Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen Referenznummer der Bekanntmachung: VG-3000-2021-0011
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: O1080/0002/146
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 340-0
Fax: +49 611 / 340-1150
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für HessenSmartphone EMM/MDM-Plattformen
Beschaffung von Unterstützungsleistungen für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD.
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Mainzer Straße 29
65185 Wiesbaden
Die Hessische Landesregierung hat das Thema E-Government zu einem Schwerpunkt erklärt. Gemäß dem Masterplan für E-Government sollen diese Arbeiten auch in den kommenden Jahren mit entsprechender Intensität fortgesetzt werden. Hierbei hat sich in der Vergangenheit zu verschiedenen Aufgabengebieten immer wieder, abhängig vom jeweiligen Einzelfall, Beratungs-, Unterstützungs- und Entwicklungsbedarf im Betrieb, in einzelnen Vorhaben und in komplexen Projekten ergeben. Diese Bedarfe werden auch für die kommenden Jahre in entsprechend angepasster Form erwartet. Da jedoch das erforderliche eigene Know-how nicht in jedem Fall zeitnah in ausreichender Kapazität und Qualität zur Verfügung gestellt werden kann, beabsichtigt der Auftraggeber den Abschluss von Rahmenverträgen über die Betriebs- und Support-Unterstützung sowie für Beratungs- und Unterstützungsleistungen für die organisatorische und technische Umsetzung des E-Government- Programms.
Mit dem Produkt „HessenPC“ wird seit 2013/2014 die Ausstattung des Landes mit PC-Arbeitsplätzen durchgeführt. Dies beinhaltet die standardisierte Ausstattung aller Dienststellen mit zentral verwalteten Geräten (wie PC, Monitor, Notebook und Tablet-PCs). Das Teilprodukt HessenSmartphone des HessenPCs betreibt eine Enterprise- Mobility-Management/Mobile Device Management-Plattform (EMM/MDM -Plattform) zur Verwaltung von Smartphones und Tablets. Beide Gerätearten werden nachfolgend einheitlich als HessenSmartphones oder einfach Smartphones bezeichnet. Die Betriebssysteme der HessenSmartphones sind iOS und Android. Das EMM/MDM -System ist von BlackBerry (UEM und Dynamics). Während der Vertragslaufzeit kann ein Wechsel auf eine andere EMM/MDM-Plattform erfolgen oder die Implementierung einer zusätzlichen, aber technisch unterschiedlichen EMM/MDM-Plattform.
Auf der EMM/MDM-Landesplattform werden knapp 5 000 Smartphones verwaltet (Stand September 2020). Zum Jahresende 2020 werden es ca. 7 000 Smartphones und der ursprünglich geplante Endausbau von 10 000 Smartphones wird deutlich übertroffen werden.
Für die Weiterentwicklung des Produktes HessenSmartphone und den Betrieb der EMM/MDM-Lösungen in der Systemlandschaft der HZD werden die Unterstützungs- leistungen benötigt.
Zusammengefasst soll die zu beschaffende Leistung die folgenden Positionen umfassen:
— Unterstützungsleistung Fachliches Produktmanagement EMM/MDM,
— Unterstützungsleistung Technisches Produktmanagement EMM/MDM,
— System-Architekt EMM/MDM,
— Unterstützungsleistung Betriebsleiter / IT-Systemspezialist EMM/MDM,
— IT-Systemspezialist EMM/MDM.
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monaten. Nach Ablauf dieser Mindestlaufzeit verlängert sich der Rahmenvertrag um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht der Auftraggeber spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit kündigt. Der Rahmenvertrag endet spätestens nach Ablauf von 48 Monaten nach Zuschlags- erteilung. Danach gilt er auch ohne gesonderte Kündigung als beendet.
Gem. Ziffer 10.2 des Rahmenvertrags steht dem Auftraggeber ein einseitiges Leistungsbestimmungserweiterungsrecht bis zu 20 % der Gesamtangebotssumme (netto) aus diesem Vergabeverfahren als Mehrbedarf (quantitative Leistungser- weiterung) zu.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Ausschreibungsbestimmungen (Der Verweis auf die Ausschreibungsbestimmungen lässt sich systemseitig nicht löschen. Der Auftraggeber fordert in diesem Vergabeverfahren keine Nachweise über die Befähigung zur Berufsausübung.).
Referenzen
Darstellung von mindestens 2 geeigneten Referenz (eine je Art) aus den letzten 3 Jahren (Stichtag „Ablauf der Angebotsfrist“), die nach Art und Umfang den nachfolgend aufgeführten Anforderungen entsprechen.
Referenz 1: Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb einer EMM/MDM Plattform unter Einsatz von mindestens 3 Personen.
— In dem Referenzprojekt bestand die Kundenumgebung aus den EMM/MDMProdukten der Firma BlackBerry (UEM – Unified Endpoint Management und Dynamics). Diese Plattform (On Premise) hatte mehr als 1 000 realen Benutzern (keine Testnutzer) / 1 000 eingesetzte Geräte (Smartphones und Tablets).
— In dem Referenzprojekt wurden Unterstützungsleistungen im Aufbau und Betrieb für BlackBerry-Plattformen (UEM und Dynamics) erbracht.
— Die Betriebssysteme der eingesetzten Smartphones und Tablets waren iOS und Android.
— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum fachlichen/Technischen Produkt- und Projektmanagement, zur Konzeption/Architektur, zum Aufbau und zum Betrieb der Plattform erbracht.
— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen.
Durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation.
— Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITILProzessen durchgeführt,
— Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Entstörung der EMM/MDM-Infrastruktur (2nd-Level Support),
— Im Rahmen des Projektes erfolgte Unterstützung bei den Wartungsarbeiten an der EMM/MDM-Plattform und den Endgeräten (Patchday, Betriebssystem-Updates).
Umfang: In Summe müssen mindestens 600 Personentage erbracht worden sein.
Davon müssen 200 Personentage in den Aufgabenfeldern Fachliches Produkt- management, Technisches Produktmanagement, System-Architektur erbracht worden
Sein und 400 Personentage durch die Aufgabenfelder IT-Systemspezialist und Betriebsleitung.
Referenz 2: Unterstützungsleistungen beim Aufbau und Betrieb einer EMM/MDM Plattform unter Einsatz von mindestens 2 Personen.
— In dem Referenzprojekt bestand die Kundenumgebung aus einer EMM/MDMPlattform (On Premise) mit mehr als 1 000 realen Benutzern (keine Testnutzer) / 1 000 Geräten (Smartphones und Tablets),
— Die Betriebssysteme der Smartphones und Tablets waren iOS und Android,
— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten zum fachlichen/Technischen Produkt- und Projektmanagement, zur Konzeption/Architektur, zum Aufbau und zum Betrieb der Plattform erbracht,
— Im Rahmen des Referenzprojektes wurden Tätigkeiten für folgende Themen.
Durchgeführt: IT-Sicherheitsfragen, Datenschutz, Kundenveranstaltungen, Dokumentation,
— Umsetzungen im Projekt wurden unter Verwendung von ITIL-Tools / ITILProzessen durchgeführt,
— Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Entstörung der EMM/MDM-Infrastruktur (2nd-Level Support),
— Im Rahmen des Projektes erfolgte eine Unterstützung bei der Migration von Smartphones und Tablets von einem Altsystem auf eine neue EMM/MDMPlattform
— Im Rahmen des Projektes erfolgte Unterstützung bei den Wartungsarbeiten an der EMM/MDM-Plattform und den Endgeräten (Patchday, Betriebssystem-Updates).
Umfang: In Summe müssen mindestens 400 Personentage erbracht worden sein.
Davon müssen 100 Personentage in den Aufgabenfeldern Fachliches Produkt- management, Technisches Produktmanagement, System-Architektur erbracht worden sein und 300 Personentage durch die Aufgabenfelder IT-Systemspezialist und Betriebsleitung.
(Datei „Referenzen_2021-11“ auf der Vergabeplattform).
Gemäß § 7 des Hessischen Vergabe- und Tariftreuegesetzes vom 19. Dezember 2015 – HVTG – (GVBl. S. 354) weist die Vergabestelle in der Bekanntmachung darauf hin, dass die Bieter (Bietergemeinschaft) sowie deren Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) bzw. Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG) die erforderlichen Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 5 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) mit ihrem digitalen Angebot abzugeben haben (Datei „Verpflichtungserklaerung_oeff_AG“).
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmer und Verleihunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistungen im EU-Ausland erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Eine Beschreibung der zu vergebenden Leistung steht auf der Vergabeplattform des Landes Hessen (https://vergabe.hessen.de) zur Verfügung und muss dort heruntergeladen werden.
Die Vergabestelle weist die Bieter in den Vergabeunterlagen darauf hin, dass der Nachweis der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB ganz oder teilweise durch die Teilnahme an Präqualifikationssystemen erbringen können (§ 122 Abs. 3 GWB, § 13 HVTG). Ebenso weist sie darauf hin, dass sie als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) in der Form des Anhangs 2 der Durchführungsverordnung der Kommission (EU) Nr. 2016/7 vom 5. Januar 2016 akzeptiert.
Mit dem Angebot sind einzureichen:
Erklärung betreffend Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen (Datei „Erklaerung_Ausschluss“) und die Erklärungen zu den Ausschlussgründen nach den §§ 123, 124 GWB (Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_123_GWB“ und Datei „Eigenerklaerung_Ausschlussgruende_Par_124_GWB“). Vgl. Ziffer 3.2 bis 3.2.2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB:
Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. 3§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.