Digital-Truck Hessisches Kultusministerium 2021/22 Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0022
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Digital-Truck Hessisches Kultusministerium 2021/22
Entwicklung und Realisierung einer mobilen digitalen Schule (Digital-Truck) für das Hessische Kultusministerium in 2021/2022.
Hessisches Kultusministerium
Luisenplatz 10
65185 Wiesbaden
Das Hessische Kultusministerium beabsichtigt den Abschluss eines Vertrages mit einem Auftragnehmer zum Pilotprojekt betreffend die Entwicklung und Realisierung einer mobilen digitalen Schule in Form einer Road-Show mit der Bezeichnung „Digital-Truck“ für das Hessische Kultusministerium in 2021/2022.
Zielgruppe für den „Digital-Truck“ sind Grundschulen. Im Rahmen dieses Pilotprojektes hat der Auftragnehmer alle 15 hessischen Schulamtsbezirke anzusteuern, in denen jeweils 3 Grundschulen zu besuchen sind (Road Show mit Truck). Die Auswahl der Grundschulen erfolgt durch den Auftraggeber.
Der „Digital-Truck“ muss einer Grundschule standardmäßig eine Woche für spannende Inhalte zur Verfügung stehen. Die Durchführung einer Besuchswoche dieser „mobilen Digitalschule“ umfasst folgende Leistungen:
— Vermittlung von IT-Kompetenzen durch 2 ausgebildete MedientrainerInnen an SchülerInnen der 3. bzw. 4. Klassen in täglich 2 dreistündigen Workshops,
— Organisation und Durchführung mind. zweier Lehrerfortbildungen,
— Organisation und Durchführung mind. eines Infoabends für Lehrkräfte und Eltern,
— Organisation und Durchführung einer Abschlussveranstaltung für Eltern und Interessierte zur Präsentation der von der Schülerschaft erarbeiteten Ergebnisse der mobilen Digitaloffensive.
Der Auftragnehmer muss folgende Workshops anbieten, aus denen die Schulen wählen können:
1. Programmieren mit grafischer Programmierumgebung,
2. Bauen und Programmieren eines Roboters,
3. Stop-Motion-Film,
4. Erstellung digitales Buch.
In jeder Schule wird mindestens entweder der Workshop 1) oder 2) durchgeführt.
Hinsichtlich der Lehrerfortbildungen müssen die Schulen aus folgenden Themen wählen können:
1. Programmieren in der Grundschule/ Robotik,
2. Vertiefung zu zuvor 1),
3. Einsatz von Tablets im Unterricht.
Die Medienplanung ist nicht Teil dieser Ausschreibung und nicht durch den Auftragnehmer zu erbringen.
Standardmäßig sollen alle Veranstaltungen der „mobilen Digitalschule“ im Truck stattfinden. Dort müssen bis zu 30 Kinder, deren Lehrer und Trainer Platz finden, um den Anforderungen einer Grundschulklasse zu genügen. Unter Pandemiebedingungen müssen Mindestabstand und Hygienepläne eingehalten werden.
Der Auftragnehmer trägt dafür Sorge, dass das Trainerteam interdisziplinär besetzt ist (bestehend aus Pädagogen, Medienpädagogen etc.). Diese müssen über eine entsprechende pädagogische Schulung im Umgang mit Kindern sowie ein erweitertes Führungszeugnis verfügen.
Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit Zuschlagserteilung. Die Bereitstellung der mobilen Digitalschule ist in Absprache mit dem Auftraggeber sowie unter Berücksichtigung der Gegebenheiten der Hygieneregelungen im Zuge der Corona-Pandemie zeitnah nach Zuschlagserteilung vorzusehen (frühest möglicher Termin: 30.8.2021). Der Auftragnehmer muss innerhalb einer Woche einsatzbereit sein. Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer entsprechend, sobald der Starttermin absehbar ist.
Für die Entwicklung und Realisierung der mobilen digitalen Schule mit der Bezeichnung „Digital-Truck“ für das Hessische Kultusministerium ist ein maximaler Finanzrahmen in Höhe von [Betrag gelöscht] EUR netto vorhanden, der nicht überschritten werden darf.
Selektion bei Bewerberüberhang
Besonderer Hinweis betreffend die Referenzen und das Anforderungsprofil bei Bewerberüberhang:
Es werden maximal 3 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, die aus Sicht des Auftraggebers im Hinblick auf die ausgeschriebene Leistung unter Einbezug der obigen Ausführungen die qualitativ höchste Beurteilung erfahren.
Die Auswahl der nach Einschätzung des Auftraggebers am besten geeigneten Bewerber für Stufe 2 (Aufforderung zur Angebotsabgabe im Rahmen des Verhandlungsverfahrens) erfolgt wie im Folgenden dargestellt.
Die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge werden vom Auftraggeber anhand der nachfolgenden objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern wie folgt geprüft:
1. Prüfung auf Vorliegen der abgefragten Nachweise und Erklärungen;
2. Prüfung von Ausschlussgründen und Einhaltung der Mindestanforderungen;
3. Die Auswahl der nach Einschätzung des Auftraggebers am besten geeigneten Bewerber für Stufe 2 erfolgt anhand der vorgelegten Referenzen und deren Vergleichbarkeit zum vorliegenden Projekt. Je stärker sich das Referenzprojekt und der zu vergebende Auftrag ähneln, umso vergleichbarer wird die Referenz beurteilt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— Erklärung bzgl. Nichtvorliegens einer Vergabesperre.
— Nachweis über eine Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung:
Die Betriebshaftpflichtversicherung muss Personen-, Sach- und Vermögensschäden erfassen. Der Nachweis kann durch Vorlage einer Kopie des Versicherungsscheins, durch Vorlage eines Bestätigungsschreibens der Versicherungsgesellschaft oder durch Abgabe einer Eigenerklärung über das Bestehen der Betriebshaftpflichtversicherung und ihre Laufzeit geführt werden. Im Falle der Abgabe einer Eigenerklärung ist der Nachweis für eine branchenübliche Betriebshaftpflichtversicherung unverzüglich nach Zuschlagserteilung durch Vorlage des Versicherungsscheins zu erbringen.
— eine Liste mit geeigneten Referenzen über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen im Hinblick auf Touren an Grundschulen im Bereich Medienkompetenz und Coding mit folgenden Angaben: Art der Leistung, Umfang, Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger) der Leistung, Ansprechpartner (inkl. Telefon, E-Mail-Adresse), Erbringungszeitraum, Wert. Die obenstehenden Angaben können auf einer eigenen Anlage des Bieters gemacht werden,
— Darstellung des Trainerteams hinsichtlich interdisziplinärer personeller Besetzung (bestehend aus Pädagogen, Medienpädagogen etc.) mit entsprechender Erfahrung in pädagogischer Schulung im Umgang mit Kindern unter Hergabe von mind. 2 anonymisierten Mitarbeiterprofilen,
— eine vom Bieter zu erstellende Eigenerklärung, dass dieser im Falle der Auftragserteilung kurzfristig, innerhalb einer Woche nach entsprechender Aufforderung des Auftraggebers hierzu, einsatzbereit sein wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nachunternehmen und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die erforderlichen Verpflichtungserklärungen (diese wird mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt) zur Tariftreue und zum Mindestentgelt mit dem Angebot abzugeben haben.
Die Verpflichtungserklärung bezieht sich nicht auf Beschäftigte, die bei einem Bieter, Nachunternehmen im EU-Ausland beschäftigt sind und die Leistung im EU Ausland erbringen. Für jeden schuldhaften Verstoß gegen einen sich aus der Verpflichtungserklärung zur Tariftreue und Mindestentgelt ergebende Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Dem Teilnahmeantrag sind bei geplantem Einsatz von Nachunternehmen neben den in den Ziffern III.1.1), III.1.2) und III.1.3) verlangten Nachweisen/ Erklärungen das Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen (Vordruck 235) beizulegen.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (http://www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 611 / 6939-0
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://vergabe.hessen.de