Freigestellter Schülerverkehr und Querverkehr 2021 Referenznummer der Bekanntmachung: 4511
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gelnhausen
NUTS-Code: DE719 Main-Kinzig-Kreis
Postleitzahl: 63571
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kvg-main-kinzig.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Dreieich
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63303
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.igdb.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr und Querverkehr 2021
Die Leistungen der Lose 1-4 umfassen Verkehrsleistungen im Freigestellten Schülerverkehr im Main-Kinzig-Kreis von und zu der Sprachheilschule Sterbfritz sowie der Bergwinkelschule in Schlüchtern.
Die Leistungen des Loses 5 betreffen eine Rahmenvereinbarung im Freigestellten Schülerverkehr für ca. 40 Schüler schultäglich-Freitags von der Haupt- und Realschule Birstein zur Schwimmstätte in Bad Soden-Salmünster und zurück.
Sprachheilschule Sterbfritz, Korridor „Sinntal“
Main-Kinzig-Kreis
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich ca. 7 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus den Ortsteilen Jossa, Oberzell, Altengronau und Mottgers zur Sprachheilschule Sterbfritz und zurück zu befördern. Die Leistung in einem durchschnittlichen Schuljahr (189 Schultage) beträgt insgesamt geschätzt ca. 12 482 Bkm (Besetztkilometer).
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 1 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2023/2024.
Bergwinkelschule BFZ, Korridor „Sinntal“
Main-Kinzig-Kreis
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich ca. 16 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus Ortsteilen der Kommunen Sinntal und Schlüchtern zur Bergwinkelschule BFZ in Schlüchtern und zurück zu befördern. Die Leistung in einem durchschnittlichen Schuljahr (189 Schultage) beträgt insgesamt geschätzt ca. 10 803 Bkm (Besetztkilometer).
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025 bzw. bis zum bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2025/2026.
Bergwinkelschule BFZ, Korridor „Steinau-Schlüchtern“
Main-Kinzig-Kreis
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich ca. 26 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus Bad Soden-Salmünster zur Bergwinkelschule BFZ in Schlüchtern und zurück zu befördern. Die Leistung in einem durchschnittlichen Schuljahr (189 Schultage) beträgt insgesamt geschätzt ca. 9 456 Bkm (Besetztkilometer).
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025 bzw. bis zum bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2025/2026.
Bergwinkelschule BFZ, Korridor „Bad Soden-Salmünster“
Main-Kinzig-Kreis
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich ca. 16 Schüler im freigestellten Schülerverkehr aus Sinntal, Steinau a.d. Straße und Schlüchtern zur Bergwinkelschule BFZ in Schlüchtern und zurück zu befördern. Die Leistung in einem durchschnittlichen Schuljahr (189 Schultage) beträgt insgesamt geschätzt ca. 14 345 Bkm (Besetztkilometer).
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025 bzw. bis zum bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2025/2026.
Schwimmverkehr Haupt- und Realschule Birstein
Main-Kinzig-Kreis
Mit Planungsstand Februar 2021 sind schultäglich an Freitagen (ohne bewegliche Ferientage) ca. 40 Schüler von der Haupt- und Realschule Birstein zur Schwimmstätte in Bad Soden-Salmünster und zurück zu befördern. Abfahrt an der Schule ist 8.00 Uhr, Abfahrt am Schwimmbad ist 10.00 Uhr.
Von Seiten des Auftraggebers besteht ein Optionsrecht auf Vertragsverlängerung von 2 x 1 Schuljahr bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2023/2024 sowie bis zum letzten Schultag des hessischen Schuljahres 2024/2025.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter ansässig ist, sofern der Bieter in das Berufs- oder Handelsregister eingetragen ist. Für den Fall der Nichteintragung: die Vorlage einer Gewerbeanmeldung (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Der Nachweis muss mindestens die vertretungsberechtigten Personen ausweisen, vgl. § 44 Abs. 1 VgV.
— vgl. ergänzend Ziffer VI.3).
— Bietererklärung zur finanziellen & wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage C zum Angebotsschreiben, der Vordruck ist zu verwenden),
— Verpflichtungserklärungen nach § 4 Abs. 1 bis 3 HVTG (Tariftreueerklärung), § 6 HVTG (Mindestentgelterklärung) und § 8 Abs. 2 HVTG für Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen (§ 8 Abs. 1 HVTG), soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind; § 7 Abs. 1 HVTG (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Anlage D zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes (für ausländische Bieter: oder vergleichbar). Die Bescheinigung muss Angaben zu den steuerlichen Verhältnissen und den steuerlichen Erklärungspflichten enthalten [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 14.1.2021,
— Bescheinigung der Kommune des Unternehmenssitzes über die steuerliche Zuverlässigkeit (für ausländische Bieter: oder vergleichbar) [die Bescheinigung muss zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültig sein]. Sofern an die Kommune des Unternehmenssitzes keine Steuern entrichtet werden, sondern an die Kommunen der jeweiligen Betriebsstätten, ist dies der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist entsprechend mitzuteilen und zu erläutern.
Ferner hat der Bieter zusätzlich die Bescheinigung der steuerlichen Zuverlässigkeit der betroffenen Kommune vorzulegen, in der die Betriebsstätte, die den vertragsgegenständlichen Verkehr erbringen soll, ansässig ist. Bei Ergebnisabführungsverträgen/Organschaften ist hinsichtlich des Drittunternehmens entsprechend zu verfahren.
Falls auf der Bescheinigung keine Gültigkeitsdauer angegeben sein sollte, darf das Ausstellungsdatum in Bezug zum Datum der Angebotsabgabe nicht länger als 3 Monate zurückliegen, d.h. nicht älter als Stichtag: 14.1.2021.
— vgl. ergänzend Ziffer VI.3).
Für Lose 1-4:
— Angabe von mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachten Verkehrsleistungen im Bereich des freigestellten Schülerverkehrs, d.h. der Beförderung von schulpflichtigen Personen mit körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen und/oder Behinderungen. Es ist mindestens eine mit eigenen Mitteln und Personalen erbrachte Verkehrsleistung anzugeben, die benannte Anzahl braucht die im Vordruck geforderte Anzahl nicht zu überschreiten.
Für Los 5:
— Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen im ÖPNV oder im Freigestellten Schülerverkehr. Die angegebenen Referenzleistungen müssen geeignet sein, einen tragfähigen Rückschluss auf die Leistungsfähigkeit des Unternehmens in Bezug auf den zu vergebenden Auftrag zu ermöglichen. Die Referenzleistungen müssen nicht mit der ausschreibungsgegenständlichen Leistung identisch sein, sie sollten jedoch mit den Anforderungen an die zu erbringende Leistung vergleichbar sein (vergleichbar hoher Schwierigkeitsgrad),
— Für Lose 1-4 (getrennt nach Losen):
Angabe zu den einkalkulierten Fahrzeugen (detaillierte Anforderungen an die zu erteilenden Erklärungen siehe Anlage G zum Angebotsschreiben, der jeweilige Vordruck ist zu verwenden).
Für alle Lose:
— vgl. ergänzend Ziffer VI.3).
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter dürfen nicht anwesend sein.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
— Zur Anwendung des Hessischen Präqualifikationsregisters (HPQR) siehe Vergabeunterlagen, „Aufforderung zur Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingungen“,
— Hinweis gemäß § 18 Abs. 1 HVTG: In den Vertragsbedingungen vereinbart der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer für den Fall der nicht vertragsgerechten Erfüllung übernommener Verpflichtungen ein Strafversprechen (Vertragsstrafe),
— Für Bietergemeinschaften ist vorzulegen: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (detaillierte Anforderungen an die zu erteilende Erklärung siehe Vergabeunterlagen, Anlage E zum Angebotsschreiben; der Vordruck ist zu verwenden),
— Das Vergabeverfahren wird über die weitgehend plattform-unabhängige Browseranwendung der eVergabelösung subreport ELVIS abgewickelt,
— Falls ein Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für die Erbringung des Verkehrsvertrages nebst Anlagen erforderlichen Mittel dieser Unternehmen tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu hat er eine Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorzulegen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Das andere Unternehmen muss die Verpflichtungserklärung in Form einer verbindlichen Zusage abgeben, die der Vergabestelle bis zum Ablauf der Angebotsfrist vorzulegen ist. Die Verpflichtungserklärung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen und ist während der Vertragslaufzeit als Teil der Leistung des Auftragnehmers durch das eignungsleihende Unternehmen zu erbringen.
Die Verpflichtungserklärung muss Aussagen beinhalten, dass das Know-How, ggf. notwendige technischen Geräte und Einrichtungen sowie die notwendigen personellen Kapazitäten des anderen Unternehmens dem Bieter über die gesamte Vertragslaufzeit für den vertragsgegenständlichen Verkehr uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Die Verpflichtungserklärung ist auch notwendig, sofern es sich bei dem anderen Unternehmen um ein Unternehmen handelt, dass mit dem Bieter in einem Konzern verbunden ist. Innerhalb einer Bietergemeinschaft ist keine Verpflichtungserklärung notwendig.
Für den Fall einer Eignungsleihe hinsichtlich des Nachweises „Angabe von erbrachten Verkehrsleistungen“ hat das andere Unternehmen eine Kopie der Anlage F zum Angebotsschreiben zu verwenden.
Nimmt ein Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so wird eine gemeinsame Haftung des Bieters und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangt und ist durch eine Eigenerklärung zu erklären. Die Eigenerklärung zur Haftung wird als Anlage zum Verkehrsvertrag aufgenommen.
— Zu Ziffer IV.1.3: eine Rahmenvereinbarung wird nur für Los 5 abgeschlossen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Fax: [removed] / [removed]
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).