Erneuerung Strecke Flieden-Gemünden, Strecke 3825 und Strecke 3826, Generalplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 18FEI31817
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Fax: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Erneuerung Strecke Flieden-Gemünden, Strecke 3825 und Strecke 3826, Generalplanung
Frankfurt am Main
Folgende Leistungsbeschreibungen gemäß HOAI sind Bestandteil des Vertrages:
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-4 und optional Lph 5-7,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-4 und optional Lph 5-7,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und 3 sowie optional Lph 4-6,
— Fachplanung technische Streckenausrüstung Lph 1 - 4 und optional Lph 5-7.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Erneuerung Strecke Flieden-Gemünden, Strecke 3825 und Strecke 3826, Generalplanung
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Ort: Heidelberg
NUTS-Code: DE125 Heidelberg, Stadtkreis
Land: Deutschland
Ort: Rum bei Innsbruck
NUTS-Code: AT332 Innsbruck
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Frankfurt am Main
Folgende Leistungsbeschreibungen gemäß HOAI sind Bestandteil des Vertrages:
— Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1-4 und optional Lph 5-7,
— Objektplanung Ingenieurbauwerke Lph 1-4 und optional Lph 5-7,
— Tragwerksplanung Ingenieurbauwerke Lph 2 und 3 sowie optional Lph 4-6,
— Fachplanung technische Streckenausrüstung Lph 1-4 und optional Lph 5-7.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Darmstadt
NUTS-Code: DE711 Darmstadt, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 64295
Land: Deutschland
Nachtrag 31: Während der Ausführung der Planungsleistung, kam es zu auf Grund neuer Erkenntnisse zu einer Änderung im gt. Gutachten, was zu einer Überarbeitung der Planungsleistung führte
Der Planer baut auf seine im Vertrag geschuldete Leistung auf. Er hat die im Zusammenhang stehende Planung erstellt, er hat die Kenntnis der Örtlichkeit und hat die notwendigen Abstimmungen mit dem Gutachter sowieso zu führen. Um die Aufgabe zu erfüllen, müsste ein neuer AN sich in die vorhandene Planung einarbeiten (u. a. Planung der Tu Ebertsberg und Brandenstein, der Entwässerung, Konstruktion des neuen Geländes, Mengenermittlung, darstellen der Änderungen in den Plänen, Anpassung der Kostenschätzung und weiterer Unterlagen), sich die Kenntnis der Örtlichkeit aneignen, sowie die notwendigen Abstimmungen mit den restlichen Beteiligten führen. Dies würde zu einem zusätzlichen zeitlichen und finanziellen Mehraufwand führen.