VE 101.14+15 Südbahn TEH 1-4, Bauüberwachung Fahrbahn und konstruktiver Ingenieurbau Referenznummer der Bekanntmachung: 19FEI39103
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
VE 101.14+15 Südbahn TEH 1-4, Bauüberwachung Fahrbahn und konstruktiver Ingenieurbau
Strecke Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Elektrifizierung Südbahn Ulm-Friedrichshafen-Lindau Bauüberwachung Los 14 VE 101.14 TEH 1 und 2 Fb und KIB.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Los 14
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Strecke Ulm-Friedrichshafen-Lindau
Elektrifizierung Südbahn Ulm-Friedrichshafen-Lindau Bauüberwachung Los 14 VE 101.14 TEH 1 und 2 Fb und KIB
Nachtrag 3 Bauüberwachungsleistungen im Zeitraum 03 – 04/2021 (Rest- und Zusatzarbeiten)
Die Mitarbeiter des AN sind in den Betren enthalten. Änderungen der Betra werden durch die Betra-Stelle nicht zugelassen. Ein Wechsel des Personals ist so nicht möglich. Der AN ist in das Projekt eingearbeitet, mit den Gegebenheiten vor Ort bestens vertraut und in den Betren verankert. Eine Änderung der Betren ist nicht möglich. Die Bindung sowie die Einarbeitung eines neuen AN hätte einen Zeitanspruch zufolge, welcher die termingerechte Realisierung des Projektes gefährden würde.