Erweiterter Rohbau – Neubau FCC (FAIR Control Centre) Referenznummer der Bekanntmachung: 61/50078037
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
Erweiterter Rohbau – Neubau FCC (FAIR Control Centre)
Erweiterter Rohbau – Neubau FCC (FAIR Control Centre).
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Die Ausschreibung beinhaltet folgende Leistungen:
— Abbrucharbeiten,
— Baufeldfreimachung Technik,
— Kabelzug und Leerrohrsysteme,
— Fernwärme- und Fernkälteleitungen, einschl. Druckluft,
— Erdung und Blitzschutz,
— Kanalnetz und Grundleitungen (Regen- und Schmutzwasser),
— Baustelleneinrichtung,
— Baustrom und Mittelspannungsanbindung,
— Tiefgründung,
— Erdarbeiten,
— Rohbauarbeiten.
Wesentliche Mengen des Rohbaus in Circa-Angaben:
— Abbruch diverser Betonbauteile 270 m3,
— Verbau der Baugrube – Ansichtfläche 400 m2,
— Grundwasserabsenkung mittels Tiefbrunnen 1 St.,
— Boden ausheben und abfahren 6 800 m3,
— Leitungsverlegungen im Baufeld 800 m,
— Kabelleerrohre DN 160 4 400 m,
— Stahlbeton 3 750 m3,
— Wand- und Deckenschalung 18 200 m2,
— Betonstahl 720 t,
— Spannbetonbinder L= 26,5 m, b/h = 0,40/1,40 m 4 St.,
— Fertigteiltreppen und Podeste 34 St.,
— Sichtbetonfassade antrazith 140 m2,
— Frischbetonverbundfolie erdb. Bauteile 1 900 m2.
Detaillierte Angaben sind dem Leistungsverzeichnis der Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (§6 VOB/A) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Der Bieter hat mit seinem Angebot zum Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit eine direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) nachzuweisen, § 6 Abs. 3 Nr. 2 VOB/A.Der Nachweis der Eignung kann auch durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärungen zur Eignung) erbracht werden.
— Unternehmensdarstellung – Umsatz – Fachpersonal (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): mit Angabe der auf dem GSI Formblatt abgefragten Daten:
Angaben zum Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre:
Es wird ein durchschnittlicher Mindest-Jahresumsatz von 5,6 Mio. EUR gefordert (im eigenen Betrieb, exclusive Fremdleistungen)
Angaben zur Anzahl der jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal:
Nachzuweisendes Fachpersonal (Mindestanforderung):
— Für die Ausführung der Abdichtungsleistungen ist speziell ausgebildetes Fachpersonal einzusetzen und nachzuweisen: Hierzu sind Nachweise der ausführenden Personen vorzulegen, aus denen hervorgeht, dass Sie durch den Hersteller des Abdichtungssystems für alle auftretenden Abdichtungen dieses Bauwerks geschult wurden, die Verarbeitung sicher beherrschen und dieses Fachpersonal für die Auftragsausführung zur Verfügung steht,
— Für die Ausführung der Fundamenterdungsanlage und Ableitung ist der durchgängige Einsatz einer Blitzschutz-Fachkraft nachzuweisen; der für die Ausführung der Blitzschutzanlage eingesetzte Obermonteur ist namentlich einschl. Qualifikationsnachweis zu benennen.
Alle Qualifikationsnachweise des vorgesehenen Fachpersonals, sowie ggfs. Schulungsnachweise, Erfahrungsnachweise, sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung in Kopie beizufügen.
Wird das geforderte Fachpersonal über Nachunternehmer nachgewiesen, dann ist von den eingesetzten Nachunternehmern jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
— vorzulegende Nachweise Fachfirmen-Qualifikationen (zugelassene Fachfirmen) (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Nachweis- Fachunternehmen Abdichtung (gem. angebotenem System):
Mindestanforderung bez. Fachunternehmen Abdichtung:
Zur Gewährleistung einer Gesamt-Haftung und einer systemtechnisch durchgängigen Ausführung dürfen die Abdichtungsarbeiten nur vom Bieter selbst oder von dem mit der Angebotsabgabe angegebenen Nachunternehmen ausgeführt werden.
Ein Unternehmerwechsel bezüglich der Abdichtungsarbieten darf während der Ausführung nicht stattfinden und wird nicht zugelassen.
Mit Angebotsabgabe ist nachzuweisen, dass für sämtliche Abdichtungsarbeiten ein durchgängiger Firmeneinsatz gewährleistet werden kann.
Nachweis Fachfirma Blitzschutz:
Als Vorlage mit dem Angebot gefordert.
Alle erforderlichen Nachweise zur Belegung der jeweiligen Fachfirmen-Qualifikation sind dem auszufüllenden GSI-Formblatt-Eignung beizufügen.
Sofern für die o. g. Fachfirmen-Nachweise Nachunternehmer eingesetzt werden, dann sind die entsprechenden Fachfirmennachweise von den jeweils eingesetzten Nachunternehmern nachzuweisen.
Von den eingesetzten Nachunternehmern ist jeweils eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) dem Angebot beizufügen (Eignungsleihe!).
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis Betriebshaftpflichtversicherung (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Es ist eine Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit folgenden Deckungssummen:
—— für Sach- und Umweltschäden, einschl. Schäden am Bauwerk, in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall,
—— für Personenschäden in Höhe von 5,0 Mio EUR pro Schadensfall.
Einzureichende Unterlagen:
— Beschreibung von Referenzprojekten (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Beschreibung von mind. drei vergleichbaren Referenzprojekten der letzten 5 Jahre, mit Angabe der auf dem Formblatt abgefragten Projektdaten.
Die einzureichenden Referenzprojekte sind auf den Formblättern od. ggfs. auf weiteren Blättern genau zu beschreiben hinsichtlich Baukonstruktion und Konstruktionsdetails, Nennung des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Netto-Baukosten, Projektgröße und BGF, sowie Angaben zur geplanten und tatsächlichen Bauzeit und Fertigstellungstermin.
Als vergleichbar gelten Projekte ähnlicher Größe und Schwierigkeitsgrad gem. hier ausgeschriebenem Projekt FCC (FAIR Control Centre).
Nachzuweisen ist, dass mind. 40 % der ausgeführten Leistungen zu den Referenzprojekten durch den eigenen Betrieb erfolgten;
Gleiches gilt für Referenzen, die von Nachunternehmen im Zuge der Eignungsleihe eingereicht werden.
Die eingereichten Referenzen müssen folgende Themenschwerpunkte abdecken bzw. nachweisen:
— mind. 1 Referenznachweis bez. Ausführung WU-Beton/weiße Wanne,
— mind. 2 Referenzen bez. Ausführung eines Frischbetonverbundabdichtungssystems bei drückendem Grundwasser,
— mind. 3 Referenzen mit einer Rohbausumme von mind. 3,0 Mio. EUR (netto), wobei der Anteil der Stahlbetonarbeiten mind. 60 % der Auftragssumme betragen soll,
— mind. 1 Referenz über Lieferung und Montage von Stahlbetonfertigteilen als Teil der Tragwerkskonstruktion mit Eigengewichten über 10,0 t.
Fertigteiltreppen, sowie Halbfertigteile wie Filigrandecken, gelten hierbei nicht als ausreichende Referenz.
Allen Referenzen sind Bescheinigungen der Referenzgeber über die ordnungsgemäße Ausführung beizulegen.
Werden Referenzen von Nachunternehmern abgegeben, so ist von dem jeweils referenzgebenden Nachunternehmer dem Angebot eine Verfügbarkeitserklärung (Formblatt Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizufügen.
Grundsätzlich sind die Referenzbescheinigungen jeweils auf dem Formblatt 444 des VHB (gem. Muster in den Vergabeunterlagen) vollständig ausgefüllt beizulegen.
Die Referenzen sind zu nummerieren; werden den Formblättern weitere freie Blätter hinzugefügt, dann sind diese zusätzlichen Blätter mit Bezug auf die jeweilige Referenz mit Nummerierung zu versehen, so dass jedes freie Blatt eindeutig der jeweiligen Referenz zugeordnet werden kann.
Gewertet werden ausschließlich Bauvorhaben, die vom Anbieter als Hauptauftragnehmer (keine ARGE) durchgeführt wurden.
Einzureichende Unterlagen:
— Mindestlohngesetz – MiLoG (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Erklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz – MiLoG),
— Nachweise Nachunternehmer (mit dem Angebot mittels Eigenerklärung vorzulegen): Jeder beabsichtigte einzusetzende Nachunternehmer ist mit Angebotsabgabe namentlich einschl. Adressdaten zu benennen.
Nachunternehmer müssen präqualifiziert sein, oder Ihre Eignung zur Zuverlässigkeit gem. Formblatt VVB-124 nachweisen.
Bedient sich ein Bieter im Rahmen der Eignungsleihe eines Nachunternehmers, dann ist der die Eignungsleihe betreffende Nachweis jeweils nur von dem Nachunternehmer vorzulegen.
Der Bieter hat dann den Nachweis zu führen, dass das für die Eignungsleihe eingesetzte Unternehmen für die Ausführung zur Verfügung steht (Abgabe des Formblattes Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen).
— Vorlage Urkalkulation (auf Anforderung der Vergabestelle vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle ist nach Submission vor Zuschlagserteilung eine vollständige Urkalkulation unverzüglich einzureichen.
Die Urkalkulation muss vom Bieter zur Öffnung durch den Auftraggeber (GSI) freigegeben werden und darf nicht mit einem Sperrvermerk oder Siegel versehen werden.
Sollten Unstimmigkeiten zwischen der Urkalkulation und den mit dem Angebot einzureichenden Preis-Formblättern festgestellt werden, sind diese aufzuklären.
Sofern Unstimmigkeiten nicht plausibel aufgeklärt werden können, wird das Angebot ausgeschlossen.
Angeforderte Urkalkulationen von nicht erfolgreichen Bietern, werden nach endgültiger Vergabe-Entscheidung in wieder verschlossenem Umschlag an die Bieter zurück gesendet.
— Vorlage von Produktbeschreibungen und Herstellernachweisen (auf Anforderung der Vergabestelle mittels Eigenerklärung vorzulegen): Auf Verlangen der Vergabestelle sind nach Submission die im Leistungsverzeichnis geforderten Produktbeschreibungen und Herstellernachweise einzureichen.
Abschnitt IV: Verfahren
–
2 Mitarbeiter des Einkaufs
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP. Sämtliche Vergabeunterlagen werden auf dem DTVP zum Download bereit gestellt.
Zusammen mit dem Angebot ist der Bauvertrag der GSI ausgefüllt und vom Bieter rechtsgültig unterzeichnet bzw. signiert einzureichen.
Zusätzlich zu einem vollständig bepreisten Angebot in GAEB-Format ist zwingend auch eine unveränderliche PDF-Version des Angebotes mit hoch zu laden.
Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe zugelassen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYEYR9U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, Tel.: 0228 9499-0, Fax: 02[removed], E-Mail: [removed], Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertrage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.