Verpflegung Asylsuchende Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung Hessen 2021 ff. Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0055
Soziale und andere besondere Dienstleistungen – öffentliche Aufträge
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpflegung Asylsuchende Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung Hessen 2021 ff.
Verpflegung der Asylsuchenden am Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen 06/2021 bis 05/2025.
Kaserne Lohrbacher Straße
63654 Büdingen.
Ziel dieser Vergabe ist der Abschluss eines Dienstleistungsvertrages über die Verpflegung von Asylsuchenden am Standort Büdingen der Erstaufnahmeeinrichtung des Landes Hessen.
In der Einrichtung ist derzeit die Unterbringung von bis zu 1 000 Asylsuchenden vorgesehen. Die derzeit durchschnittliche Belegung liegt bei 550 Asylsuchenden.
Die Leitung der Einrichtung obliegt dem Auftraggeber.
Im Rahmen der Vollverpflegung hat der Auftragnehmer folgende Leistungen zu erbringen:
— Bereitstellung notwendiger Küchengeräte für die Zubereitung und Ausgabe von einwandfreien, verzehrfähigen und schmackhaften Speisen in Einzelportionen,
— Zubereitung, Lieferung, Bereitstellung, Aufbereitung und Ausgabe von täglich 3 Mahlzeiten unter Verwendung von Mehrweggeschirr,
— tägliche Ausgaben der Speisen zu folgenden Zeiten, die bei Bedarf des Auftraggebers durch den Auftragnehmer anzupassen sind:
—— Frühstück (Montag bis Freitag) 7.00-9.00 Uhr,
—— Frühstück (Samstag und Sonntag) 8.00-9.30 Uhr,
—— warmes Mittagessen 11.30-13.30 Uhr,
—— kaltes Abendessen 17.30-19.00 Uhr,
— bei Bedarf Bereitstellung der Speisen in Form von Lunchpaketen (= Ersatz einer Mahlzeit) oder Tagespaketen (= Ersatz von 3 Mahlzeiten) mit Kaltverpflegung bei Bedarf,
— bei Bedarf Ausgabe von Sonderkost (Säuglings- und Kleinkindernahrung – für Kinder bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres), je nach Erfordernis auch zum Verzehr außer Haus,
— Reinigung von Mehrweggeschirr, -besteck und -Warmhaltebehältnissen sowie Trinkwasserzapfstellen,
— optionale Gestellung von abgepacktem Wasser bei Bedarf,
— optionale Umstellung der Essensausgabe auf Einweggeschirr bei Bedarf.
Es kommen folgende Verpflegungsverfahren in Frage: Cook & Chill, Cook & Freeze, Cook & Serve sowie Cook & Hold.
Nach Absprache mit der/dem Standortverantwortlichen beteiligt sich der Auftragnehmer an Sonderveranstaltungen der Einrichtung (z. B. Begegnungsabende, Sommerfest, Kinderfest). Diese Veranstaltungen werden gesondert abgerechnet.
Der Vertrag verlängert sich durch einseitige schriftliche Erklärung des Auftraggebers, die dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor Ablauf des Ausführungszeitraums zugegangen sein muss, zum 1.6.2025 und zum 1.6.2026 um jeweils ein Jahr, d.h. längstens bis zum 31.5.2027. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 6 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung betr. "Ausschluss wegen schwerer Verfehlungen" (Erklärung Vergabesperre)
— Referenzen: geeignete, aussagekräftige Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben: Art der Leistung (vergleichbar: Verpflegung von Asylsuchenden), Umfang (vergleichbar: die jeweils erbrachte Leistung ab einer Belegungszahl von 500 Personen), Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung (inkl. Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse), Erbringungszeitraum. Referenzen sind dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entsprechen. Aus den Referenzen muss die einschlägige Erfahrung mit vergleichbaren Aufträgen und deren Umsetzung in der Praxis hervorgehen,
— Kurze Darstellung der Unternehmensstruktur: Name, Sitz, Rechtsform, Personalbestand, vertretungsberechtigte Organe, Gründungsjahr, Anschrift, Geschäftszeiten, Telefonnummer, Ansprechpartner (Kunden- und Servicemanagement).
Fortsetzung s. VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fortsetzung III.1.4):
— Formfreie vom Bieter zu erstellende Erklärung über die Eintragung im Berufs-/Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens, in dem er ansässig ist; bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied. Der tatsächliche Nachweis ist nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber nach dessen Aufforderung vorzulegen + darf nicht älter als 6 Monate sein,
— Bankerklärung/ Auskunft Creditreform/ vergleichbare Auskunftsstelle zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Bieters; bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied,
— Nachweis/ formfreie vom Bieter zu erstellende Erklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung mit ausgewiesener Mindestdeckungssumme in Höhe von 10 Mio. EUR für Personenschäden und 3 Mio. EUR für Sach-/ Vermögensschäden im Auftragsfall abgeschlossen wird bzw. besteht. Bei Bietergemeinschaften sind die vorgenannten Deckungssummen insgesamt nachzuweisen. Der Nachweis kann durch Vorlage des Versicherungsscheins, eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit oder durch eine Eigenerklärung geführt werden. Bezüglich des Haftpflichtversicherungsnachweises muss eine Anpassung an die geforderte Deckungssumme spätestens nach Zuschlagserteilung durch den Auftragnehmer für die Leistung erfolgen. Bei der Kalkulation des Angebotes ist die Höhe der geforderten Deckungssummen zu berücksichtigen. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen,
— Nachweis des Qualitätsmanagements durch ein Zertifikat nach DIN EN ISO 9001 in der jeweils gültigen Fassung, jedoch mindestens DIN EN ISO 9001:2015, oder ein Zertifikat über die Teilnahme am globalen GS1 System oder eine vergleichbare Zertifizierung,
— Nachweis einer Hygieneschulung gemäß § 43 IfSG betreffend das Personal, das mit der Essensausgabe zu tun hat und ggf. mit dem Essen in Berührung kommt, soweit zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht vorhanden, ist dieses spätestens vor Auftragsausführungsbeginn vorzulegen. Sollte der Betrieb durch die ausgeschriebenen Portionsmengen oder durch die Art der geforderten Speisen in Anlehnung an den Zubereitungsvorgang in den Geltungsbereich der VO (EG) 852/2004 fallen, so ist die damit verbundene EU-Zulassung vorzulegen,
— Nachweis eines der Verpflegungsrichtlinie entsprechenden HACCP-Konzeptes
Die vorzulegenden Nachweise dürfen zum Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate sein, sofern nicht andere Zeitangaben in den folgenden Ziffern ausdrücklich gefordert werden. Nachweise in anderen als der deutschen Sprache sind in beglaubigter Übersetzung vorzulegen. Die vorzulegenden Nachweise müssen zu Vertragsbeginn Gültigkeit besitzen. Verlieren sie ihre Gültigkeit innerhalb der Vertragslaufzeit, so ist von dem Auftragnehmer unaufgefordert eine Verlängerung nachzuweisen.
Neben den nach III.1.4) genannten Erklärungen/ Nachweisen hat der Bieter dem Angebot die Erklärung Unternehmensdaten sowie eine von ihm zu erstellende Eigenerklärung einzureichen, dass Kosten für durch die COVID-19-Pandemie bedingte Maßnahmen nicht Bestandteil der durch den Bieter oder der von diesem eingesetzten Nachunternehmen kalkulierten Preise ist.
Bereits mit Angebotsabgabe sind die geplanten Unterauftragnehmer zu benennen sowie dem Angebot das ausgefüllte Fomular 235 "Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen" beizufügen. Sämtliche Nachweise/Eigenerklärungen sind auch für Unterauftragnehmer vorzulegen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf der Vergabeplattform des Landes Hesse unter www.vergabe.hessen.de kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt auf Grundlage des Zuschlagskriteriums "Preis" (100 %).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]