Erneuerung EÜ Norderelbe – Machbarkeitsstudie Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI44222
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung EÜ Norderelbe – Machbarkeitsstudie
Hamburg
20FEI44222 Erneuerung EÜ Norderelbe – Machbarkeitsstudie.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung EÜ Norderelbe - Machbarkeitsstudie
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Postleitzahl: 10789
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Hamburg
20FEI44222 Erneuerung EÜ Norderelbe - Machbarkeitsstudie
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE3 Berlin
Land: Deutschland
N1: Im Zuge der Machbarkeitsstudie der EÜ Norderelbe musste zusätzlich aufgrund von geringen Alternativen die östliche Umgebung betrachtet werden. Diese ist u. a. von dem engbebauten Projektumfelds sowie diverse Maßnahmen Dritter in unmittelbarer Nähe abhängig. Eine östliche Variantengruppe wurde untersucht. Da hiermit ein Eingriff auf das Bauwerk der S-Bahn der Strecke 1271erforderlich wurde, musste der Untersuchungsraum entsprechend erweitert werden. Im Laufe der Machbarkeitsstudie wurden baugrundtechnsiche sowie bautechnische Zwangspunkte und Zusammenhänge der benachbarten Bauwerke bis einschließlich der S-Bahn-Station —Elbbrücken“ festgestellt und untersucht.
Der AN AFRY erstellt die gesamthafte Machbarkeitsstudie. Da die Fa. AFRY ihrer Gewährleistung gerecht werden muss, wäre ein Bearbeiterwechsel technisch nicht sinnvoll gewesen. Es ist im Zuge dieser Machbarkeitsstudie nicht möglich die genauen Planungsgrenzen zwischen Elbbrücke und S-Bahn-Station zu definieren. Somit besteht die Gefahr der „Gewährleistungsüberlappung“. Des Weiteren hat die Fa. AFRY bei der Erstellung der Machbarkeitstudie bereits entscheidenes und komplexes Wissen erarbeitet und kann die Synergieeffekte der bereits ausgearbeiteten Varianten sinnvoller nutzen. Das Wechsel des AN würde zur erheblichen Terminverzögerungen führen und gefährdet somit den gesamten Projekterfolg. Der Wechsel des AN würde zur erheblichen Verzögerung der bereits sehr ambitionierten Terminschiene sowie zu den daraus resultierenden Zusatzkosten führen. Der derzeitige AN kann die Synergieeffekte der bereits ausgearbeiteten Varianten sinnvoll nutzen.