Neubau Verwaltungszentrum Eschwege – Fliesenarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 34-2021

Auftragsbekanntmachung

Bauauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eschwege
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Postleitzahl: 37269
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.werra-meissner-kreis.de
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://www.tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-17811d42cea-1fa94630b4726559
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: www.tender24.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Neubau Verwaltungszentrum Eschwege – Fliesenarbeiten

Referenznummer der Bekanntmachung: WMK 34-2021
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten
II.1.3)Art des Auftrags
Bauauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Fliesenarbeiten im Rahmen des Neubaus eines Verwaltungsgebäudes für die Kreisverwaltung.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE737 Werra-Meißner-Kreis
Hauptort der Ausführung:

Schlossplatz 9/Forstgasse 2

37269 Eschwege, Hessen

DEUTSCHLAND

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Werra Meißner Kreis – der Kreisausschuss – beabsichtigt den Um- und Neubau des Verwaltungsgebäudes II im Bereich „Schlossplatz 9“ – „An den Anlagen“ und im ehemaligen Schlosshotel in der „Forstgasse 2“.

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um einen 3-4 geschossigen Neubau mit den Abmessungen ca. 35 m x 40 m, und einem 4-geschossigen Altbau mit den Abmessungen ca. 30 m x 25 m.

Das Objekt wird in ingesamt 4 Bauteile unterteilt, mit folgenden Bezeichnungen:

— Bauteil A – ehemals Verwaltungsgebäude (Bestand),

— Bauteil B – ehemals Schlosshotel (Bestand),

— Bauteil C – Forstgasse (Neubau),

— Bauteil D – An den Anlagen (Neubau).

Die Beschaffung beinhaltet die im Rahmen der Baufertigstellung zu erbringenden Fliesenarbeiten.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 09/02/2022
Ende: 08/03/2022
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: ja
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Abgabe von Eigenerklärungen für nicht-präqualifizierte Unternehmen zur Eintragung in Berufsregister/Handelsregister/Handwerksrolle (z. B. mit Vordruck 124 – Hessen).

Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.

Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle sind nach Angebotsabgabe die Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer einzureichen.

Bieter aus anderen Mitgliedstaaten reichen auf besonderes Verlangen die Eintragung des Berufs- oder Handelsregisters des Staates, in dem sie niedergelassen sind, ein (entsprechend § 44 Abs. 1 Vergabeverordnung).

Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung über

— Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.

Soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.

Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Eigenerklärung,

— dass in den letzten 5 Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt wurden/es sind mit dem Angebot 3 Referenzen in Listenform einzureichen,

— dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

Für die Eigenerklärungen kann der Vordruck 124 – Hessen und der Vordruck „Referenzliste“ genutzt werden.

Eine übersichtliche Checkliste der einzureichenden Unterlagen und Nachweise ist den Vergabeunterlagen beigefügt (Datei: 003a_216 Übersicht der einzureichenden Unterlagen).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Eingereichte Referenzen müssen Arbeiten in vergleichbarer Größenordnung beinhalten, d. h. bei den durchgeführten Arbeiten soll es sich mindestens um die Ausführung von Fliesenarbeiten in Gebäuden in vergleichbarer Größenordnung handeln.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 22/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 04/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 22/04/2021
Ortszeit: 10:00
Ort:

Werra-Meißner-Kreis, Der Kreisausschuss – Zentrale, Vergabestelle Honer Str. 49, 37269 Eschwege, Deutschland

Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Bieter und/oder deren Bevollmächtigte sind derzeit nicht zur Teilnahme am Submissionstermin zugelassen. Die Ergebnisse der Eröffnungsverhandlung werden den Bietern über das Vergabeportal via Nachricht im Anschluss an die Submission mitgeteilt.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu elektronischen Arbeitsabläufen
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
VI.4.2)Zuständige Stelle für Schlichtungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]/ [removed]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB).

Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]/ [removed]
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2021

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