Radaranlagen für die zivile Flugsicherung Referenznummer der Bekanntmachung: 8499

Auftragsbekanntmachung

Lieferauftrag

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Langen
NUTS-Code: DE71C Offenbach, Landkreis
Postleitzahl: 63225
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]2
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.dfs.de
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: https://www.subreport.de/E31973769
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: https://www.subreport.de/E31973769
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Andere Tätigkeit: Verkehrswesen – Flugsicherung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Radaranlagen für die zivile Flugsicherung

Referenznummer der Bekanntmachung: 8499
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
38115000 Radaranlagen
II.1.3)Art des Auftrags
Lieferauftrag
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Radaranlagen für die zivile Flugsicherung für das Projekt Modernisation and Replacement of Surveillance Infrastructure (MaRS) der DFS Deutsche Flugsicherung GmbH.

Nähere Beschreibung der ausgeschriebenen Leistungen – siehe Ziffer II.2.4).

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Bundesweit

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Ausschreibungsgegenstand ist die Lieferung, Montage, Tests und Inbetriebnahme von Radarsensoren für die zivile Flugsicherung.

Beinhaltet sind:

— 15 Stück Airport Surveillance Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (ASR-PM), 15 RPM, Reichweite PSR 80 NM, Reichweite Mode-S 150 NM, davon eine Pilotanlage ASR-PM, mit der der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die ASR-PM/ASR-M und soweit möglich die MRR-PM/MRR-M erfolgt. Diese Pilotanlage soll als Test- und Referenzanlage am Standort Frankfurt (FFW) aufgebaut, evaluiert und abgenommen werden.

— 2 Stück Airport Surveillance Radar Mode-S stand-alone (ASR-M), 15 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM.

— 4 Stück Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (MRR-PM), 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM, davon eine Pilotanlage MRR-PM, mit der der Nachweis der Erfüllung der Anforderungen an die MRR-PM/MRR-M erfolgt. Diese Pilotanlage soll am ersten MRR-PM Standort aufgebaut, evaluiert und abgenommen werden.

— 2 Stück Medium Range Radar Mode-S stand-alone (MRR-M), 12 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM.

— 4 Stück Medium Range Radar Mode-S stand-alone (MRR-M), 12 RPM, Reichweite Mode-S 150 NM als Option.

— 2 Stück Medium Range Radar S-Band PSR und Mode-S co-located (MRR-PM), 7,5 RPM, Reichweite PSR 120 NM, Reichweite Mode-S 200 NM als Option.

Einige der Radarsensoren werden zuerst als Interims-Radarsensoren verwendet. Diese Interims-Radarsensoren ermöglichen nach ihrer Inbetriebnahme die Abschaltung betrieblich genutzter Radarsensoren zum Zweck ihrer Erneuerung und müssen nach deren Erneuerung wieder abgebaut werden, um an ihrem nächsten oder finalen Einsatzort errichtet zu werden.

Die zu liefernden Radarsensoren müssen dem aktuellen Stand der Technik entsprechen (Sender in Halbleitertechnologie, leistungsfähige Algorithmen zur Ziel-Prozessierung und Unterdrückung von Falschzielen z. B. über Windparks, Full Concurrent Beam Signal Processing PSR, etc.). Die Mode-S Radarsensoren müssen „European Mode-S Specification (EMS) Edition 4.0“ konform sein und für den Betrieb in zentralen DFS-Mode-S-Clusters fähig sein. Die Radarsensoren müssen in die zentrale Betriebsführung Ortung der DFS integriert werden können und benötigen eine Musterzulassung durch das Bundeaufsichtsamt für Flugsicherung.

Entsprechende Schulungen und „After-Sales Services“ sind auch Ausschreibungsgegenstand.

Es ist vorgesehen, dass die Systemspezifikation ab Vertragsabschluss (2022) mit dem Auftragnehmer feingeplant und die Pilotanlage FFW ab 2024 installiert wird. Der Termin für die FFW Endabnahme (SAT) ist für 2025 vorgesehen. Nach erfolgreichem SAT der Pilotanlage startet die Installation der anderen Radaranlagen.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Laufzeit in Monaten: 130
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: ja
Beschreibung der Optionen:

Siehe Ziffer II.2.4).

II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

III.1.1.1 Vorlage eines Handelsregisterauszuges, der bei Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als 6 Monate ist. Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister eingetragen ist: Aussage des Bewerbers in welchen sonstigen Berufsverbänden/Registern/Innungen/Kammern/etc. Eintragungen bestehen. Wenn möglich, Nachweis über die jeweiligen Eintragungen (ebenfalls nicht älter als 6 Monate). Sollte keine Eintragung bestehen: Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag eine Begründung vorzulegen, warum keine Eintragung benötigt wird bzw. besteht.

III.1.1.2 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, dass die in § 123 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen und dass die Voraussetzungen gemäß § 124 GWB nicht vorliegen.

III.1.1.3 Vorlage der Nachweise einer bestehenden Haftpflichtversicherung (z. B. Unternehmenshaftpflichtversicherung, Produkthaftpflichtversicherung) unter Angabe der Deckungssummen.

III.1.1.4 Vorlage einer Eigenerklärung des Bewerbers, ob er beabsichtigt Unteraufträge zu erteilen. Wenn ja: Aussage, für welche Leistungen Unteraufträge eingesetzt werden sollen. Wenn nein: Aussage, dass er nicht beabsichtigt Unteraufträge zu erteilen oder dies zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist.

III.1.1.5 Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers, ob Unbedenklichkeitsbescheinigungen in Form von Zuverlässigkeitsüberprüfungen gemäß § 7 Luftsicherheitsgesetz für Mitarbeiter vorliegen bzw. Vorlage einer schriftlichen Erklärung des Bewerbers zur Bereitschaft zu deren Durchführung.

Hinweis: Der Auftrag kann nur von Personal durchgeführt werden, für welches eine Zuverlässigkeitsüberprüfung gemäß §7 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) vorliegt.

Allgemeiner Hinweis:

1. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3.1) (Zusätzliche Angaben).

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

III.1.3.1) Referenzliste der wesentlichen innerhalb der letzten 3 Jahre vom Unternehmen erbrachten Leistungen, die mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, unter Angabe des Leistungsorts, der Leistungszeit, des Kunden und der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners.

III.1.3.2) Nachweis der Errichtung und operationellen Inbetriebnahme von insgesamt mindestens 12 Luftlage-ATC-Radaranlagen bei mindestens 2 Auftraggebern in den letzten 3 Jahren, unter Angabe des Leistungsorts, der Leistungszeit, des Kunden und der Kontaktdaten eines dortigen Ansprechpartners,

Von denen mindestens 3 kombinierte PSR / Mode-S ASR für zivile ANSPs an Flughäfen errichtet wurden, die zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme mindestens 120 000 Flugbewegungen im Jahr aufwiesen,

Von denen mindestens eine Mode-S Stand-Alone für einen zivilen ANSP errichtet wurde,

Von denen mindestens eine PSR-Anlage „Full Concurrent Beam Signal Processing“ unterstützt,

Von denen mindestens eine Radaranlage eine hochqualitative Software besitzt, die gemäß ED-109(A) AL4 (oder besser) oder ED-153 SWAL3 (oder besser) oder einem vergleichbaren Standard mit mindestens vergleichbarem Assurance Level entwickelt wurde.

Bei Nutzung vergleichbarer Standards ist die entsprechende Erfüllung der Anforderungen gemäß ED-109(A) AL4 bzw. ED-153 SWAL3 detailliert mit einer Compliance Matrix nachzuweisen.

Eine Modernisierung einer Radaranlage wird nicht als Referenz anerkannt. Für die Anerkennung einer Referenz ist der Zeitpunkt der operationellen Inbetriebnahme in den letzten 3 Jahren ausschlaggebend.

Allgemeiner Hinweis:

1. Die o. a. aufgestellte Forderung bezogen auf die letzten 3 Jahre stellt keine Mindestanforderung im Hinblick auf die Dauer der Geschäftstätigkeit dar. Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit.

2. Beachten Sie hierzu auch die Ausführungen in Ziffer VI.3.1 (Zusätzliche Angaben).

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Siehe oben unter dem Punkt III.1.3.2

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
IV.1.4)Angaben zur Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer oder Lösungen im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 29/03/2021
Ortszeit: 14:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
Tag: 29/04/2021
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch, Englisch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 29/04/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

1. Eignungsleihe (§ 47 VgV): Plant ein Bewerber die Eignungsleihe, so sind die gemäß Ziffer, III.1.3) geforderten Angaben/Informationen/Unterlagen auch von den „anderen“ Unternehmen im Sinne des § 47 Abs. I VgV einzureichen. Zusätzlich ist eine unterzeichnete Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen einzureichen, die eine verbindliche Aussage über die Bereitstellung der erforderlichen Mittel/Ressourcen zur Erfüllung im Auftragsfall beinhaltet. Für die Eignungsleihe gelten die Bestimmungen von § 47 Abs. 1 S.3 und Abs. 3 VgV.

2. Bewerbergemeinschaften: Bewerbergemeinschaften müssen mit Ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung der gesamtschuldnerischen Haftung abgeben.

3. Die Korrespondenz im Rahmen des Vergabeverfahrens erfolgt ausschließlich in deutscher und/oder englischer Sprache und ausschließlich über das System subreport Elvis.

4. Ebenfalls sind die Teilnahmeanträge und späteren Angebote ausschließlich nur elektronisch via: https://www.subreport.de/E31973769 einzureichen.

Die Abgabe der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erfolgt ausschließlich über die Funktion „Teilnahmeanträge“ / „Angebote“ “abgeben“. Die Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten über die Funktion „Kommunikation“ oder anderes führt zum direkten Ausschluss vom Wettbewerb.

5. Bei technischen Störungen oder Fragen zur Handhabung des Systems wenden Sie sich bitte direkt an subreport unter +49 221 985 78-0 bzw. [removed].

6. Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und der späteren Angebote erhält der Bewerber/Bieter keine Kostenerstattung.

7. Folgende Phasen sind für das Vergabeverfahren vorgesehen:

— Eingang und Bewertung der Teilnahmeanträge,

— Aufforderung zur Angebotsabgabe,

— Eingang der Angebote/erste Bewertung der Angebote,

— Bietergespräche,

— Aufforderung zum Best and Final Offer (BAFO),

— Abschließende Bewertung der Angebote,

— Zuschlagsentscheidung.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

VI.4.4)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: +49 228 / 9499-0
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26/02/2021

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