Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Vermessungsleistungen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim bis Bad Homburg v. d. Höhe-Bahnhof (U2-VE001) Referenznummer der Bekanntmachung: EU-2021-002-U2-VE001
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60313
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bad-homburg-u2.de
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Verkehrsanlagen und Vermessungsleistungen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim bis Bad Homburg v. d. Höhe-Bahnhof (U2-VE001)
Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind Planungsleistungen der Verkehrsanlagen für die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 2 von der heutigen Endhaltestelle Gonzenheim bis Bad Homburg v. d. Höhe-Bahnhof im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen, sowie Vermessungsleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsstationen. Die Planungsleistungen werden mit der BIM-Methodik durchgeführt.
Das Vorhaben sieht den Lückenschluss zwischen dem Bahnhof Bad Homburg und der bisherigen Endhaltestelle der Stadtbahnlinie U2 vor. Bisher endet die Strecke der U2 an der Haltestelle Gonzenheim. Die geplante Strecke beginnt etwa 190 Meter südöstlich des derzeitigen U2-Haltepunkts. Dieser wird komplett zurückgebaut und auf der Westseite der Gotenstraße als unterirdischer Haltepunkt neu errichtet. Der Tunnel verläuft unterhalb der Frankfurter Landstraße und endet in der Höhe des Erlenwegs. Im Anschluss überquert die Trasse den Dornbach und wird in Parallellage zur Bestandsstrecke über die Straßen Lange Meile und Hessenring geführt. Die Strecke verläuft auf etwa 350 Metern eingleisig. Die Einbindung der U2 im Bad Homburger Bahnhof erfolgt nördlich der vorhandenen S-Bahn-Gleise im Bereich des ehemaligen sogenannten Fürstengleises. Der neue U2-Bahnsteig ist fußläufig direkt vom Bahnhofsvorplatz und durch das denkmalgeschützte Bahnhofsgebäude erreichbar. Der Zugang ist auch über einen Fahrstuhl möglich und somit barrierefrei. Mit der Verlängerung der Stadtbahnlinie U2 erhöht sich die Attraktivität des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Rhein-Main-Region und in der Stadt Bad Homburg. Bestehende regionale und lokale Nahverkehrsangebote können räumlich und zeitlich besser verknüpft werden. Die geplante Trassenführung bedingt den Neubau sowie den Umbau von Infrastrukturanlagen welche Gegenstand dieser Ausschreibung ist.
Die Verlängerung der Linie U2 schließt eine Lücke im lokalen Schienennetz. Der Bahnhof Bad Homburg wird somit zum Bindeglied zwischen den U- und S-Bahn-Linien sowie den vorhanden und geplanten Infrastrukturprojekten.
Von den besseren Umsteigemöglichkeiten profitieren sowohl die Bürgerinnen und Bürger Bad Homburgs als auch die gesamte Region. Durch die Zusammenführung der Stadtbahn U2, der S-Bahn, der Taunusbahn sowie der geplanten Regionaltangente West an einem Ort wird der Verkehrsknoten Bad Homburg weiter gestärkt.
Für das Bauvorhaben liegt ein Planfeststellungsbeschluss vom 25.1.2016 vor, der die Grundlage der weiteren Planungsleistungen darstellt.
Gegenstand der Beauftragung sind folgende Planungsleistungen:
— Objektplanung Verkehrsanlagen, §§ 45 Nr. 1 und 2, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI, Leistungsphasen (LPh) 1,3 (teilweise), 5-9 (fest beauftragt werden Leistungsphasen 1, 3, 5 und 6, optional beauftragt werden die Leistungsphase 7-9) einschl. der in vorgenannten Leistungsphasen ausgewiesenen Besonderen Leistungen,
— Vermessungsleistungen für Verkehrsanlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsstationen (BIM-Methodik))
Die Planungsleistungen werden mit der BIM-Methodik durchgeführt. Die exakten Leistungsbilder unter Aufführung der Grundleistungen und der besonderen Leistungen werden in den Vergabeunterlagen mitgeteilt.
1. Durchschnittlicher Netto-Jahresumsatz in dem Tätigkeitsfeld des Auftrags der 3 letzten abgeschlossenen Geschäftsjahren (bis zu 200 Punkte)
2. Unternehmensreferenzen (bis zu 800 Punkte). Die zur Wertung herangezogenen Referenzen werden mit Bezug auf folgende Unterkriterien gepunktet und gewichtet:
2.1. Referenz Kategorie A (bis zu 500 gewichtete Punkte)
— Abgeschlossene Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI (bis zu 200 gewichtete Punkte),
— Gleisplanung (Gesamtlänge des geplanten Streckenabschnittes in Meter) (bis zu 200 gewichtete Punkte),
— Bahnsteigplanung (Anzahl der Haltepunkte / Bahnhöfe) (bis zu 100 gewichtete Punkte),
2.2. Referenz Kategorie B (bis zu 300 gewichtete Punkte)
— Abgeschlossene Leistungsphasen gemäß § 47 HOAI (bis zu 100 gewichtete Punkte),
— Baukosten KG 300 in EUR netto (bis zu 100 gewichtete Punkte),
— Gesamtlänge der Straße in Meter (bis zu 100 gewichtete Punkte),
Sollten sich im Falle identischer Endpunktzahlen mehr als 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften auf den ersten 5 Rängen platzieren, erfolgt unter den insoweit betroffenen Bewerbern / Bewerbergemeinschaften eine Auswahl nach dem Losverfahren.
Im Übrigen behält sich der Auftraggeber vor, auch mehr als 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern.
Die Beauftragung der Planungsleistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen erfolgt stufenweise gemäß Ziff. 3.5 des Ingenieurvertrags.
Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die in den Ziff.III.1.1) bis III.1.3) und Ziff. VI.3) dieser Bekanntmachung aufgeführten Nachweise, Angaben und Erklärungen sind mit dem zwingend zu verwendenden Bewerbungsbogen vorzulegen.
Soweit Eigenerklärungen gefordert und mit dem Bewerbungsbogen (vgl. Ziff. VI.3 der Bekanntmachung) abgegeben werden, behält sich der Auftraggeber vor, Nachweise/Bestätigungen der zuständigen Stellen anzufordern.
Für den Fall, dass Bewerber/Bewerbergemeinschaften zum Nachweis der eigenen Eignung und/oder zur Erbringung der auftragsgegenständlichen Leistungen auf andere Unternehmen verweisen, gelten die §§ 34, 47 SektVO. Für den Fall, dass sich der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner / ihrer wirtschaftlichen / finanziellen Leistungsfähigkeit auf diejenige eines anderen Unternehmens beruft, haften der Bewerber / die Bewerbergemeinschaft und das andere Unternehmen für die Auftragsaufführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe gemeinsam i.S.v. § 47 Abs. 3 SektVO; eine entsprechende verbindliche Erklärung des anderen Unternehmens ist der Bewerbung beizulegen.
Der spätere Austausch eines zum Nachweis der Eignung benannten anderen Unternehmens bedarf der Zustimmung des Auftraggebers. Diese Zustimmung wird nur dann erfolgen, wenn der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft auch mit dem neuen anderen Unternehmen bei einer fiktiv vorgenommenen Wertung anhand Ziff. II.2.9) der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert worden wäre.
Geforderte Angaben zur persönlichen Lage des Bewerber / Mitglieds der Bewerbergemeinschaft:
1. Eigenerklärung, dass bei dem Bewerber bzw. bei den Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft die Ausschlussgründe gem. § 123 GWB und § 124 GWB nicht vorliegen. Anderenfalls hat der Bewerber bzw. haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft den Nachweis der Selbstreinigung gem. § 125 GWB zu erbringen,
2. Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder eine diesbezügliche Kopie, soweit der Bewerber bzw. das Mitglied der Bewerbergemeinschaft im Handelsregister eingetragen ist; anderenfalls vergleichbarer Nachweis,
3. Ggf. Bietergemeinschaftserklärung,
4. Nachweis über die Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG.
1. Der Bewerbung ist die Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber / dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung beizufügen.
Die Erklärung des Versicherungsunternehmens bzw. die Versicherungsbestätigung muss auch die zu beauftragenden BIM-Leistungen umfassen.
2. Angaben zum Netto-Gesamtjahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren.
3. Angaben zum Netto-Jahresumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren mit Leistungen, die in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags liegen (d.h.
— Planungsleistungen – nur der LPh 3, 5 bis 8 – im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenverkehr gemäß §§ 45 Nr. 1, 47 i. V. m. Anlage 13, Ziff. 13.2.a) HOAI, dort nur innerörtliche Straßen und Plätze,
— Planungsleistungen – nur der LPh 3, 5 bis 8 – im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Schienenverkehr gemäß §§ 45 Nr. 2, 47 i. V. m. Anlage 13, Ziff. 13.2.b) HOAI).
Zu (1): Erklärung eines in der EU zugelassenen Versicherungsunternehmens, im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung mit den Mindestdeckungssummen (jeweils zweifach maximiert je Versicherungsjahr) in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) mit dem Bewerber / dem Mitglied der Bewerbergemeinschaft abzuschließen, alternativ eine entsprechende Versicherungsbestätigung. Die Erklärung des Versicherungsunternehmens bzw. die Versicherungsbestätigung muss auch die zu beauftragenden BIM-Leistungen umfassen.
Zu (3): [Betrag gelöscht] EUR netto für den durchschnittlichen Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (d.h.
— Planungsleistungen – nur der LPh 3, 5 bis 8 – im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Straßenverkehr gemäß §§ 45 Nr. 1, 47 i. V. m. Anlage 13, Ziff. 13.2.a) HOAI, dort nur innerörtliche Straßen und Plätze,
— Planungsleistungen – nur der LPh 3, 5 bis 8 – im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen Schienenverkehr gemäß §§ 45 Nr. 2, 47 i. V. m. Anlage 13, Ziff. 13.2.b) HOAI).
Gebildet aus den Umsätzen der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
1. Darstellung von Referenzen der Kategorie A, Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2011, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
„Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienenverkehrs §§ 45 Nr. 2, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI. Ziff. 13.2 b) HOAI.
Zur Darstellung ist das betreffende Formblatt des Bewerbungsbogens zu verwenden. Insbesondere anzugeben sind:
— Referenzprojekt,
— Referenzgeber,
— Kurzbeschreibung des Projekts,
— Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienenverkehrs §§ 45 Nr. 2, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI. (ja/nein),
— Erbrachte Leistungsphasen nach § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI,
— BIM-Methodik (ja/nein),
— Honorarzone gemäß § 44 HOAI,
— Gleisplanung der Bahnhöfe und/oder der freien Strecke (Gesamtlänge des geplanten Streckenabschnittes in Meter,
— Bahnsteigplanung der Bahnhöfe und/oder der freien Strecke (Anzahl der Haltepunkte/Bahnhöfe),
— Baukosten KG 300 in EUR netto (gemäß Kostenberechnung in Lph 3),
— Netto-Auftragswert der erbrachten Eigenleistung in EUR netto,
— Kurzbeschreibung der Eigenleistung im Projekt (insbesondere mit Angaben der erbrachten Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung)),
— Zeitpunkt der Leistungserbringung,
2. Darstellung von Referenzen der Kategorie B, Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2011, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
„Vergleichbare“ Leistungen in diesem Sinne sind Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs §§ 45 Nr. 1, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI. Ziff. 13.2 a) HOAI, dort nur innerörtliche Straßen und Plätze.
Zur Darstellung ist das betreffende Formblatt des Bewerbungsbogens zu verwenden. Insbesondere anzugeben sind:
— Referenzprojekt,
— Referenzgeber,
— Kurzbeschreibung des Projekts,
— Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs §§ 45 Nr. 1, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI, Ziff. 13.2 a) HOAI. (ja/nein),
— Innerörtliche Straßen und Plätze gemäß Anlage 13 zur HOAI, Ziff. 13.2 a (Ja/Nein),
— Erbrachte Leistungsphasen nach § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI,
— BIM-Methodik (ja/nein),
— Honorarzone gemäß § 44 HOAI,
— Gesamtlänge Straße in Meter [m],
— Baukosten KG 300 in EUR netto (gemäß Kostenberechnung in Lph 3),
— Netto-Auftragswert der erbrachten Eigenleistung in EUR netto,
— Kurzbeschreibung der Eigenleistung im Projekt (insbesondere mit Angaben der erbrachten Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung)),
— Zeitpunkt der Leistungserbringung.
Zu (1) und (2)
— Bei allen Referenzen darf der Beginn der Leistungserbringung nicht vor dem 1.1.2011 liegen,
— Alle Referenzen müssen mit der Aufgabenstellung hinsichtlich Schwierigkeit und Leistungsumfang vergleichbar sein. —Im Zusammenhang mit der Wertung sieht die Vergabestelle als vergleichbar nur für Kategorie A: Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Schienenverkehrs §§ 45 Nr. 2, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI an.
Und
Kategorie B: Planungsleistungen für Verkehrsanlagen im Bereich Objektplanung Verkehrsanlagen des Straßenverkehrs §§ 45 Nr. 1, 47 HOAI i. V. m. Anlage 13 HOAI, Ziff. 13.2 a) HOAI, dort nur innerörtliche Straßen und Plätze, an.
Zu (1)
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— Bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 3 und 5 gem. § 47 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— Die Referenz muss mindestens in Honorarzone IV eingestuft sein,
— Die Gesamtlänge der Schienenanlagen der Referenz beträgt mindestens 2.000 m,
— Die Referenz muss über Baukosten (KG 300) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto verfügen,
— Die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu (2)
Es wird mindestens eine Referenz gefordert, die die nachfolgenden zusätzlichen Mindestanforderungen erfüllt:
— Bei der Referenz muss mindestens die Leistungsphase 3 und 5 gem. § 47 HOAI vollständig abgeschlossen sein,
— Die Referenz muss mindestens in Honorarzone IV eingestuft sein,
— Die Gesamtlänge der Straße der Referenz muss mindestens 1 000 m betragen,
— Die Referenz muss über Baukosten (KG 300) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto verfügen,
— Die Referenz beinhaltet Leistungen mit BIM-Methode, unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung).
Zu (1) und (2)
Sofern der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft innerhalb der Mindestreferenz für Kategorien A und B (Ziff. V.2) nicht über Leistungen mit der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D Planung) verfügt/verfügen, muss er/sie darlegen, warum sich der/die Bewerber/Bewerbergemeinschaft trotzdem für ausreichend fachkundig und leistungsfähig für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen mit der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D-Planung) hält.
Dafür müssen als Anlage weitere geeignete Darstellungen, Unterlagen, Bescheinigungen etc. [wie z. B. Darstellungen zur Anwendung der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D-Planung) bei Referenzobjekten mit vergleichbarer Komplexität, z. B. im Hochbau; Darstellung persönlicher Referenzen zur BIM-Methode unter Berücksichtigung von Termine und Kosten (4D und 5D-Planung) von vorhandenem oder (nachweislich) zukünftig für das Unternehmen tätigem Fachpersonal, das für die Durchführung der Leistungen nach BIM-Methode verantwortlich sein soll] beigefügt werden.
Der Auftraggeber wird dann prüfen, ob die vorgelegten Dokumente und Angaben geeignet sind, die geforderten Leistungen mit der BIM-Methode unter Berücksichtigung von Terminen und Kosten (4D und 5D-Planung) in den Mindestreferenzen der Kategorien A und B und damit die Mindestanforderungen zu erfüllen.
Gesamtschuldnerisch haftend
Teilnahmeberechtigt sind Bewerber, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen.
Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.
Die Anforderungen sind auch durch eine Bewerbergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Eine Bewerbung bzw. ein Teilnahmeantrag ist nur unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich, der bei dem o. g. Link (siehe Ziff. I.3 der Bekanntmachung) heruntergeladen werden kann. Formlose Bewerbungen werden nicht berücksichtigt. Der Bewerbungsbogen ist mit den in dieser Bekanntmachung geforderten Nachweisen gemeinsam, rechtzeitig elektronisch über eHAD einzureichen.
2. Bewerbergemeinschaften müssen sich bereits als solche bewerben. Die nachträgliche Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist grundsätzlich nicht möglich. Bewerbergemeinschaften haben mit der Bewerbung eine Erklärung aller Mitglieder abzugeben, dass sie eine Bietergemeinschaft bilden wollen und im Auftragsfall gesamtschuldnerisch, insbesondere für Erfüllung und Schadensersatz, haften. Außerdem ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen. Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat einen eigenen Bewerbungsbogen auszufüllen und zu unterzeichnen. Diese Bewerbungsbögen sind gemeinsam mit einem Bewerbungsanschreiben, das der bevollmächtigte Vertreter zu unterzeichnen hat, einzureichen.
3. Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unvollständigkeiten, Unklarheiten oder Rechtsverstöße, so hat der Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darauf hinzuweisen.
4. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis spätestens 31.3.2021 bei der in Ziffer I.3 der Bekanntmachung genannten Stelle über die Vergabeplattform eHAD eingegangen sind. Mündliche/telefonische Anfragen werden nicht beantwortet. Auskunftsersuchen sind ausschließlich über die Vergabeplattform eHAD zu stellen und werden ausschließlich darüber beantwortet.
5) Für die spätere Angebotsphase gilt: Der Auftraggeber behält sich vor, nach der ersten Verhandlungsrunde auch weitere Verhandlungsrunden durchzuführen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, den Auftrag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten (§ 15 Abs. 4 SektVO).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]
Die Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen und Rügen ergeben sich aus §§ 134, 135 und 160 GWB. Soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed]