Verpachtung eines neu zu errichtenden Breitband-Gigabitnetzes für Schulen und Bildungseinrichtungen zum Zwecke des Betriebs und des Angebots von Endkundenleistungen im Betreibermodell.

Zuschlagsbekanntmachung – Konzession

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/23/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Erbach
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Postleitzahl: 64711
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.oreg.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Andere: Infrastrukturgesellschaft
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Infrastrukturgesellschaft

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Verpachtung eines neu zu errichtenden Breitband-Gigabitnetzes für Schulen und Bildungseinrichtungen zum Zwecke des Betriebs und des Angebots von Endkundenleistungen im Betreibermodell.

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
64210000 Fernsprech- und Datenübertragungsdienste
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Die Brenergo Gesellschaft für Breitband sowie regenerative Energien mbH beabsichtigt, 34 Schulen an ein hochleistungsfähiges Breitbandnetz anzubinden. Im Rahmen des vorliegenden Verfahrens wurde das neu zu errichtende nachhaltige sowie zukunfts- und hochleistungsfähige Breitband-Gigabitnetzes (NGA-Netz) für unterversorgte Schulen und Bildungseinrichtungen zum Zwecke des Betriebs und des Angebots entsprechender Endkundendienstleistungen an einen Telekommunikationsbetreiber verpachtet. Die Brenergo stellte 2 Förderanträge an das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf Gewährung einer Zuwendung im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ (FörderRiL Breitband). Des Weiteren erfolgt eine Kofinanzierung zu der Bundesförderung durch das Land Hessen.

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
Methode zur Berechnung des geschätzten Werts der Konzession:

Der Wert wird nur fiktiv angegeben. Der Konzessionswert ergibt sich aus den Einnahmen es Konzessionärs während der Vertragslaufzeit. Diese sind noch nicht bekannt.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Diese Konzession ist in Lose aufgeteilt: ja
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 1

Los-Nr.: 1
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32410000 Lokales Netz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (50 Punkte)
  • Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
  • Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
  • Kriterium: Konzepte zur Leistungserbringung (15 Punkte)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben
II.2)Beschreibung
II.2.1)Bezeichnung des Auftrags:

Los 2

Los-Nr.: 2
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
32571000 Kommunikationsinfrastruktur
32410000 Lokales Netz
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Siehe II.1.4).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die Konzession wird vergeben auf der Grundlage der nachstehenden Kriterien:
  • Kriterium: Höhe der Pachtzahlungen (50 Punkte)
  • Kriterium: Realisierungszeitraum (20 Punkte)
  • Kriterium: Endkundenprodukte (15 Punkte)
  • Kriterium: Konzepte zur Leistungserbringung (15 Punkte)
II.2.7)Laufzeit der Konzession
Laufzeit in Monaten: 84
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Vergabeverfahren mit vorheriger Veröffentlichung einer Konzessionsbekanntmachung
IV.1.11)Hauptmerkmale des Vergabeverfahrens:
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S [removed]

Abschnitt V: Vergabe einer Konzession

Los-Nr.: 1
Eine Konzession/Ein Los wurde vergeben: ja
V.2)Vergabe einer Konzession
V.2.1)Tag der Entscheidung über die Konzessionsvergabe:
25/01/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Die Konzession wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Konzessionärs
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE71B Odenwaldkreis
Land: Deutschland
Der Konzessionär ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert der Konzession und zu den wesentlichen Finanzierungsbedingungen (ohne MwSt.)
Gesamtwert der Konzession/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:

1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,

2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist nach Ziff. IV.2.2) der vorliegenden Bekanntmachung),

3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatzes 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse: http://www.rp-darmstadt.hessen.de/
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/03/2021

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