Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen, KIB, LST, OLA/50 Hz, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH) Referenznummer der Bekanntmachung: 21FEI51076
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen, KIB, LST, OLA/50 Hz, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH)
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen, KIB, LST, OLA/50 Hz, ABS/NBS Hamburg/Bremen-Hannover (HHBH).
Es kommt eine Vergabe nach Einzellosen, eine Vergabe nach Los-kombinationen oder eine Gesamtvergabe in Betracht.
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen Abs. 1 Nord
Hamburg
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen Abs. 1 Nord.
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen Abs. 1 Süd
Hamburg
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen Abs. 1 Süd.
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen Abs. 4
Hannover
Qualitätssicherung Vorplanung Verkehrsanlagen Abs. 4.
Qualitätssicherung Vorplanung Konstruktiver Ingenieurbau Abs. 1 Nord
Hamburg
Qualitätssicherung Vorplanung Konstruktiver Ingenieurbau Abs. 1 Nord.
Qualitätssicherung Vorplanung Konstruktiver Ingenieurbau Abs. 1 Süd
Qualitätssicherung Vorplanung Konstruktiver Ingenieurbau Abs. 1 Süd.
Qualitätssicherung Vorplanung Konstruktiver Ingenieurbau Abs. 4
Hannover
Qualitätssicherung Vorplanung Konstruktiver Ingenieurbau Abs. 4.
Qualitätssicherung Vorplanung Leit- und Sicherungstechnik Abs. 1 Nord
Qualitätssicherung Vorplanung Leit- und Sicherungstechnik Abs. 1 Nord.
Qualitätssicherung Vorplanung Leit- und Sicherungstechnik Abs. 1 Süd
Hamburg
Qualitätssicherung Vorplanung Leit- und Sicherungstechnik Abs. 1 Süd.
Qualitätssicherung Vorplanung Leit- und Sicherungstechnik Abs. 4
Hannover
Qualitätssicherung Vorplanung Leit- und Sicherungstechnik Abs. 4.
Qualitätssicherung Vorplanung Oberleitungsanlagen & 50 Hz-Anlagen Abs. 1 Nord
Hamburg
Qualitätssicherung Vorplanung Oberleitungsanlagen & 50 Hz-Anlagen Abs. 1 Nord.
Qualitätssicherung Vorplanung Oberleitungsanlagen & 50 Hz-Anlagen Abs. 1 Süd
Hamburg
Qualitätssicherung Vorplanung Oberleitungsanlagen & 50 Hz-Anlagen Abs. 1 Süd.
Qualitätssicherung Vorplanung Oberleitungsanlagen & 50 Hz-Anlagen Abs. 4
Hannover
Qualitätssicherung Vorplanung Oberleitungsanlagen & 50 Hz-Anlagen Abs. 4.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien nach §§ 123/124 GWB
Hiermit erklären wir, dass keine der Ausschlussgründe nach § 123 GWB und keine fakultativen Ausschlussgründe nach §124 GWB vorliegen. (gem. Anlage 1 des Dokumentes 02 Teilnahme-Antrag 21FEI51076)
Erklärung der Bewerbergemeinschaft (gem. Anlage 2 des Dokumentes 02 Teilnahme-Antrag 21FEI51076)
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmer (gem. Anlage 3 des Dokumentes 02 Teilnahme-Antrag 21FEI51076)
Verpflichtungserklärung des anderen Unternehmers (gem. Anlage 4 des Dokumentes 02 Teilnahme-Antrag 21FEI51076)
Erklärung über das Vorhandensein der erforderlichen Präqualifikationen bei der Deutschen Bahn:
Für die Lose 1, 2 und 3:
Planung Verkehrsanlagen –Fahrbahn und Planung Verkehrsanlagen – Bahnsteige
Für die Lose 4, 5 und 6:
Planung Ingenieurbauwerke – Eisenbahnbrücken und Planung Ingenieurbauwerke – Personenunter- und Personenüberführungen
Für die Lose 7, 8 und 9:
Planung LST –Planung von Anlagen Leit- und Sicherungstechnik
Für die Lose 10, 11 und 12:
Planung OLA – Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlage und Planung elektrotechnische Anlagen – Planung elektrischer Energieanlagen und Planung elektrotechnische
Anlagen – Planung elektrischer Weichenheizanlagen (gem. Anlage 5 des Dokumentes 02 Teilnahme-Antrag 21FEI51076).
Erklärung Qualifikation des Qualitätsprüfers:
Mindestbedingungen (je Los):
— Berechtigung den akademischen Grad „Ingenieur“, „Diplom-Ingenieur“, „Bachelor“ oder „Master“ bzw. über einen vergleichbaren Abschluss eines Mitgliedsstaates der EU zu tragen,
— mindestens 5-jährige Tätigkeit als Planer oder Qualitätsprüfer für den zu prüfenden Fachbereich. Vorlage der Kurzlebensläufe und berufliche Werdegänge (max. 2 DIN A4-Seiten) der vorgesehenen Qualitätsprüfer.(gem. Anlage 6 des Dokumentes 02 Teilnahme-Antrag 21FEI51076).
Für folgende Leistungen muss das ausführende Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein: siehe III.2.2) sowie unter Allgemeine Präqualifikationsanforderungen (PQ-Anforderungen) für Arch./Ing.-leistungen. Die Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen sind zu berücksichtigen und über den unter Punkt I.3) genannten Link herunterzuladen.
Anmerkung: Der Link unter I.3) wird automatisch generiert. An der Stelle liegen alle Unterlagen zur Vergabe auch die Allgemeine PQ-Anforderungen.
Vertragserfüllungsbürgschaft
In Höhe von 8 v.H. der Brutto-Auftragssumme
Bürgschaft für Mängelansprüche
In Höhe von 5 v.H. der Brutto-Abrechnungssumme
Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen
Gesamtschuldnerische Haftung aller Gemeinschaftsmitglieder
Für folgende Leistungen muss das für die Ausführung vorgesehene
Unternehmen in einem Präqualifikationsverfahren bei der Deutschen Bahn AG präqualifiziert sein. Form und Zeitpunkt der Vorlage der Nachweise sowie Angaben zu den Teilnahmebedingungen und zum Präqualifikationsverfahren sind III.1.1) bis III.1.4) sowie den Allgemeinen PQ-Anforderungen für Arch.-/Ing.leistungen zu entnehmen:
Für die Lose 1,2 und 3:
Planung Verkehrsanlagen – Fahrbahn und Planung Verkehrsanlagen – Bahnsteige
Für die Lose 4,5 und 6:
Planung Ingenieurbauwerke – Eisenbahnbrücken und Planung Ingenieurbauwerke – Personenunter- und Personenüberführungen
Für die Lose 7,8 und 9:
Planung LST – Planung von Anlagen Leit- und Sicherungstechnik
Für die Lose 10,11 und 12:
Planung OLA – Planung 15 kV Standard Oberleitungsanlage und Planung elektrotechnische Anlagen – Planung elektrischer Energieanlagen und Planung elektrotechnische
Anlagen – Planung elektrischer Weichenheizanlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Mit Abgabe des Teilnahmeantrages ist die Anlage 21 – Vertraulichkeitsvereinbarung des Projektes unterschrieben einzureichen.
Der Bieter führt für die Leistungsbereiche Projektsteuerung und Planung im jeweiligen Los keine Leistungen aus bzw. hat keine Leistungen ausgeführt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.