L3141 Großenlüder, Ersetzung Bahnübergang Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0522-2020-0142
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Fulda
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 36043
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60528
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://vergabe.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE732 Fulda
Postleitzahl: 34117
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Adresse des Beschafferprofils: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
L3141 Großenlüder, Ersetzung Bahnübergang
Das Vorhaben umfasst den Ausbau der L 3141 sowie die Bahnübergangsbeseitigung und den Neubau der Überführung DB zwischen Großenlüder und Großenlüder/Eichenau. Die Maßnahme beginnt hinter dem Knotenpunkt der L 3141 mit der Industriestraße an der nordöstlichen Ortsrandlage von Großenlüder und endet nördlich der Bahnstrecke 3700 auf dem Bestand der L 3141 zwischen Großenlüder und Eichenau.
Im Zuge der Straßenplanung sind ebenfalls die Entwässerungseinrichtungen zu überarbeiten. Die Entwässerung der Verkehrsanlagen Straße und Schiene soll zukünftig über ein Regenrückhalte-/Regenklärbecken dem Vorfluter zugeführt werden.
Der betrachtete Streckenabschnitt der Schienenverkehrsanlage führt von Fulda nach Alsfeld (DB Strecke 3700). Für die Schienenverkehrsanlage werden Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlage sowie Leistungen der Objektplanung Ingenieurbauwerke und Fachplanung Tragwerksplanung angefragt.
Der angefragte Umfang der Ingenieurdienstleistung beinhaltet Planungsleistungen für Hessen Mobil und die DB AG. Dementsprechend erfolgt eine Beauftragung des jeweiligen Aufgabenbereichs von nachstehenden 2 AG:
— Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobill Straßen- und Verkehrsmanagement und
— DB Netz AG, Regionalnetz Mitte, Anlagen- und Projektmanagement Regionalnetze.
Die unter Punkt II.1) „Umfang der Beschaffung“ angefragte Ingenieurdienstleistung gliedert sich in nachstehende Lose:
— Los 1: Planung Straßenverkehrsanlage,
— Los 2: Planung Schienenverkehrsanlage.
Berücksichtigt werden nur Bieter, die ein Angebot für Los 1 und Los 2 einreichen, das heißt, alle Lose müssen angeboten werden.
Planung Straßenverkehrsanlage
Für das unter Pkt. II.1.4 dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 bis 4,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4.
Leistungszeitraum, Fristen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kriterium Planung Straßenverkehrsanlage (§46 (3) Nr.1 VgV):
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Bei der Wertung des Kriteriums wird der Aufgabenbereich Planung Straßenverkehrsanlage berücksichtigt.
Zur Bewertung werden die vergleichbaren Leistungen herangezogen, die im jeweiligen Aufgabenbereich in den letzten 5 Jahren von der sich bewerbenden Organisationseinheit bearbeitet wurden. Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ benannten Referenzprojekte.
Die vorgenannten Kriterien werden jeweils mit einer Punktzahl zwischen 5 und 0 Punkten wie folgt bewertet:
— 5 Punkte: Kriterium bestmöglich erfüllt,
— 0 Punkte: Kein Referenzprojekt erfüllt die Mindestanforderungen im Kriterium. Der Mindeststandard wird somit nicht erfüllt, der Teilnahmeantrag wird von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
Die Zwischenwerte, Spanne zwischen größer 0 Punkte und kleiner 5 Punkten, ergeben sich aus folgenden Bedingungen:
— Anzahl der wertbaren Referenzprojekte, die den Mindestanforderungen entsprechen. (Die Anzahl der Referenzprojekte, die vom Bewerber maximal einzureichen sind, sind im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ vorgegeben.)
Und insbesondere auf
— Übereinstimmung der wertbaren Referenzobjekte hinsichtlich Inhalt und Umfang mit der auftragsgegenständlichen Leistung anhand der im Vordruck „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ zu machenden Angaben. Bewertet werden hierbei die über die Mindestanforderungen hinausgehenden Angaben.
Die unter Punkt II.1) „Umfang der Beschaffung“ angefragte Ingenieurdienstleistung gliedert sich in nachstehende Lose:
— Los 1: Planung Straßenverkehrsanlage,
— Los 2: Planung Schienenverkehrsanlage.
Im Rahmen der Auftragserteilung werden für die Lose 1 und 2 separate Ingenieurverträge mit dem jeweiligen Baulastträger geschlossen.
— Los 1: Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement und
— Los 2: DB Netz AG, Regionalnetz Mitte, Anlagen- und Projektmanagement, Regionalnetze.
Die vorbenannte Ziffer II.2.5) „Zuschlagskriterien“ bezieht sich nicht ausschließlich auf das Los 1 „Planung Straßenverkehrsanlage“. Das heißt, die Wertung der Angebote erfolgt gemeinsam (gleichwertig) für beide Lose, das heißt jedes Los fließt in die Bewertung mit 50 % ein.
Die vorbenannte Ziffer II.2.9) „Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber…“ bezieht sich nicht nur auf das Los 1 „Planung Straßenverkehrsanlage“. Das heißt, es werden max 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots des angefragten Leistungsumfangs (Los 1 und Los 2) aufgefordert, deren Eignung für die Aufgabenbereiche der Lose 1 und 2 gesamtheitlich nachgewiesen wurden.
Planung Schienenverkehrsanlage
Für das unter Pkt. II.1.4) dieser Bekanntmachung genannte Vorhaben sind im Wesentlichen folgende Leistungen zu erbringen:
— Objektplanung Verkehrsanlage Lph. 1 bis 4,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph. 1 bis 4,
— Fachplanung Tragwerksplanung Lph. 2 und 3.
Leistungszeitraum, Fristen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Kriterium Planung Schienenverkehrsanlage (§46 (3) Nr.1 VgV):
Zur Bewertung werden die einzureichenden Präqualifikationen (PQ) für die Warengruppe (Produkte/Leistungen) „Planung bauliche Anlagen“ herangezogen sowie die Nachweise zur iTWO DB Lizenz & Schulung
ITWO DB Lizenz & Schulung:
Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der Rechnung/Bestellung. Sollte die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung vom AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zuerwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung durch Vorlage der Zertifikate. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt. Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den AN nachzuweisen.
Und für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen: Planung bauliche Anlagen, hier Planung Verkehrsanlage Fahrbahn und Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken.
Informationen zur Präqualifikation unter https://www.deutschebahn.com/de/geschaefte/lieferantenportal/Praequalifikation
Die Bewertung erfolgt anhand der vom Bewerber in der „Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)“ und „Anlage zum Teilnahmeantrag für Los 2“ eingereichten Nachweise/Erklärungen.
Die unter Punkt II.1) „Umfang der Beschaffung“ angefragte Ingenieurdienstleistung gliedert sich in nachstehende Lose:
— Los 1: Planung Straßenverkehrsanlage,
— Los 2: Planung Schienenverkehrsanlage.
Im Rahmen der Auftragserteilung werden für die Lose 1 und 2 separate Ingenieurverträge mit dem jeweiligen Baulastträger geschlossen.
— Los 1: Land Hessen, vertreten durch Hessen Mobil Straßen- und Verkehrsmanagement und Los 2: DB Netz AG, Regionalnetz Mitte, Anlagen- und Projektmanagement, Regionalnetze.
Die vorbenannte Ziffer II.2.5) „Zuschlagskriterien“ bezieht sich nicht ausschließlich auf das Los 2 „Planung Schienenverkehrsanlage“. Das heißt, die Wertung der Angebote erfolgt gemeinsam (gleichwertig) für beide Lose, das heißt jedes Los fließt in die Bewertung mit 50 % ein.
Die vorbenannte Ziffer II.2.9) „Angaben zur Beschränkung der Zahl der Bewerber…“ bezieht sich nicht nur auf das Los 2 „Planung Schienenverkehrsanlage“. Das heißt, es werden max 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften zur Abgabe eines Angebots des angefragten Leistungsumfangs (Los 1 und Los 2) aufgefordert, deren Eignung für die Aufgabenbereiche der Lose 1 und 2 gesamtheitlich nachgewiesen wurden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
§ 123 (1) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr),
7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern),
8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
§ 123 (4) GWB:
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
§ 124 (1) Nr.2 GWB:
Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Weiterhin sind nachfolgende Eigenerklärungen einzureichen:
— Erklärung DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner,
— Erklärung zur Kartellrechtlichen Compliance- und Korruptionsprävention,
— Erklärung, dass der Bewerber/Bieter nicht durch die DB AG wegen Verfehlungen gesperrt und vom Wettbewerb ausgeschlossen ist,
— Erklärung, dass das Unternehmen zu keinem Zeitpunkt in einem Vergabeverfahren der DB AG oder eines mit ihr gemäß § 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens
a) versucht hat, die Entscheidungsfindung in unzulässige Weise zu beeinflussen,
b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
c) irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung beeinflussen konnte bzw. dies versucht hat.
— § 45 Abs. 4 Nr. 2 VgV: Berufshaftpflichtversicherung.
Folgender Versicherungsschutz wird gefordert:
— 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und
— 1,5 Mio. EUR für sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden)
Es ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr beträgt. Als Beleg hierfür ist eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) dem Teilnahmeantrag beizufügen. Bei Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherungsdeckungssumme ist eine Erklärung des Versicherers beizufügen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz auf die geforderten Deckungssummen erhöht wird.
Bei einer Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft ist der Nachweis von jedem Mitglied der Gemeinschaft gesondert zu erbringen.
— § 45 Abs. 2 VgV: Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß Punkt III.1.2) wird als Mindeststandard gefordert.
Zur Beurteilung der Eignung sind folgende Angaben zu machen bzw. Unterlagen vorzulegen.
— Kriterium Planung Straßenverkehrsanlage § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Jahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Für die folgenden Aufgabenbereiche:
Planung Straßenverkehrsanlage sind vom Bewerber Referenzprojekte zu benennen.
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) Referenzprojekte zu benennen; diese Referenzprojekte müssen gemäß den Teilnahmeunterlagen bestimmten Mindestanforderungen hinsichtlich Leistungsumfang und Projektbeschaffenheit entsprechen. Die Referenzprojekte sind für den Nachweis der Eignung nach § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV durch ausgestellte und unterschriebene Bescheinigungen des jeweils zuständigen Auftraggebers zu belegen, die Vorlage einer Kopie ist ausreichend. Die Unterlagen sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Sofern die vorbenannten Leistungen gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV von Unterauftragnehmern erbracht werden bzw. sofern sich der Bewerber auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmers (Eignungsleihe) beruft, so sind im Teilnahmeantrag an den entsprechenden Stellen die Nachweise und Angaben der für die Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer / des anderen Unternehmers (Eignungsleihe) vorzulegen.
— Kriterium Planung Schienenverkehrsanlage § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV:
Der Bewerber hat zum Nachweis der Eignung (§46 Abs. 3 Nr. 1 VgV) nachstehende Präqualifikationen (PQ) für die Warengruppe (Produkte / Leistungen) „Planung bauliche Anlagen“ einzureichen:
— Planung Verkehrsanlage Fahrbahn
— Planung Ingenieurbauwerke Eisenbahnbrücken
Nachweise zur iTWO DB Lizenz&Schulung
Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der Rechnung/Bestellung. Sollte die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung vom AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zuerwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung durch Vorlage der Zertifikate werden gefordert. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt. Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den Bewerber nachzuweisen.
— § 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV: Durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Bei Einsatz von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmern (Eignungsleihe) sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Präqualifizierte andere Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag im Hessischen Präqualifikationsregister der Auftragsberatungsstelle Hessen e.V. oder in vergleichbaren Präqualifikationsregistern (§ 13 Abs.2 HVTG) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Mindeststandard zu Planung Straßenverkehrsanlagen § 46 (3) 1 VgV:
Der Bewerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis von mindestens einem vergleichbaren Referenzprojekt aus dem Aufgabenbereich Planung Straßenverkehrsanlage, das in den letzten 5 Jahren erbracht wurde. Die Referenzprojekte müssen jeweils bestimmten Mindestanforderungen gemäß dem Vordruck ''Anlage zur Eigenerklärung zur Eignung (Vordruck zum Nachweis der Eignung gemäß § 46 (3) Nr. 1 VgV und § 46 (3) Nr. 2 VgV)'' genügen.
Mindeststandard zu Planung Schienenverkehrsanlage § 46 (3) 1 VgV:
Der Berwerber ist nur dann geeignet, wenn die nachfolgenden Bedingungen gleichzeitig erfüllt sind:
Nachweis der jeweiligen gültigen Präqualifikationen (PQ) für die Warengruppe (Produkte/Leistungen) Planung bauliche Anlagen:
— Produktgruppe Planung Verkehrsanlage; Fahrbahn,
— Produktgruppe Planung Ingenieurbauwerke; Eisenbahnbrücke und Nachweise zur iTWO DB Lizenz&Schulung.
Nachweis über den Erwerb der iTWO DB Lizenz durch Vorlage der Kopie der Rechnung/Bestellung. Sollte die Lizenz noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags vorliegen, wird eine Eigenerklärung vom AN, die Lizenz innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zuerwerben, alternativ zur Kopie der Rechnung/Bestellung anerkannt. Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an den Schulungen iTWO DB Kostenplanung, iTWO DB Abrechnung, iTWO DB Steuerung durch Vorlage der Zertifikate werden gefordert. Sollten die erforderlichen Schulungen noch nicht mit Veröffentlichung des Teilnahmeantrags absolviert worden sein, wird eine Eigenerklärung von AN, das Seminar innerhalb von 3 Monaten nach Auftragserteilung eigenständig zu besuchen, alternativ zur Teilnahmebescheinigung anerkannt. Die personellen Kapazitäten für die Projektrealisierung in iTWO DB sind durch den Bewerber nachzuweisen.
Der Bewerber ist weiterhin nur dann geeignet, wenn die vorgenannten Mindeststandards zu beiden Aufgabenbereichen bzw. Losen (Straßenverkehrsanlage und Schienenverkehrsanlage) gleichzeitig erfüllt sind.
Vertragsstrafenregelung für Vertragsfristen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Unterlagen, die im Original nicht in deutscher Sprache ausgestellt sind (z.B. Referenzbescheinigungen, Nachweis der Berufshaftpflicht), sind in beglaubigter deutscher Übersetzung vorzulegen; es ist mit dem Teilnahmeantrag immer eine Kopie des Originaldokumentes gemeinsam mit der beglaubigten Übersetzung einzureichen.
Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen für den Teilnahmeantrag sind zu verwenden.
Der Auftraggeber stellt den Bewerbern kostenfrei die Unterlagen für den Teilnahmeantrag zur Verfügung, welche der Auftragsbekanntmachung in digitaler Form angehängt sind.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die natürliche Person, die die Erklärung abgibt, zu benennen. Das elektronische Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Der Antrag auf Teilnahme ist zwingend in seiner Form einzuhalten. Die geforderten Nachweise und gewünschten Erklärungen sind entsprechend der vorgegebenen Nummerierung der Anlagen zu den jeweiligen Kapiteln der Teilnahmeanträge zu gliedern und zu sortieren. Die Nichtverwendung sowie die unvollständige Verwendung usfüllung der zur Verfügung gestellten Teilnahmeunterlagen können zu einem Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führen. Nicht fristgerechte Teilnahmeanträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
Für die Bewerberauswahl werden nur die geforderten Unterlagen berücksichtigt, darüber hinaus gehende Informationsunterlagen sind nicht erwünscht.
Ein Verweis auf frühere Bewerbungen reicht nicht aus.
Derjenige Bewerber/Bieter, der den Zuschlag für die ausgeschriebenen Leistungen erhält, wird für die noch zu vergebenden Prüfingenieurleistungen vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Gleiches gilt für Personen, die in einem Beschäftigungsverhältnis mit diesem Bewerber/Bieter stehen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65185
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]