„Elsässer Platz“ Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem nichtoffenem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil gemäß VgV/RPW2013, 65195 Wiesbaden Referenznummer der Bekanntmachung: Vergabenummer 61-810/20
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE714 Wiesbaden, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 65189
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av127c28-eu
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.plattform.aumass.de/Veroeffentlichung/av127c28-eu
Abschnitt II: Gegenstand
„Elsässer Platz“ Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem nichtoffenem freiraumplanerischen Realisierungswettbewerb mit städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil gemäß VgV/RPW2013, 65195 Wiesbaden
Die Landeshauptstadt Wiesbaden plant eine Umgestaltung des Elsässer Platzes im Ortsbezirk Westend. mit dem Wettbewerb soll der derzeit fast ausschließlich als Parkplatz genutzte Platz eine gestalterische und funktionale Aufwertung für die umliegenden Quartiere erhalten. Das Ziel ist ein Hybrid von urbanem Platz und grünem Park, ein „urbaner Park“. Der Wettbewerb gliedert sich in einen freiraumplanerischen Realisierungsteil und einen städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil. Im Realisierungsteil soll der „urbane Park“ mit Wasserspielelementen entstehen, wobei auch stadtklimatische Funktionen angemessen zu berücksichtigen sind. Im Rahmen des neuen Nutzungskonzeptes für den Elsässer Platz soll auch der Aspekt der sozialen Kontrolle gewürdigt werden. Für den Ideenteil erwartet die Ausloberin ebenfalls Vorschläge, die zur Belebung des Platzes und zur sozialen Kontrolle beitragen können. Ein Teil der Fläche innerhalb des Ideenteils steht für eine Bebauung zur Verfügung. Für die bauliche Komponente soll eine Mischung von Nutzungen aufgezeigt werden, welche zu dem Konzept des belebten „urbanen Parks“ beitragen. Das Projekt wird durch das Städtebauförderprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert. Das Gesamtprojekt umfasst ca. 17 000 qm Fläche. Diese Fläche wird geteilt in den freiraumplanerischen Realisierungsteil mit 9 600 qm und den städtebaulich-freiraumplanerischen Ideenteil mit 7 800 qm. Die Kosten für die Außenanlagen des Realisierungsteiles (KG 500) liegen ab OK Oberfläche bei 2,6 Mio. EUR Netto. Der umliegende Straßenraum soll mit betrachtet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Teilnahmeberechtigt sind Landschaftsarchitekten mit Stadtplanern in bindender Bewerbergemeinschaft, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Der Landschaftsarchitekt ist als federführend zu benennen. Die Bewerbergemeinschaft hat einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der für die Wettbewerbsleistung verantwortlich ist. Bei teilnehmenden
Bewerbergemeinschaften muss jedes Mitglied teilnahmeberechtigt sein. Die Bildung von Bewerbergemeinschaften ist nicht notwendig, wenn ein Bewerber die Fachrichtungen Landschaftsarchitektur und Stadtplanung auf sich vereint. Die Zusammenarbeit mit weiteren Sonderfachleuten, insbesondere die Beratung durch einen Verkehrsplaner, wird empfohlen. Berater, Fachplaner und Sachverständige unterliegen nicht den Teilnahmebedingungen.
1. Auswahlverfahren:
Auswahlverfahren gemäß VgV/RPW, Gesamtzahl der Teilnehmer ist auf max. 15 beschränkt, erfüllen mehrere gleichermaßen die Anforderungen, behält sich die Ausloberin die Auswahl durch Los vor.
2. Auswahl der Bewerber:
Die Verwendung des formalisierten Teilnahmeantrags ist zwingend. Formlose Bewerbungen sowie nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss der Bewerbung.
3. Geforderte Nachweise:
Vollständig ausgefüllter Teilnahmeantrag, geforderte Erklärungen und Nachweise (bei Bewerbergemeinschaften von jedem Mitglied).
Die Bewerbung muss folgende Angaben enthalten:
— Angaben zum Bewerber, Kontaktdaten, Ansprechpartner, Vertretungsberechtigter,
— Angabe zur Rechtsform,
— Nachweis eines aktuellen Auszugs des Handelsregisters bzw. des Partnerschaftsregisters bei juristischen Personen,
— Nachweis der Berufszulassungen und Berufsausübungsberechtigungen als Landschaftsarchitekt (federführend) und als Stadtplaner,
— Nachweis von 2 Referenzen:
Referenz 1:
— vergleichbare Planungsleistung (Freiraumplanung) für einen öffentlichen Auftraggeber.
Referenz 2:
— vergleichbare Planungsleistung (Freiraumplanung) für einen öffentlichen bzw. privaten Auftraggeber.
Referenz 1 und 2 mit folgenden Voraussetzungen:
— mindestens Honorarzone IV gemäß HOAI 2013,
— erbrachter Leistungsumfang gemäß § 39 HOAI 2013 mindestens LPH 2-5, (die LPH 6-8 können auch durch ein anderes Büro erbracht worden sein),
— Baukosten mind. 1,5 Mio. Euro netto bei Kostengruppe 500,
— Referenzprojekte müssen fertiggestellt sein, Abschluss Leistungsphase 8 nach dem 1.9.2012,
— Zusätzlich einzureichen: Die Referenzprojekte sind auf maximal einer Seite DIN-A3 je Referenz (einseitig) in Form von Text, Fotos, Zeichnungen aussagekräftig darzustellen. Referenzen, die als verantwortlicher Projektleiter in einem früheren Arbeitsverhältnis erbracht wurden, werden gewertet, falls eine entsprechende schriftliche Bestätigung des ehemaligen Arbeitgebers vorliegt. 2 Bewerbungen, die sich entsprechend dem vorstehend formulierten Sachverhalt mit demselben Referenzprojekt bewerben, sind zulässig,
— Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 42 (1) VgV in Verbindung mit § 123 und § 124 GWB,
— Nachweis der Bürogröße des federführenden Landschaftsarchitekten: neben dem Büroinhaber bzw. den Inhabern beschäftigt das Büro aktuell mind. 2 Dipl.-Ing. Landschaftsarchitektur/M. Landschaftsarch. als Mitarbeiter gem. § 46 (3) Nr. 2 VgV,
— Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 45 (1), deren Deckungssumme für Personenschäden mind. 1,5 Mio. EUR, für Sach- u. Vermögensschäden mind. 1 Mio. EUR beträgt, oder unterschriebene Erklärung des Versicherungsträgers, dass im Falle einer Beauftragung eine Deckung in erforderliche Höhe vorgelegt werden kann,
— Erklärung bzgl. Zuverlässigkeit und Verpflichtungserklärungen gemäß HVTG,
— Gesamtumsatz für Planungsleistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren (2017-2019) gemäß § 45 (1) VgV.
Nachzuweisender Mindestumsatz für Freianlagenplanung: im Mittel [Betrag gelöscht] EUR (netto). Es besteht die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV.
Landschaftsarchitekt mit Stadtplaner in bindender Bewerbergemeinschaft. Es besteht die Möglichkeit, die Qualifikationen, sofern vorhanden, innerhalb eines Büros nachzuweisen, die Bildung einer Bewerbergemeinschaft ist dann nicht notwendig. Die entsprechenden Nachweise der Berufsqualifikation der Auftragnehmer sind zu erbringen.
Abschnitt IV: Verfahren
Die Entscheidungskriterien zur Bewertung der Wettbewerbsarbeiten werden vom Preisgericht in der Wettbewerbsauslobung endgültig festgelegt. Die Kriterien für die Bewertung der von den ausgewählten Teilnehmern eingereichten Wettbewerbsarbeiten sind:
Für Realisierungsteil:
— Klimaanpassung und -schutz,
— Qualität der Grünstruktur,
— Regenwassermanagement,
— Integration von Wasser,
— ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit,
— Vielfalt der Nutzungsangebote für unterschiedliche Altersgruppen,
— Erschließung,
— Berücksichtigung der Nachbarschaft,
— Städtebauliche Einbindung.
Für Ideenteil:
— Klimaanpassung und -schutz,
— Qualität der Grünstruktur,
— Regenwassermanagement,
— Integration von Wasser,
— ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit,
— Vielfalt der Nutzungsangebote für unterschiedliche Altersgruppen,
— Erschließung,
— Berücksichtigung der Nachbarschaft,
— Städtebauliche Einbindung.
Die beschriebene Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar.
Im Rahmen des Verfahrens werden Preisgelder in Höhe von insgesamt ca. [Betrag gelöscht] EUR (zzgl. MwSt.) ausgelobt. Die Wettbewerbssummen für den freiraumplanerischen Realisierungsteil mit städtebaulich-freiraumplanerischen
Ideenteilteil sind ermittelt auf der Basis § 39 HOAI und des Merkblattes Nr. 51 der AKBW.
Realisierungsteil:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen: [Betrag gelöscht] EUR.
Ideenteil:
— 1. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 2. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— 3. Preis [Betrag gelöscht] EUR,
— Anerkennungen: [Betrag gelöscht] EUR.
Die Aufteilung der Wettbewerbssumme kann durch einstimmigen Beschluss des Preisgerichts neu festgelegt werden.
Preise werden Arbeiten zuerkannt, auf deren Grundlage die Aufgabe realisiert werden kann.
Die mit Preisen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum der Ausloberin.
Im Anschluss an das Verfahren erfolgt die Zahlung der Preisgelder und Honorare nach Rechnungsstellung der Teilnehmer. Die MwSt. ist in den Summen nicht beinhaltet, sie ist gesondert in Rechnung zu stellen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Berufliche Qualifikation: Teilnahmeberechtigt sind natürliche und juristische Personen, welche die in der Auslobung geforderten fachlichen Anforderungen sowie die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. Bei natürlichen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn sie gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates berechtigt sind, am Tage der Bekanntmachung die Berufsbezeichnung Landschaftsarchitekt oder Stadtplaner zu führen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Fachlichen Anforderungen als Landschaftsarchitekt bzw. Stadtplaner, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABI. EU Nr. L 255 S. 22) entspricht.
Bei juristischen Personen sind die fachlichen Anforderungen erfüllt, wenn zu ihrem satzungsgemäßen Geschäftszweck Planungsleistungen gehören, die der anstehenden Planungsaufgabe entsprechen, und wenn der bevollmächtigte Vertreter der juristischen Person und der Verfasser der Wettbewerbsarbeit die fachlichen
Anforderungen erfüllt, die an natürliche Personen gestellt werden.
Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind ebenfalls teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Weitere Beauftragung:
Die Ausloberin wird unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts einem Preisträger die für die Umsetzung und weitere Bearbeitung des Wettbewerbsentwurfs (Realisierungsteil) notwendigen Planungsleistungen übertragen.
Die Planungsleistungen erstrecken sich mindestens bis zur abgeschlossenen LPH 5 gemäß HOAI 2013 §39 und werden stufenweise übertragen. Ein Rechtsanspruch auf weitere Beauftragung besteht nicht. Zunächst werden die Leistungsphasen 2 und 3 beauftragt. Beabsichtigt ist, nach § 14 (4) 8. VgV mit den Preisträgern des Wettbewerbs Vertragsverhandlungen aufzunehmen. Bei Bewerbergemeinschaften sind die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft zu beauftragen.
Der städtebaulich-freiraumplanerische Ideenteil mündet nicht in einem Auftrag. Mit dem Ende des Wettbewerbes ist der Ideenteil abgeschlossen.
Im Falle einer weiteren Beauftragung werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Preisträgers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. Art und Umfang der Beauftragung müssen sicherstellen, dass die Qualität des Wettbewerbsentwurfs umgesetzt wird. Die Auswahl erfolgt im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens nach VgV.
Verhandlungsverfahren:
Die Vergabeunterlagen werden den Preisträgern mit der Angebotsaufforderung im Rahmen des Verhandlungsverfahrens bekanntgegeben. Die Ausloberin behält sich vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote gemäß § 17 (11) VgV zu vergeben.
Das Wettbewerbsergebnis der Preise wird in den Zuschlagskriterien im Verhandlungsverfahren wie folgt gewertet:
— 1. Preis 50 %,
— 2. Preis 40 % und
— 3. Preis 30 %.
Weitere Zuschlagskriterien sind:
— Personalstruktur, Zusammensetzung und Organisation des Projektteams: 15 %,
— Koordination der Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer.
Vorstellung der konkreten Herangehensweise an das Projekt: 15 %:
— Konkrete Maßnahmen zur Kosten-, Termin- und Qualitätssteuerung: 10 %,
— Honorar, Nebenkosten und Stundensätze: 10 %.
Voraussichtliche Termine:
— Bereitstellung der Auslobungsunterlagen: 3.5.2021,
— Kolloquium: 17.5.2021,
— Abgabe Wettbewerbsarbeiten: 28.6.2021,
— Abgabe Modell: 5.7.2021,
— Preisgerichtssitzung: 30.9.2021.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen.
Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmszadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: https://rp-darmstadt.hessen.de