Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel Referenznummer der Bekanntmachung: 15TEI18924
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60486
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [removed]
Telefon: [removed]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.deutschebahn.com/bieterportal
Abschnitt II: Gegenstand
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Offenburger Tunnel
Planung PfA 7.1: Offenburger Tunnel
Ort: Karlsruhe
NUTS-Code: DE122 Karlsruhe, Stadtkreis
Land: Deutschland
LÄA22: Schallbetrachtungen für Variantenabwägung
Teil der Planfeststellungsunterlage ist eine Variantenabwägung mit dem Ergebnis, dass die aktuelle Antragstrasse als Vorzugsvariante bestätigt werden kann. Um die Varianten miteinander vergleichen können, sind die selben Ansätze zu wählen. Für die Trasse wurde entschieden, diese mit übergesetzlichem Schallschutz auszurüsten, folglich sind in der Abwägung auch die anderen Varianten unter dem Grundsatz des Vollschutzes zu betrachten.
Für die Betrachtung des Schutzguts „Mensch“ und dessen Betroffenheit durch Lärm, sind zusätzlich Untersuchungen an weiteren Trassen herzustellen, um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten. Diese setzten teilweise auf eine bereits abgeschlossenen Planung auf. Durch Erarbeitung der Lärmgutachten an der Vorzugstrasse hat sich der AN bereits detaillierte Kenntnisse und einen großen planerischen Wissensvorrat angeeignet, sodass eine Abschätzung valide möglich ist, Programme und Modelle wiederverwendet werden können und sich in der Folge ein Wechsel des AN ausschließt.