Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0011

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/146
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
I.2)Informationen zur gemeinsamen Beschaffung
Der Auftrag wird von einer zentralen Beschaffungsstelle vergeben
I.3)Kommunikation
Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter: https://vergabe.hessen.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1776bdff836-5172a4be1fa2da0
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://vergabe.hessen.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
I.5)Haupttätigkeit(en)
Allgemeine öffentliche Verwaltung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen

Referenznummer der Bekanntmachung: VG-[removed]
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE7 Hessen
Hauptort der Ausführung:

Hessische Zentrale für Datenverarbeitung

Mainzer Straße 29

65185 Wiesbaden

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Die Hessische Landesregierung hat das Thema E-Government zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß dem Masterplan für E-Government sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden. Hierbei hat sich in der Vergangenheit zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Beratungs-, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf im Betrieb, in einzelnen Vorhaben und in komplexen Projekten ergeben. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Da jedoch das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss von Rahmenverträgen über die Betriebs- und Support-Unterstützung sowie für Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die organisatorische und technische Umsetzung des E-Government- Programms.

Mit dem Produkt „HessenPC“ wird seit 2013/2014 die Ausstattung des Landes mit PC-Arbeitsplätzen durchgeführt. Dies beinhaltet die standardisierte Ausstattung aller Dienststellen mit zentral verwalteten Geräten (wie PC, Monitor, Notebook und Tablet-PCs). Das Teilprodukt HessenSmartphone des HessenPCs betreibt eine Enterprise- Mobility-Management/Mobile Device Management-Plattform (EMM/MDM -Plattform) zur Verwaltung von Smartphones und Tablets. Beide Gerätearten werden nachfolgend einheitlich als HessenSmartphones oder einfach Smartphones bezeichnet. Die Betriebssysteme der HessenSmartphones sind iOS und Android. Das EMM/MDM -System ist von BlackBerry (UEM und Dynamics). Während der Vertragslaufzeit kann ein Wechsel auf eine andere EMM/MDM-Plattform erfolgen oder die Implementierung einer zusätzlichen, aber technisch unterschiedlichen EMM/MDM-Plattform.

Auf der EMM/MDM-Landesplattform werden knapp 5 000 Smartphones verwaltet (Stand September 2020). Zum Jahresende 2020 werden es ca. 7 000 Smartphones und der ursprünglich geplante Endausbau von 10 000 Smartphones wird deutlich übertroffen werden.

Für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD werden die Unterstützungs- leistungen benötigt.

Zusammengefasst soll die zu beschaffende Leistung die folgenden Positionen umfassen:

— Unterstützungsleistung Fachliches Produktmanagement EMM/MDM,

— Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement EMM/MDM,

— System-Architekt EMM/MDM,

— Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist EMM/MDM,

— IT-Systemspezialist EMM/MDM.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Preis
II.2.6)Geschätzter Wert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 28/05/2021
Ende: 26/05/2023
Dieser Auftrag kann verlängert werden: ja
Beschreibung der Verlängerungen:

Mindestvertragslaufzeit: 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlags- erteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.

II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungser- weiterung) zu.

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Referenzen

Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenz (eine je Art) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.

Referenz 1: Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb einer EMM/MDM Plattform unter Einsatz von mindestens 3 Personen.

— In dem Referenzprojekt bestand die Kundenumgebung aus den EMM/MDMProdukten der Firma BlackBerry (UEM – Unified Endpoint Management und Dynamics). Diese Plattform (On Premise) hatte mehr als 1 000 realen Benutzern (keine Testnutzer) / 1 000 eingesetzte Geräte (Smartphones und Tablets).

— In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen im Aufbau und Betrieb für BlackBerry-Plattformen (UEM und Dynamics) erbracht.

— Die Betriebssysteme der eingesetzten Smartphones und Tablets waren iOS und Android.

— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum fachlichen/Technischen Produkt- und Projektmanagement, zur Konzeption/Architektur, zum Aufbau und zum Betrieb der Plattform erbracht.

— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen.

Durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation.

— Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITILProzessen durchgeführt,

— Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Entstörung der EMM/MDM-Infrastruktur (2nd-Level Support),

— Im Rahmen des Projektes erfolgte Unterstützung bei den Wartungsarbeiten an der EMM/MDM-Plattform und den Endgeräten (Patchday, Betriebssystem-Updates).

Umfang: In Summe müssen mindestens 600 Personentage erbracht worden sein.

Davon müssen 200 Personentage in den Aufgabenfeldern Fachliches Produkt- management, Technisches Produktmanagement, System-Architektur erbracht worden

Sein und 400 Personentage durch die Aufgabenfelder IT-Systemspezialist und Betriebsleitung.

Referenz 2: Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb einer EMM/MDM Plattform unter Einsatz von mindestens 2 Personen.

— In dem Referenzprojekt bestand die Kundenumgebung aus einer EMM/MDMPlattform (On Premise) mit mehr als 1 000 realen Benutzern (keine Testnutzer) / 1 000 Geräten (Smartphones und Tablets),

— Die Betriebssysteme der Smartphones und Tablets waren iOS und Android,

— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum fachlichen/Technischen Produkt- und Projektmanagement, zur Konzeption/Architektur, zum Aufbau und zum Betrieb der Plattform erbracht,

— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen.

Durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation,

— Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITILProzessen durchgeführt,

— Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Entstörung der EMM/MDM-Infrastruktur (2nd-Level Support),

— Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Migration von Smartphones und Tablets von einem Altsystem auf eine neue EMM/MDMPlattform

— Im Rahmen des Projektes erfolgte Unterstützung bei den Wartungsarbeiten an der EMM/MDM-Plattform und den Endgeräten (Patchday, Betriebssystem-Updates).

Umfang: In Summe müssen mindestens 400 Personentage erbracht worden sein.

Davon müssen 100 Personentage in den Aufgabenfeldern Fachliches Produkt- management, Technisches Produktmanagement, System-Architektur erbracht worden sein und 300 Personentage durch die Aufgabenfelder IT-Systemspezialist und Betriebsleitung.

(Datei „Referenzen_2021-11“ auf der Vergabeplattform).

III.2)Bedingungen für den Auftrag
III.2.2)Bedingungen für die Ausführung des Auftrags:

Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 – HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“).

Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Offenes Verfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 10:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/06/2021
IV.2.7)Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Tag: 08/04/2021
Ortszeit: 10:00
Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren:

Entfällt

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.

Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.

Mit dem Angebot sind einzureichen:

Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“). Vgl. Ziffer 3.2 bis 3.2.2.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB:

Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
08/03/2021

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