Bauüberwachungsleistungen für ESTW Neustadt/Aisch – Iphofen Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31201
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Bauüberwachungsleistungen für ESTW Neustadt/Aisch – Iphofen
Neustadt/Aisch
Bauüberwachungsleistungen für Zusammenhangsmaßnahmen Errichtung 3 ESTW-A Neustadt a.d. Aisch – Iphofen mit den Gewerken OLA, TK, 50 Hz, Oberbau, Kabeltiefbau, Signalgründungen, Kabelzug, LST, Rückbau von Signalen (inkl. Gründungen), Speiseleitung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Bauüberwachungsleistungen für ESTW Neustadt/Aisch – Iphofen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60314
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 97076
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Neustadt/Aisch
Bauüberwachungsleistungen für Zusammenhangsmaßnahmen Errichtung 3 ESTW-A Neustadta.d. Aisch – Iphofen mit den Gewerken OLA, TK, 50 Hz, Oberbau, Kabeltiefbau, Signalgründungen, Kabelzug,LST, Rückbau von Signalen (inkl. Gründungen), Speiseleitung.
Ort: Frankfurt
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
LÄ 09:
Nach Maßgabe des Vertrages beinhaltet die Aufgabenstellung die Erbrinhung von Bauüberwacchungsleistungen im Rahmen des Neubaues der Sicherungstechnik Neustadt (Aisch), Markt Bibart und Iphofen, der Telekommunkationstechnik, Weichenheizungen, Teilen von Oberleitungsanlagen sowie dazu gehörenden 50 Hz-Anlagen zur Versorgung mit Netzstrom und den jeweiligen Ersatzstromversorgungen über Netzersatzanlagen aus Oberleitung mit Pufferbatterien. Dazu gehören die Aussenanlagen (z. B. Signale, Achszähler, Zugsicherung, Temperaturfühler, Heizelemente, Ortssteuereinrichtung etc.) und die Innenanlage der neuen ESTW, BSH der Stromveresorgung, Weichenheizungen und HOA/FBOA einschließlich der Verlegung dafür notwendiger Kabel.
Die geänderten Bauabläufe, die Verkürzung/Aufsplittung von Sperrzeiten und Terminverschiebungen führten zu einer Verschiebung des Leistungssolls. Der Personaleinsatz des Bauüberwachers Oberleitung/50 Hz musste demzufolge neu bewertet und angepasst werden.
Da die Bauüberwachungsleistung beim AN beauftragt ist und sich hierbei um Änderungsplanung der Grundleistung handelt, ist aus Termingründen sowie aus Gründen der Abstimmung und Koordination die Einbindung eines weiteren Unternehmers nach Gegenwärtigem Kenntnissstand der Projektleitung nicht sinnvoll und würde erhebliche Mehrkosten verursachen.
— bei Erbringung der Leistung durch nur einen AN Synergien in der Ausführung, der Montage und den Nachweisen vor Ort entstehen,
— Mängelansprüche sowie Gewährleistungsansprüche klar einem AN zugeordnet werden können.