Sicherheitsdienstleistungen HLV Brüssel Referenznummer der Bekanntmachung: VG-0437-2021-0088
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
NUTS-Code: DE7 Hessen
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://vergabe.hessen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen HLV Brüssel
Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen in Form der Zugangs-/Ausgangskontrolle sowie des Empfangsdienstes beim Objekt „Hessische Landesvertretung in Brüssel“.
Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union
Rue Montoyer 21
1000 Brüssel (Belgien)
Durchführung des Sicherheitsdienstes in Form der Zugangs-/Ausgangskontrolle sowie des Empfangsdienstes bei der Hessischen Landesvertretung in Brüssel. Die vertragsgegenständlichen Leistungen in diesem Objekt sind wöchentlich von Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 20.00 Uhr (insgesamt 62,5 Wochenstunden bzw. 3.150 Jahresstunden) zu erbringen. Zum Leistungsumfang des Auftragnehmers gehören hauptsächlich:
— Ausweiskontrolle der Betriebsangehörigen,
— Kontrolle der Mitarbeiter von Fremdfirmen sowie des Besucherverkehrs,
— Einweisen und Betreuen von Besuchern,
— Taschenkontrollen,
— Kontrolle der Ein- und Ausfahrberechtigungen,
— Fahrzeugkontrolle der Betriebsangehörigen,
— Kontrolle des reservierten Parkbereiches sowie des Lieferverkehrs und Fahrzeugbegleitungen,
— Ausstellen, Überprüfen sowie Entziehen von Mitnahme-/Einfuhrberechtigungen.
Durch die Sicherheitsmitarbeiter sind folgende weitere Tätigkeiten zu leisten:
— Öffnen des Gebäudes zwischen 7.30 und 8.00 Uhr,
— Telefonieverwaltung,
— Zusätzlich zur Kontrolle des Besucherverkehrs sind die Besucher in entsprechenden Listen ein- und auszutragen, sowie die zu besuchenden Personen zu kontaktieren,
— Postverwaltung,
— Zusätzlich zur Kontrolle des Lieferverkehrs sind Eilkuriere sowie die Reinigungsfirmen und Caterer zu empfangen und weiterzuleiten,
— Anwenden von Notverfahren (Alarm, Brand, usw.) im Bedarfsfall gem. vorheriger Anweisung durch den AG,
— Dem berechtigten Personal des AG entsprechend Bericht erstatten,
— Schließen des Gebäudes zwischen 19.30 und 20.00 Uhr mit folgenden Kontrollen:
— Kontrolle, ob Fenster, Türen, Tore usw. richtig verschlossen sind,
— Kontrolle feuergefährlicher Elemente (Kaffeemaschinen, Kopiergeräte, usw.),
— Kontrolle von Energieelementen (Löschen von Lampen usw.),
— Kontrolle der technischen Räume (Lecks, anormale Geräusche usw.),
— Kontrolle der Anwesenheit von Personen,
— Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Videoüberwachungsanlage,
— Aktivierung der Alarmanlage.
Für die zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen sind lizenzierte Sicherheitsmitarbeiter (erfolgreich abgeschlossene Ausbildung/Grundausbildung), deren behördliche Zulassung durch die entsprechende Fachbehörde (oder bevollmächtigte Institution) nachgewiesen wurde, mit einer Gewerbepraxis von mindestens 3 Jahren einzusetzen.
Der Einsatz sollte im Wechsel von 2 Sicherheitsmitarbeitern mit guten Sprachkenntnissen in Deutsch, Französisch und Englisch erfolgen, welche zudem als Ersthelfer qualifiziert sein müssen.
Zum weiteren Leistungsumfang gehört die optionale Bereitstellung von zusätzlichem Personal bei Veranstaltungen.
Pro Jahr fällt mindestens eine Abendveranstaltung mit ca. 1 000 Gästen an, für welche der AN in der Lage sein muss, bis zu 20 Sicherheitskräfte bereitzustellen. Die Leistung betrifft dabei hauptsächlich die Kontrolle, die Einweisung sowie die Betreuung der Besucher.
Des Weiteren finden pro Jahr ca. 70 kleinere Veranstaltungen mit bis zu 100 Gästen statt, bei welchen, abhängig von der Veranstaltung sowie der tatsächlichen Besucherzahl, jeweils bis zu max. 3 Sicherheitskräfte seitens des AN zu stellen sind.
Für diese optional zu erbringenden Leistungen, welche vom AG separat abgerufen und beauftragt werden, ist im Rahmen der Kalkulation von ca. 300 zusätzlichen Stunden pro Jahr auszugehen, wobei die Abrechnung nach den tatsächlich geleisteten Stunden erfolgt.
Die Vertragslaufzeit beginnt am 1.6.2021. Der Vertrag wird zunächst für eine Vertragslaufzeit von 3 Jahren geschlossen. Es besteht die Option der zweimaligen
Verlängerung um je ein Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 5 Jahre.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung bezüglich wettbewerbsbeschränkender Absprachen, Nachweis der Sozialversicherung und Beachtung der Arbeitnehmerschutzvorschriften (insbesondere Jugendarbeitsschutzgesetz)
Erklärung bezüglich Sozialabgaben, Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft sowie abgeschlossener Haftpflichtversicherung
— eine Liste mit geeigneten Referenzangaben über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit folgenden Angaben:
—— Art der Leistung (hier: Zugangs-/Ausgangskontrolle und Empfangsdienst),
—— Umfang (Angabe der Jahresstunden),
—— Empfänger (öffentliche und/oder private Empfänger),
—— Ansprechpartner, Telefon, E-Mail-Adresse,
—— Erbringungszeitraum.
Eine Referenzangabe ist dann geeignet, wenn diese in Art und Umfang dem hier zu vergebenden Auftrag entspricht.
Weitere Anforderungen:
Die Hessische Landesvertretung (HLV) in Brüssel ist die Vertretung des Landes Hessen bei der Europäischen Union und bildet gemeinsam mit den Hessischen Partnerregionen Nouvel-le Aquitaine, Emilia-Romagna und Wielkopolska das Mehr-Regionen-Haus in Brüssel mit ca. 85 Mitarbeitern. Für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen in diesem Objekt bestehen erhöhte Anforderungen, sowohl an die Ausführungsqualität als auch an das einzusetzende Personal. Der Dienstleister muss sich des repräsentativen Charakters des Objektes und der sich daraus ergebenden Anforderungen bewusst sein und seine Leistungserbringung daran ausrichten.
Die Hessische Landesvertretung in Brüssel wird im Jahr von zahlreichen Gästen besucht, darunter auch hochrangige Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik und Kultur.
Aus diesem Grund hat der Dienstleister Erfahrungen mit der Leistungserbringung in einem vergleichbaren Objekt mit repräsentativem Charakter, sowie mindestens 35 000 Besucherinnen und Besucher pro Jahr nachzuweisen.
Es ist daher mindestens eine Referenzangabe vorzulegen, bei welcher der Stundenumfang (hier: mindestens 3.450 Stunden) der gegenständlichen Leistung (Zugangs-/ Ausgangskontrolle und Empfangsdienst) bei einem repräsentativem Objekt mit einer vergleichbaren Anzahl an Besuchern pro Jahr erbracht wurde.
— Nachweis eines, durch eine unabhängige Zertifizierungsstelle, zertifizierten.
Qualitätsmanagement-Systems (z. Bsp. nach DIN EN ISO 9001), oder
Eine gleichwertige Zertifizierung
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bieter sowie deren Nach- und Verleihunternehmen, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, die Erklärung über die Einhaltung der Vorgaben der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge mit dem Angebot abzugeben haben.
Für jeden schuldhaften Verstoß gegen eine sich aus der Tariftreue ergebenden Verpflichtung ist eine Vertragsstrafe in Höhe von einem Prozent der Nettoauftragssumme vom Auftragnehmer zu zahlen.
Soweit zutreffend sind Nachweise zur Erfüllung der „Limosa-Meldepflicht“ bereits bestehender Dienstleistungsaufträge vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen (www.vergabe.hessen.de) zur Verfügung gestellt.
In diesem Vergabeverfahren ist ausschließlich die Abgabe elektronischer Angebote in Textform nach § 126b BGB zugelassen. Sie müssen nicht mit einer elektronischen Signatur nach dem Vertrauensdienstgesetz (VDG) versehen sein.
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist ausgeschlossen.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Angebots ist die Registrierung auf der Vergabeplattform des Landes Hessen. Das Angebot ist elektronisch über die Vergabeplattform des Landes Hessen mittels der dort bereitgestellten Softwarekomponente „AI Bietercockpit“ zu übermitteln und muss dort bis zum Ende der festgelegten Angebotsfrist hinterlegt sein.
Dem Angebot sind ferner beizufügen:
— Erklärung Unternehmensdaten,
— Erklärung Vergabesperre,
— Darstellung der Unternehmensstruktur (Organigramm), der Einsatzleistung sowie der Aus- und Fortbildung der eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter,
— Darstellung des geplanten Personaleinsatzes für die zu erbringenden Sicherheitsdienstleistungen unter Berücksichtigung der Ausführungen der Leistungsbeschreibung.
Weiterhin verpflichtet sich der Auftragnehmer mit der Beauftragung der Leistung bei Personal, das in sicherheitsempfindlichen Bereichen eingesetzt werden soll, die durch die VS-Anweisung des Landes Hessen (VSA) vorgeschriebene Sicherheitsüberprüfung durchzuführen und hierzu einzelvertraglich die Einwilligung der Arbeitnehmer sicherzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
Postleitzahl: 64283
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Auf die Rügepflichten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 bis 4 GWB wird ausdrücklich hingewiesen, insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wiesbaden
Postleitzahl: 65203
Land: Deutschland
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]