GAF MSR-Anlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 61/50032325
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64291
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.gsi.de
Abschnitt II: Gegenstand
GAF MSR-Anlagen
GAF MSR-Anlagen
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
Folgende Anlagen der VE 405 sind neu zu errichten, zu de- und montieren, im Bestand umzubauen und zu modifizieren:
MSR-Anlagen
Retrofit bestehender Siemens S5-Anlagen in Siemens SIMATIC S7-System inkl. Systemintegration in bestehende SICLIMAT X Systemwelt.
— LL.U11 (Integrierte verfahrenstechnische Anlagen / LL07A, LL08A und LL09A),
— LL.U12 (Integrierte verfahrenstechnische Anlagen / LL07B, LL08B und LL09B),
— LL.U13 (Integrierte verfahrenstechnische Anlagen / LL10 bis LL21 / LL22 bis LL27 / KZ01),
— LL.U14 (Integrierte verfahrenstechnische Anlagen / LV01A und LV01B / LL28.
LL29 bis LL33, LL34 bis LL37, LL70, LL71 und LL73),
— KSU07 (Integrierte verfahrenstechnische Anlagen / KS01).
Des Weiteren werden folgende neue verfahrenstechnische Anlagen in das vorhandene Gebäudeautomationssystem SICLIMAT X integriert:
— LL.U63 Lüftungsanlage Unterdruckhaltung SIS18 / Lüftungsanlage Spülung- und Begehungsbetrieb SIS18,
— Blackbox N2-Löschanlage,
— KS.U62 Separierte Kühlanlage (Septa I – III).
Dieses beinhaltet Bau, Montage, Aufstellung, Inbetriebnahme, von Steuer-, Regelung-, Leistungs- und Versorgungsschränken. Weiter beinhaltet dies die Verkabelung, Inbetriebnahme, der dazugehörigen Feldgeräte.
Weiter Aufgaben:
— Umstellung von die Speicherprogrammierbaren Steuerungen SIMATIC-S5 (Siemens) auf SIMATIC-S7(Siemens) mit deren Hard- und Softwarekomponenten,
— Erneuerung und Neuauslegung vorhandener MSR-Anlagen sowie die neu zu integrierendenverfahrenstechnischen Anlagen,
— Austausch einiger Bestandfeldgeräte und Tausch/Wechsel von Baugruppen und die Steuerbauteile im Schrank.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
GAF MSR-Anlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60052
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die zuständige Nachprüfungsbehörde ist die
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Tel.: 0228 9499-0
Fax: 02[removed]
E-Mail: [removed]
Internet: http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Kontaktdaten/DE/Vergabekammern.html
Der Bewerber /Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebots, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen. Geschieht dies nicht, kann die Vergabekammer im Falle eines Nachprüfungsverfahrens gegebenenfalls von einer Zustimmung auf Einsicht in seine Unterlagen ausgehen (§165 Abs. 3 GWB). Die GSI ist als Vergabestelle bei der Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens dazu verpflichtet, die Vergabeakten der Vergabekammer sofort zur Verfügung zu stellen (§ 163 Abs. 2 Satz 3 GWB).
Bieter haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieterschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber (§ 97 Abs. 6 GWB). Sieht sich ein am Auftrag interessierter Bieter durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb von 10 Kalendertagen bei der GSI zu rügen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Angebote gegenüber der GSI geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2-3 GWB).
Teilt die GSI dem Bieter mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der o. g. Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch die GSI geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch die GSI. Nach Ablauf dieser Frist ist ein Zuschlag möglich, auch wenn eine Frist nach § 160 Abs. 3 GWB noch nicht verstrichen sein sollte. Ein Nachprüfungsantrag müsste daher zur Verhinderung eines Zuschlags vor Ablauf der Frist nach § 134 GWB der GSI durch die Vergabekammer zugestellt worden sein.
Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 1 und 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information über den Vertragsabschluss, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Vergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
GSI Helmholtzzentrum für Schwerionenforschung GmbH
Planckstraße 1
64291 Darmstadt
DEUTSCHLAND
Auftragerweiterung zu bauablaufbedingten Änderungen der Konzeption der Anlage: Realisierung einer übergeordneten Steuerung (Mastersteuerung) der Lüftungsanlagen des Ringbeschleunigers SIS 18 und damit verbundene zusätzliche Leistungen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60052
Land: Deutschland
Auftragerweiterung zu bauablaufbedingten Änderungen der Konzeption der Anlage: Realisierung einer übergeordneten Steuerung (Mastersteuerung) der Lüftungsanlagen des Ringbeschleunigers SIS 18 und damit verbundene zusätzliche Leistungen
In der ursprünglichen Planung sollte die Betriebsartenumschaltung auch für die Neuanlage mit Schlüsselschaltern wie bisher realisiert werden. Bei der Umsetzung stellte sich heraus, dass die Realisierung auf diese Weise extrem aufwändig und zudem sehr unflexibel wäre. Außerdem hätten sich dadurch die Anforderungen an „GaF Betriebsarten Lüftungsanlagen SIS18“ nicht umsetzen lassen. Die geänderte Lösung ist, für die gegebenen Anforderungen, auch in Hinblick auf die Anlagensicherheit, Verfügbarkeit und Flexibilität, sinnvoll und zwingend notwendig. Es handelt sich somit um unvorhergesehene Ereignisse, die zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe nicht bekannt waren sowie um daraus resultierende geänderte und zusätzliche Leistungen, die für die Gesamtfertigstellung unentbehrlich waren. Eine Trennung vom ursprünglichen Auftrag war ohne wesentliche Nachteile für GSI nicht möglich (beträchtliche Mehrkosten durch Auftragnehmerwechsel, Bauzeitverzögerung, zusätzliche Schnittstellen, Gewährleistung).