Verpachtung eines neu zu errichtenden Breitband-Gigabitnetzes für Schulen und Bildungseinrichtungen zum Zwecke des Betriebs und des Angebots von Endkundenleistungen im Betreibermodell.
Zuschlagsbekanntmachung – Konzession
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64711
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oreg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Verpachtung eines neu zu errichtenden Breitband-Gigabitnetzes für Schulen und Bildungseinrichtungen zum Zwecke des Betriebs und des Angebots von Endkundenleistungen im Betreibermodell.
Die Brenergo Gesellschaft für Breitband sowie regenerative Energien mbH beabsichtigt, 34 Schulen an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz anzubinden. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurde das neu zu errichtende nachhaltige sowie zukunfts- und hochleistungsfähige Breitband-Gigabitnetzes (NGA-Netz) für unterversorgte Schulen und Bildungseinrichtungen zum Zwecke des Betriebs und des Angebots entsprechender Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber verpachtet. Die Brenergo stellte 2 Förderanträge an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband). Des Weiteren erfolgt eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung durch das Land Hessen.
Der Wert wird nur fiktiv angegeben. Der Konzessionswert ergibt sich aus den Einnahmen es Konzessionärs während der Vertragslaufzeit. Diese sind noch nicht bekannt.
Los 1
Siehe II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (50 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Konzepte zur Leistungserbringung (15 Punkte)
Los 2
Siehe II.1.4).
- Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (50 Punkte)
- Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
- Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
- Kriterium: Konzepte zur Leistungserbringung (15 Punkte)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Vergabe einer Konzession
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung),
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatzes 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/