A45 ENB UF B277 OPL / TPL Lph. 1-3 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0459-2021-0050
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dillenburg
NUTS-Code: DE722 Lahn-Dill-Kreis
Postleitzahl: 35683
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
A45 ENB UF B277 OPL / TPL Lph. 1-3
Die geplante Baumaßnahme mit dem Planungsprojekt „Ersatzneubau UF B 277“ liegt im Bundesland Hessen, im Verlauf der auch als Sauerlandlinie bezeichneten BAB A 45 von Dortmund nach Aschaffenburg innerhalb der Gemarkung Wetzlar im Lahn-Dill-Kreis. Die Bundesautobahn BAB A 45 verbindet die Metropolregionen Rhein-Ruhr und Frankfurt/Rhein-Main und ist im Bereich des Abschnittes Olpe – Wetzlar Teil der 8 000 km langen Europastraße 40.
Der gesamte Streckenabschnitt, mit dem Ziel 6-streifiger Ausbau von der AS Haiger/Burbach bis zum AK Gambach, ist in der Anlage zum Fernstraßenausbaugesetz im vordringlichen Bedarf mit Engpassbeseitigung eingestuft.
Der Ersatzneubau ist Teil der Gesamtmaßnahme „6-streifiger Ausbau zwischen dem Autobahnkreuz Wetzlar und der Anschlussstelle Wetzlar-Süd“.
Die im Einzelnen zu erbringenden Ingenieurleistungen sind unter Punkt II.2.4) der Auftragsbekanntmachung näher aufgeführt.
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1-3
Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2 und 3
Leistungszeitraum, Fristen:
Ausführungsbeginn 1.9.2021
Ausführungsende 1.1.2023
Weitere Zwischentermine ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kriterium (§46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums werden die folgenden Aufgabenbereiche berücksichtigt:
— Unterkriterium 1: Aufgabenbereich Planung Brücke,
— Unterkriterium 2: Aufgabenbereich Abbruchplanung Brücke.
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
Und insbesondere auf
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Hinweis:
Nur das Unterkriterium 1 wird bepunktet und geht mit 100 % in die Wertung ein. Das Unterkriterium 2 enthält nur Mindestanforderungen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr. 2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
— § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 3,0 Mio. EUR für Personenschäden,
Und
— 3,0 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden).
Bei Leistungen für UBB/ÖBB müssen Umweltschäden nach dem Umweltschadensgesetz gleichermaßen abgedeckt sein.
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV: Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
— Planung Brücke,
— Abbruchplanung Brücke..
Sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch gesonderte Anlagen genauer zu beschreiben. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e. V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandard zu § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Planung Brücke, das in den letzten 5 Jahren erbracht wurde,
— Nachweis von mindestens einem Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Abbruchplanung Brücke, das in den letzten 5 Jahren erbracht wurde,
— Die Referenzprojekte aus den Aufgabenbereichen Planung Brücke und Abbruchplanung Brücke müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ genügen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu § 46 (3) 1 VgV gleichzeitig erfüllt sind.
Vertragsstrafenregelung für:
Vertragsfristen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z. B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung/Ausfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Bewerber bzw. Bieter werden ausgeschlossen, sofern diese selbst, deren andere Unternehmen (Eignungsleihe) oder deren Unterauftragnehmer im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme Planungs-, Beratungs- und Bauüberwachungsleistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringen oder erbracht haben. Gleiches gilt für Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften, wenn mindestens ein Mitglied dieser Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft im Zusammenhang mit dieser Baumaßnahme eine der vorgenannten Leistungen für Dritte oder andere Auftraggeber erbringt oder erbracht hat.
Derjenige Bewerber/Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber/Bieter stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]