verbindung mit § 12 des Gesetzes zur Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen und der Direktzahlungen (MOG), soweit sich die Straftat gegen dem Haushalt der EG oder gegen Haushalte richtet, die von der EG oder in ihrem Auftrag verwaltet werden.
Das in den Bewerbungsunterlagen enthaltene Formblatt „Eigenerklärung“ ist zu verwenden, alternativ wird vom Auftraggeber auch die Einheitliche Europäische Eigenerklärung akzeptiert. Im Weiteren ist ein Auszug aus dem Handelsregister, dem Berufsregister oder der Handwerkerrolle (nicht älter als 6 Monate) den Angebotsunterlagen beizufügen. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsfall einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister anzufordern. Der Bieter hat den Nachweis über die Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft zu erbringen. Weiterhin ist zu bestätigen, dass die Regelungen des §19, Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLog) eingehalten werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung des Dienstleistungsvertrages und/oder zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche zu verlangen. Die Sicherheitsleistung zur Sicherstellung der Vertragserfüllung beträgt 5 v. H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags, die Sicherheitsleistung zur Erfüllung der Mängelbeseitigungsansprüche beträgt 5 v.H. der Vertragssumme des Rahmenvertrags. Die Vertragserfüllungsbürgschaft reduziert sich entsprechend bei Stellung einer Gewährleistungsbürgschaft.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
30.04.2023
1) Wir behalten uns die Durchführung einer elektronischen Auktion im Rahmen des Verhandlungsverfahrens vor. Abgeforderte Erklärungen sind dem Teilnahmeantrag schriftlich beizufügen. Bestätigungen Dritter und sonstige Urkunden können in Kopie beigefügt werden. Die Vergabestelle ist berechtigt, bei Bedenken hinsichtlich der Eignung des Bieters die Vorlage von Originalen zu verlangen.
2) Beabsichtigt der Bewerber zum Nachweis seiner Eignung auf die Ressourcen/ Mittel der Nachunternehmer zu verweisen, so muss der Bewerber die Eignung der Nachunternehmer anhand der geforderten Nachweise/Erklärungen sowie seine tatsächliche Zugriffsmöglichkeit auf die benannten Nachunternehmer nachweisen.
3) Es darf nur ein Angebot abgegeben werden. Falls Angebote mit Mehrfachbeteiligungen eingehen, werden alle betroffenen Angebote vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]