Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Taunusstein (Fahrdienstleistung) Referenznummer der Bekanntmachung: 4429
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Taunusstein
NUTS-Code: DE71D Rheingau-Taunus-Kreis
Postleitzahl: 65232
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rmv.de/c/de/start/rtv/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung des On-Demand-Verkehrs in der Stadt Taunusstein (Fahrdienstleistung)
Die zu erbringende Leistung umfasst die Durchführung von Fahrdienstleistungen im On-Demand-Verkehr (ODV) in der Stadt Taunusstein. Der ODV Taunusstein ist Teil des verbundweiten On-Demand-Projekts des RMV. Hierbei handelt es sich um einen bedarfsorientierten Sammelverkehr, der als öffentliche Nahverkehrsleistung auf dem gesamten Gebiet der Stadt Taunusstein durchgeführt wird. Der ODV ist eine entgeltliche, geschäftsmäßige Beförderung von Personen mit Personenkraftwagen. Die Beförderung erfolgt auf Basis eines behördlich genehmigten Tarifs als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrsangebots. Der Auftragnehmer stellt für die Durchführung der Fahrdienstleistung im Rahmen des ODV das Personal für den gesamten Bedienzeitraum (Mo-Do 5.30 – 22.30 Uhr, Fr 5.30 – 00.30 Uhr, Sa 7.30 – 00.30 Uhr, So & Fe 8.30 – 22.30 Uhr) für den gleichzeitigen Einsatz von zunächst 3 Fahrzeugen (Option für 3 weitere Fahrzeuge) zur Verfügung.
Stadt Taunusstein
Auftragsgegenstand ist die Erbringung von Fahrdienstleistungen in einem über Software gesteuerten und vertriebenen Sammelbeförderungsangebot in der Stadt Taunusstein als Bestandteil des öffentlichen Personennahverkehrs. Der Auftragnehmer stellt das Fahrpersonal über den gesamten Zeitraum der Betriebszeit gem. Vergabeunterlagen. Hierbei muss die Personaleinsatzplanung so erfolgen, dass immer zeitgleich alle 3 Fahrzeuge während des gesamten Bedienzeitraumes eingesetzt werden können. Die Fahrzeuge (Kleinbusse mit Elektroantrieb, 8-Sitzer), die Infrastruktur und die Software werden vom Auftraggeber gesondert beschafft und dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Von Seiten des Auftraggebers besteht die Möglichkeit sowohl Leistung abzubestellen als auch Leistung hinzu zubestellen. Die Zubestelloption bezieht sich auf eine Verlängerung der bestehenden Bedienzeiten und/oder einer Zubestellung für weiteres Fahrpersonal für den Einsatz von bis zu 3 weiteren umweltfreundlichen Elektrofahrzeugen. Diese Zubestellung erfolgt in Abhängigkeit der Inanspruchnahme des ODV und unter Berücksichtigung einer angemessenen Vorlaufzeit für die Bereitstellung zusätzlichen Fahrpersonals. Näheres regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen für öffentliche Aufträge über Verkehrsdienstleistungen im Personennahverkehr nach dem HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 1.1.2021,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuer entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern. Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d. h. nicht älter als Stichtag: 1.1.2021.
— Angabe von selbst im „Rollgeschäft“ erbrachten Verkehrsleistungen (ÖPNV-Bus-/Rufbus-/AST-/ALF-/Bedarfs-Verkehre / On-Demand-Verkehre) im öffentlichen Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen (nicht: Mietwagen / Mietbus-/Berufs-/Markt-/Theater-/Flughafenvorfeld-/Reise-Verkehre, auch keine Werksverkehre) und/oder im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs gem. Freistellungs-Verordnung (vgl. Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes), falls in Deutschland erbracht: gem. § 42 PBefG und gem. Freistellungs-Verordnung; nicht: gem. §§ 42a, 43-49 PBefG; (Verkehrsleistungen gem. §§ 42a, 43-49 PBefG werden nicht berücksichtigt) seit Gründung des Unternehmens, höchstens jedoch seit Beginn (01.01.) der letzten 3 vollen Kalenderjahre (2018, 2019, 2020) vor dem genannten Termin zur Angebotsabgabe.
Es ist mindestens eine vergleichbare, erbrachte Verkehrsleistung gefordert. Es steht den Bietern frei, eine größere Anzahl von Referenzen anzugeben.
Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen, d. h. auf selbst erbrachte Leistungen im „Rollgeschäft“. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad). Neben der Angabe der o. g. Verkehrsleistungen als Konzessionsinhaber (auch als Teil einer Bietergemeinschaft) ist auch die Angabe von Leistungen als Unterauftragnehmer zulässig (detaillierte Anforderung an die zu erteilenden Angaben siehe Vergabeunterlagen, Anlage F zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden).
— Bescheinigung der „fachlichen Eignung für den Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen“, nicht: Verkehr mit Taxen und Mietwagen. D. h. Nachweis der fachlichen Eignung i. S. d. Art. 3 Abs. 1 lit. d) VO (EG) Nr. 1071/2009 sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 PBefG i.V.m. § 3 Abs. 1 PBZugV: Kenntnisse, die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlich sind, und zwar auf den jeweiligen Sachgebieten, die im Anhang I Teil I der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung aufgeführt sind, nachgewiesen nach dem Muster des Anhangs III der VO (EG) Nr. 1071/2009 in der jeweils geltenden Fassung.
In Deutschland: Kopie einer Bescheinigung der zuständige Industrie-und Handelskammer (IHK) über die fachliche Eignung gem. §§ 3, 4, 6, 7 PBZugV (§ 3 „Fachliche Eignung“, § 4 „Fachkundeprüfung“, § 6 „Gleichwertige Abschlussprüfungen“, § 7 „Anerkennung leitender Tätigkeit“). Der Nachweis der fachlichen Eignung muss vom Unternehmer selbst oder einer zur Führung der Geschäfte bestellten Person erbracht werden. Für den Fall einer Eignungsleihe kann der Nachweis durch ein anderes Unternehmen erbracht werden, wenn dies die Leistung erbringt, für die der Nachweis benötigt wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen bei der Öffnung der Angebote gem. § 55 Abs. 2 VgV nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Das „Angebotsschreiben“ und das „Preisblatt (Anlage B zum Angebotsschreiben)“ sind zwingend auszufüllen und hochzuladen! Erfolgt dies nicht, so liegt kein wertbares Angebot vor!
— falls einschlägig: konkretisierende Anforderungen an die „Eignungsleihe“ siehe Vergabeunterlagen,
— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (Anl. E zum „Angebotsschreiben“; Vordruck ist zu verwenden),
— Zur Anwendung des HPQR siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,
— Hinweis zu Zf. III.1.1)-1.3): Sofern ein Bieter aus gewichtigen Gründen nicht in der Lage ist, eine der in den Zf. III.1.1)-1.3) genannten Nachweise und Erklärungen vorzulegen, hat er dies unter Angabe der Gründe der Vergabestelle vor der in Zf. 5 der „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“ genannten Frist für Fragen zu den Vergabeunterlagen mitzuteilen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)