Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung Referenznummer der Bekanntmachung: 20FEI49313
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung
Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung.
Bundesweit
Projektsteuerungsleistungen für die Projektrealisierung der Zes:
Derzeit betreibt die DB Energie GmbH sieben Zentralschaltstellen (Zes) zur elektrischen Betriebsführung des deutschlandweiten Oberleitungsnetzes. Diese Zentralschaltstellen teilen sich das Gebiet der mit Oberleitungen versorgten Schienensysteme in sieben regionale Teilbereiche auf. Technologisch sind die sieben Netzleitstellen heute getrennt und sind jeweils mit einem Netzleitsystem der Firma PSI ausgestattet.
Neben den sieben heutigen Zes betriebt die DB Energie zudem die Versorgungsbereiche der beiden S-Bahn-Systeme Berlin und Hamburg. Die beiden S-Bahnen werden mit Stromschienensystemen betrieben und bilden gegenüber der Fern- und Regionalverkehrsversorgung mittels Oberleitungen jeweils eine betriebliche Insel in der gesamtdeutschen elektrischen Energieversorgung der Bahnstrecken. Die Netzleitstelle Hamburg wurde zum Zwecke der Vereinheitlichung der eingesetzten Netzleitsystemtechnologien von 2013 bis 2018 zusammen mit der Zes Lehrte (Nordbereich) zu einem gemeinsamen Verbundleitsystem an den Standorten Hamburg und Lehrte migriert. Dieses Projekt wurde durch die Firma PSI betreut und bildet die praktische Grundlage zur Errichtung eines zentralen Verbundleitsystems. Die S-Bahn Berlin betriebt die Netzführung des elektrischen Netzes derzeit mit einem Netzleitsystem der Firma SIEMENS.
Zur Erneuerung der sieben in Betrieb befindlichen Zentralschaltstellen (Zes) wurde Ende 2014 ein Projekt ins Leben gerufen (siehe QUAST P.03100520). In einem ersten Schritt wurde im Jahr 2015 eine Vorprojektstudie durchgeführt, in deren Ergebnis die zukünftige Ausgestaltung der sieben Zentralschaltstellen festgelegt wurde (siehe Vorprojektstudie zum Vorhaben Projekt P.031005520 „Neubau Prozessrechneranlage Verbundleitsystem“). Es wurde im Ergebnis durch das Lenkungskreisgremium beschlossen, dass die Erneuerung der heutigen sieben Zentralschaltstellen mit der Errichtung eines gemeinsamen Verbundleitsystems inklusive der S-Bahnen Berlin und Hamburg erfolgen soll.
Unter Berücksichtigung dieser Vorgaben ist im Herbst 2015 die Erarbeitung eines Lastenheftes zur Umsetzung des Vorhabens gestartet worden.
Zuschlagskriterium 100 % Preis
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Zes Verbundleitsystem Projektsteuerung
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE6 Hamburg
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen.
Hinweise des Auftraggebers zu Corona:
1. Die mit Erlass des BMI vom 23.3.2020, Ziff. II (BW I 7 – 70406/21#1, abrufbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/2020/corona/erlass-bauwesen-corona-20200323.pdf?__blob=publicationFile&v=1 herausgegebenen Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen werden auf den abzuschließenden Vertrag entsprechend angewendet. Die dortigen Aussagen zum Umgang mit und Nachweis von Höherer Gewalt macht der Auftraggeber sich zu eigen.
2. Angebote müssen weiterhin verbindlich sein und den Vergabeunterlagen entsprechen. Von den Vergabeunterlagen abweichende Angebote oder Angebote mit Vorbehalten, z. B. bei Terminen, müssen ausgeschlossen werden. Von entsprechenden Erklärungen bitten wir daher abzusehen.
Erklärung, dass der Bewerber/Bieter den DB-Verhaltenskodex für Geschäftspartner (https://www.deutschebahn.com/de/konzern/compliance/geschaeftspartner/verhaltenskodex-1191674)
Oder die BME-Verhaltensrichtlinie (https://www.bme.de/initiativen/compliance/bme-compliance-initiative/) oder einen eigenen Verhaltenskodex, der im Wesentlichen vergleichbare Prinzipien verbindlich für ihn festlegt, einhalten wird.
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder dem Vergabeverfahren sind so rechtzeitig zu stellen, dass dem Auftraggeber unter Berücksichtigung interner Abstimmungsprozesse eine Beantwortung spätestens 6 Tage vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge möglich ist. Der Auftraggeber behält sich vor, nicht rechtzeitig gestellte Fragen gar nicht oder innerhalb von weniger als 6 Tagen vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Einreichung der Teilnahmeanträge zu beantworten.
Bei Abgabe eines Teilnahmeantrages oder Angebots, in Form einer Bietergemeinschaft, sollten sich die Bietergemeinschaften vorab im Vergabeportal der DB AG registrieren lassen. Die Teilnahme am Verfahren setzt die unveränderte Zusammensetzung der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Bietergemeinschaften voraus. Der Zusammenschluss der im Teilnehmerwettbewerb zugelassenen Einzelbieter zu Bietergemeinschaften ist nicht zulässig.
Die Beschaffende Stelle behält sich vor, ohne weitere Verhandlungen auf eines der eingegangenen Angebote den Zuschlag zu erteilen. Im Falle von Verhandlungen erfolgen diese nur mit den Bietern, welche die wirtschaftlichsten Angebote auf Grundlage aller Zuschlagskriterien unterbreitet haben.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.