Neustrukturierung, Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Gießen-Ost, Haus 3 in 35394 Gießen Referenznummer der Bekanntmachung: 65.20.092
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gießen
NUTS-Code: DE72 Gießen
Postleitzahl: 35390
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.giessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neustrukturierung, Sanierung und Erweiterung der Gesamtschule Gießen-Ost, Haus 3 in 35394 Gießen
Elektrotechnik inkl. Beleuchtungsanlage.
35394 Gießen
Aufstellung und Installation der Gebäudeverteilung, Installation und Programmierung der Beleuchtungsanlage (Human Centric Lightning) inkl. Montage und Anschlussarbeiten, Errichtung des Kabeltragsystems mit Verlegung der Installationskabel und Datenleitungen, Errichtung und Installation einer Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
Mehrere Hauptangebote sind zugelassen.
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit Angebotsabgabe gefordert war, werden nachgefordert.
Die Beantragung von Klarstellungen und zusätzlichen Auskünften bitten wir bis zum 1.3.2021 über die Vergabeplattform www.subreport-elvis.de an uns zu richten.
Hinweise zu unseren Datenschutzgrundsätzen finden Sie unter: www.giessen.de/Kurzmenue/Datenschutz
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Neustrukturierung, Sanierung und Erweiterung Gesamtschule Gießen-Ost; Elektrotrechnik
Nationale Identifikationsnummer: DE286051852
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rüsselsheim
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65428
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)